ich möchte ab Januar 2004 freiberuflich & selbstständig im Bereich Web-Design / Development arbeiten und habe dafür bereits mein derzeitiges Angestelltenverhältniss gekündigt, was somit bedeutet das ich keine Ansprüche auf ICH-AG oder Überbrückungsgeld habe.
Ich bin leider aktuell ein ziemliches Greenhorn und werde deshalb so schnell wie möglich mal einen Steuerberater aufsuchen, aber vielleicht könnt Ihr mir ja schonmal ein paar Hilfen geben?!? Ich würde sehr gerne in einfacher Form erfahren welche monatlichen Abgaben wohl auf mich zukommen - was zahle ich an wen und wieviel? Welche Krankenversicherung sollte ich wählen? Was brauche ich wohl im Monat für einen Umsatz damit nach Abzug aller Versicherungen, Steuern, usw. ein einigermassen vernünftiger Gewinn übrig bleibt (es geht mir nicht darum „reich“ zu werden, sondern flexibler zu arbeiten!).
Wäre echt super wenn mir jemand einfach mal ein paar einfache Auflistungen geben könnte, bzw. aus seiner eigenen Erfahrung berichten würde. Auch Links nehme ich gerne.
Ich danke Euch und wünsche Euch einen schönen Tag! Lieben Gruß!
Wie kann man so leichtsinnig seinen Arbeitsplatz kündigen, wenn man sich nicht im Voaraus über diese gestellten Fragen informiert hat.
Du hast tatsächlich nicht den Hauch einer Ahnung oder? Warum hast Du nicht schon im Vorfeld nach Deinen Möglichkeiten Ausschau gehalten. Da hättest Du doch Zeit gehabt. Und Dein wissen bezüglich Überbrückungsgeld ist kläglich.
Die Frage ist übrigens nicht: Was muss ich verdienen…, sondern was kann ich verdienen und wie hoch sind meine Ausgaben.
Bevor Du zum Steuerberater gehst empfehle ich Dir einen Businessplan zu erstellen. Denn der Steuerberater kann nur dann helfen, wenn Du entsprechend vorbereitet bist. Oder was willst Du denn genau vom Steuerberater wissen.
Wer im Vorfeld schon geld zum Fenster hinauswirft hat kaum Überlebenschancen. Und mach Dir wenigstens die Mühe und lese die einzelnen Beiträge hier durch. Da stehen einige Antworten auf deine Fragen schon drin
Viel Spass noch bei Deinem Vorhaben, aber Glück könntest Du sicherlich mehr brauchen.
Grüsse ein kopfschüttelnder
Claus
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etwas unüberlegt finde ich Deine Kündigung auch, vor allem, weil Du offenbar ins kalte Wasser springst, was Deine Selbständigkeit angeht. Und noch dazu hast Du Dir eine Idee ausgesucht, die schon einige andere hatten.
Schreib mir doch mal eine eMail, dann erzähle ich Dir alles, was ich weiß. Hier lasse ich das lieber bleiben, weil ich sonst Unmengen an Text produzieren würde und das wäre sicherlich den anderen nicht recht
ich halte es ebenso fuer voellig uebereilt, das du gleich deinen festen Job gekuendigt hast - fuer deinen Plan, deine Idee !
Besser waere es wohl gewesen, erst einmal nebenbei zu versuchen auf dem Gebiet Webdesign Fuss zu fassen,um zu sehen, wie das ueberhaupt laeuft.
Naja aber du willst es offensichtlich wissen *gg*
Welche monatlichen Abgaben und Steuern auf dich zukommen, haengt vorwiegend ab wieviel du einnehmen wirst.
Vielleicht bekommst du dahin gehend noch einige gute Tipps hier.
Auf jeden Fall solltest du an den Gewerbeschein denken.
Aber lass dir sagen, das es unter Umstaenden nicht leicht werden kann „gutes“ Geld mit Webdesign zu verdienen. Ich mach nebenberuflich noch ein bissel „in“ Webdesign - und der Markt ist wirklich sehr umkaempft. Es gibt viele gute Macher. Da muss man sich schon anstrengen um da mit zu halten.
Ich hoffe fuer dich, das du es nicht bereuen wirst so uebereilt gehandelt zu haben.
ich möchte ab Januar 2004 freiberuflich & selbstständig im
Bereich Web-Design / Development arbeiten und habe dafür
bereits mein derzeitiges Angestelltenverhältniss gekündigt,
was somit bedeutet das ich keine Ansprüche auf ICH-AG oder
Überbrückungsgeld habe.
dem ist nicht so. nach einer sperrfrist kannst du die zuschüsse beantragen.
Ich bin leider aktuell ein ziemliches Greenhorn
ich hoffe nicht in bereich web-design
und werde
deshalb so schnell wie möglich mal einen Steuerberater
aufsuchen,
was willst du bei einem steuerberater? meinst du, der kann dir tipps geben, wie man mit web-design geld verdienen kann?
aber vielleicht könnt Ihr mir ja schonmal ein paar
Hilfen geben?!? Ich würde sehr gerne in einfacher Form
erfahren welche monatlichen Abgaben wohl auf mich zukommen -
was zahle ich an wen und wieviel? Welche Krankenversicherung
sollte ich wählen? Was brauche ich wohl im Monat für einen
Umsatz damit nach Abzug aller Versicherungen, Steuern, usw.
ein einigermassen vernünftiger Gewinn übrig bleibt (es geht
mir nicht darum „reich“ zu werden, sondern flexibler zu
arbeiten!).
da rate ich dir: zuerst einen gründerkurs besuchen, dann konzeot ausarbeiten, dann einen profi-berater einschalten. den steuerberater brauchst du erst, wenn du einnahmen hast.
Wäre echt super wenn mir jemand einfach mal ein paar einfache
Auflistungen geben könnte, bzw. aus seiner eigenen Erfahrung
berichten würde. Auch Links nehme ich gerne.
Zur Aufklärung
Nur nochmal kurz um den Eindruck das es sich um einen unüberlegten Sprung ins kalte Wasser handelt zu relativieren.
Ich arbeite seit 4 Jahren in dem Bereich, habe gute Referenzen und bin genau das Gegenteil von blauäugig in der Erwartung von Aufträgen & Kunden.
Es ist vielmehr so, das ich bei meinem alten Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit habe frei und projektbezogen zu arbeiten. Es ist nicht so das ich am 2. Januar aufwache und denke - „ach, jetzt schau ich mich mal nach Kunden um“. Vielleicht besänftigt das die allgemeine Entrüstung ja etwas!
was somit bedeutet das ich keine Ansprüche auf ICH-AG oder
Überbrückungsgeld habe.
dem ist nicht so. nach einer sperrfrist kannst du die
zuschüsse beantragen.
Dem ist auch nicht so. Seit dem 1.1.2003 kann Überbrückungsgeld nahtlos im Anschluss an ein beendetes Angestelltenverhältnis beantragt und bezogen werden (Hartz-Reform). Eine Sperrfrist setzt nicht mehr ein. Allerdins gibt es für den Bezug von Überbrückungsgeld keinen Rechtsanspruch, d.h. wenn der Fördertopf leer ist, ist er leer. Und nach wie vor wird ein tragfähiges und ausgearbeitetes Unternehmenskonzept gefordert, das von der IHK oder einer anderen fachlichen Stelle/Person abgenommen wurde.
dem ist nicht so. nach einer sperrfrist kannst du die
zuschüsse beantragen.
Dem ist auch nicht so. Seit dem 1.1.2003 kann
Überbrückungsgeld nahtlos im Anschluss an ein beendetes
Angestelltenverhältnis beantragt und bezogen werden
(Hartz-Reform). Eine Sperrfrist setzt nicht mehr ein.
richtig. aber der autor dieses beitrages hat selbst gekündigt. dann tritt die sperrfrist ein.
Ich würde sehr gerne in einfacher Form
erfahren welche monatlichen Abgaben wohl auf mich zukommen -
was zahle ich an wen und wieviel?
Guck mal auf deine momentane Gehaltsabrechnung!
Und Ihk-Beitrag
und AG-Anteile zu den Soz.-Vers. falls du weiter einzahlen möchtest.
Welche Krankenversicherung
sollte ich wählen?
Also jemand der WEb-Design macht sollte wissen, daß es an jeder internet-Ecke Versicherungsratgeber/-rechner/anbieter/-vermittler gibt. Letztendlich kommt es auf deine Ansprüche an: Ich bin eh nie krank = 0 euro; Ich bin dauernd krank: dann kannste eh gleich alles selbst bezahlen, weil die privaten dich nciht nehmen. der Rest liegt je anch Zahn-, Kur-, Medikamente,Selbst- beteiligung und - ersatz irgendwo dazwischen!
Was brauche ich wohl im Monat für einen
Umsatz damit nach Abzug aller Versicherungen, Steuern, usw.
ein einigermassen vernünftiger Gewinn übrig bleibt (es geht
mir nicht darum „reich“ zu werden, sondern flexibler zu
arbeiten!).
Was ist ein "vernünftiger Gewinn: Er kann vernünftig sein wenn er um 1 Euro höher ist, also alle Kosten!
Anmerkung: Falls du bei deinen neuen Kunden auch so unkonkret rumschwafelst, solltest du leiber deinen Kündigung zurücknehmen. Denn wenn dein EX-AG dein hauptkunde bleibt riecht es nach unerlaubter Auslagerung/Scheinselbständigkeit!
Wäre echt super wenn mir jemand einfach mal ein paar einfache
Auflistungen geben könnte, bzw. aus seiner eigenen Erfahrung
berichten würde. Auch Links nehme ich gerne.
Bei Gelegenheit kannste mir mal ne paar einfache Auflistungen machen wie man WEB-Design macht, ein paar links würden mir auch helfen, dann mach ich dir nämlich Konkurrenz. ich kann die BWL-Seite dafür komplett!
„Durch Gesetzesänderungen im Rahmen des JobAktiv-Gesetzes ist es jetzt auch möglich Überbrückungsgeld zu beantragen, wenn man selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Hier ist aber wichtig, dass der Übergang nahtlos erfolgt. Man darf also keinen Tag arbeitslos gemeldet sein.“
ja, aber trotzdem verringert sich die bezugsdauer um die sperrzeit. der antragsteller kann zwar sofort aus dem beschäftstigungsverhältnis das ü-geld erhalten, aber nicht mehr 6 monate lang.