Wer weis wer erbt wenn 1.kind haus möchte,2.kind verzichtet,3.kind erbt,wer bekommt das erbe vom 2.k

Hallo,1.Kind möchte das Haus von den Eltern erben,beide sind verstorben,das 2.Kind verzichtet auf sein Erbe,3. und 4.Kind möchten das Erbe antreten.Frage: Wer bekommt vom 2.Kind das Erbe?

In der Regel erfolgt ein Verzicht durch eine rechtsgeschäftliche Erklärung gegenüber der Person, die den Vorteil haben soll. In Ihrem Fall der Erbauseinandersetzung geschieht es in der Regel dadurch, dass ein notarieller Vertrag mit diesem Namen unter allen Miterben geschlossen wird. In diesem erklärt der Verzichtende, wer von seinem Verzicht profitieren soll.Anders wird es nicht gehen. Der Notar erklärt Ihnen alles dazu kostenneutral, wenn Sie ihn mit dem Vertrag beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann

Hallo,1.Kind möchte das Haus von den Eltern erben,beide sind
verstorben,das 2.Kind verzichtet auf sein Erbe,3. und 4.Kind
möchten das Erbe antreten.Frage: Wer bekommt vom 2.Kind das
Erbe?

Hallo,1.Kind möchte das Haus von den Eltern erben,beide sind
verstorben,das 2.Kind verzichtet auf sein Erbe,3. und 4.Kind
möchten das Erbe antreten.Frage: Wer bekommt vom 2.Kind das
Erbe?

Hallo-ich bin kein Experte in dem Sinne, aber soweit ich weiß müßte Kind 2 schriftlich-am besten notariell bestätigen das es auf sein Erbe verzichten will-sonst könnte es ja später noch von den anderen sein Erbe einfordern…wenn also Kind 2 verzichtet wird das Haus bzw der Wert durch 3 geteilt.Kind 1 möchte wie es aussieht das Haus,also müßten die anderen ausgezahlt werden.
Hoffe das hilft erst mal.Du bekommst sicher noch weitere Antworten-sonst auch noch mal mailen, dann schlag ich noch mal nach…LG

Hallo Herr Gintemann,
herzlichen Dank für Ihre Antwort, und dennoch habe ich eine neue Frage: Wird dann die gesamte Erbauseinandersetzung mit diesem notariellen Vertrag geregelt oder nur der das Haus betreffende Erbteil?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Gerhard

Hallo 2frechdachse,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Das mit dem notariellen Vertrag hat mir noch ein weiterer Experte mitgeteilt, wobei sich mir dann folgende Frage stellt: Wird die gesamte Erbauseinandersetzung mit diesem notariellen Vertrag geregelt oder nur der das Haus betreffende Erbteil?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Gerhard

Sorry, kann da nicht weiterhelfen. Würde vermuten, dass die 3 Kinder, die das Erbe antreten wollen, es sich in gleichen Anteilen teilen müssen. Das würde bedeuten, dass das 1. Kind das 3. und 4. Kind ausbezahlen müsste. Ist aber nur ne Vermutung.

Viel Erfolg bei der weiteren Suche
Bezet

Hallo,1.Kind möchte das Haus von den Eltern erben,beide sind
verstorben,das 2.Kind verzichtet auf sein Erbe,3. und 4.Kind
möchten das Erbe antreten.Frage: Wer bekommt vom 2.Kind das
Erbe?

Guten Tag,
sowohl eine abschließende als auch Teil-Erbauseinandersetzungen sind möglich, je nach Einigung oder Zweckmäßigkeit.
Die abschließende E. ist natürlich preisgünstiger.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Hallo noch mal…ich dachte es geht nur um das Haus…worauf genau will Kind 2 denn verzichten? Wenn es nur auf dsa Haus verzichten will dann kann man das so regeln und wenn es auf das ganze Erbe verzichten will ebenfalls.Muß eben nur konkret angegeben werden. Der Notar wird da auch weiterhelfen wie genau das zu formulieren ist.Das müßte aber dann ausreichen wenn Kind 2 den notariell beglaubigten Schriftsatz unterzeichnet das es verzichten will. Dann wird das Erbe eben durch 3 statt durch 4 geteilt.Viel Erfolg.

Herzlichen Dank Herr Gintemann,
damit haben Sie mir schon geholfen,
mit freundlichen Grüssen,
Campeonist

Hallo 2Frechdachse,
das war unpräzise von mir formuliert, auf jeden Fall muß man dies mittels Notar abwickeln.
Herzlichen Dank für die Tipps,
mit freundlichen Grüssen,
Campeonist

Herzlichen Dank Bezet,
ich habe einige hilfreiche Antworten erhalten,
viele Grüsse
Campeonist