Wer weiss bitte über Brandschutz in einem

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden sein muss?

Nach den Landesbauordnungen muss jeder Aufenthaltsraum 2 Rettungswege haben, Beherbergungsbetriebe natürlich eingeschlossen.

Landesbauordnung Schleswig-Holstein:
§ 34 Erster und zweiter Rettungsweg
(1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

Viele Grüße aus Kiel von
Thomas Börner

Hallo,

kann ich dir leider so pauschal nichts zu sagen.

Gruß,

Ron

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen
eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden
sein muss?

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen
eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden
sein muss?

Forderung ist grundsätzlich 2 voneinander unabhängige Rettungswege. Grundsätzlich kann der 2 Rettungsweg durch Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden.Zu prüfen ist wie Leistungsfähig die örtliche Feuerwehr ist und ihr die notwendigen Rettungsmittel zur Verfügung stehen.( Drehleiter etc.). Anleiterbare Stelle muss gewährleistet sein.( siehe Verwaltungsvorschrift Feuerwehrflächen). Knn nicht gewährleistet werden das in der gesetzlich geforderten Hilfsfrist die Rettung abgeschlossen ist, muss der 2 Rettungsweg baulich sichergestellt werden.
Gruß Burkhard

Hallo horsedidi,

die Antwort auf Deine Frage ist ganz einfach:

Ja, ein zweiter Rettungsweg muss für jede Wohneinheit gegeben sein.

Dies gilt für jede voll oder auch nur teilweise bewohnte bauliche Wohneinheit (in Deinem Fall Zimmer) und ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung in Anlehnung an die Musterbauordnung (MBO)der BRD.

Der Rettungsweg hat im wesentlichen 2 Aufgaben zu erfüllen:

  1. Den gesicherten und freien Zugang für Rettungskräfte zur Menschen- und Tierrettung.
  2. Die schnelle Zugriffsmöglichkeit zur Bekämpfung von Brandereignissen (Löscharbeiten).

Der erste Rettungsweg ist in der Regel der eigentliche Zugang zur Nutzungseinheit (Eingangstüre, Vorraum, Flur, Treppenraum, Treppe, Flur, Zimmertür, Zimmer), der je nach Nutzung unterschiedlichen technischen Abmessungen (Mindestbreite, Maximallänge, usw.) und anderen Anforderungen entsprechen muß.

Der zweite Rettungsweg dient als Alternative oder Redundanz, falls der erste Rettungsweg ausfällt.
Er wird normalerweise über die Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt (Tragbare Leitern, Hubrettungsfahrzeuge wie Drehleitern u.a.).
Hierfür sind u.U. geeignete bauliche Massnahmen im Aussenbereich zu treffen (Anleiterstelle, gesicherte Zufahrten o.ä.).

Das war glaube ich das wichtigste in Kürze.

ABER: Vergewissere Dich, ob Du wirklich die richtige Begrifflichkeit anfragst.
Ich könnte mir vorstellen (Beherbergungsbetrieb), dass Dich eigentlich die Notwendigkeit eines zweiten FLUCHTWEGES und die damit verbundene Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes interessiert.
Falls das der Fall ist, wird es ein wenig komplizierter.

Hoffe, ich konnte soweit helfen,
wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne unter Bezugnahme auf unseren Kontakt bei wer-weiss-was bei mir.

[email protected]

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen
eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden
sein muss?

Was heißt denn"eigener Eingang"?. Jedes Gästezimmer hat doch einen „eigenen Eingang“; zumindestens zum Flur!
Meinst Du „ins Freie“?

Normalerweise ist der 2. Rettungsweg (der erste R. führt über den Flur ins Treppenhaus) das FENSTER. Wenn der Fußboden nicht höher als 8 m über dem Erdboden liegt (bis dahin reichen die tragbaren Feurwehrleitern aus) gilt das Fenster als 2. Rettungsweg. Das mit den 8 m ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Schau doch einfach mal in die betreffende Bauordnung!

Hallo,

das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, dürfte aber eigentlich überall ähnlich sein. Auskunft erteilt die entsprechende Brandschutzdienststelle. Prinzipiell darf die Brandschutzdienststelle auch weitere Brandschutzmaßnahmen fordern, wenn dies in der konkreten Situation nötig ist.

Hier mal ein Auszugaus der Beherbergungsverordnung NRW, die recht eindeutig ist.

§ 3 Rettungswege

(1) Für jeden Beherbergungsraum müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; sie dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

Der 1. Rettungsweg und 2. Rettungsweg
Der erste Rettungsweg muss für Beherbergungsräume, die nicht zu ebener Erde liegen, über eine notwendige Treppe führen, der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige Treppe oder eine Außentreppe.

In Beherbergungsstätten mit insgesamt nicht mehr als 60 Gastbetten genügt als zweiter Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des Beherbergungsraumes; dies gilt nicht, wenn in einem Geschoss mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind.

Gruß
Kephas Gatzen

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen
eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden
sein muss?

Hallo Helmuth,

Danke für die Antwort - jawohl ich meine ins Frei, bzw. bei einem ist ein Flürchen mit 1,5 qm davor, welcher nur für dieses Zimmer ist.

Hallo horseddi,

ihre Frage ist leider viel zu vage um sie beantworten zu können ohne einen Fachaufsatz schreiben zu müssen. Vielleicht hilft ihnen folgender link weiter:
www . bauordnungen.de/Beherberungsstattenverordnung.pdf
Die Leerzeichen bitte löschen damit es im Browser funktioniert.

Hallo Helmuth,

Danke für die Antwort - jawohl ich meine ins Frei, bzw. bei
einem ist ein Flürchen mit 1,5 qm davor, welcher nur für
dieses Zimmer ist.

Hallo,

wenn das alles im Erdgeschoss ist, hätte ich als Brandschützer keine Bedenken gehabt.
Erkundige Dich doch mal beim Bauordnungsamt, wer von der Feuerwehr zuständig ist und lade den Mann mal ein.
Feuerwehrleute sind sehr kooperativ und hilfsbereit.

Also: Erst fragen, dann beantragen.

Viel Erfolg!
Helmuth

Hallo,
das ergibt sich schon aus der Landesbauordnung. BauO NRW §17 (2): „Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoss mit einem Aufenthaltsraum zwei Rettungswege vorhanden sein. …“ Jedes Zimmer wird als eine Nutzungseinheit definiert.
Gruß
T.

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen
eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden
sein muss?

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen
eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden
sein muss?

Hallo
Normal Ja Es kann auch ein Fenster sein.
Es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wieviele Etagen das Haus hat.
MfG Sperber otto

Vielen Dank für die Hilfe

Danke für die Hilfe - Gruß D

Danke für die Info - Gruß D

Besten Dank für die ausführliche Erklärung. Gruß db

Werter Helmuth.
Vielen Dank für die ausführlichen Tipps und die Vorschläge. Das werde ich jetzt versuchen.
Beste Grüße Dieter

Morgen,

ich bitte um Kontaktaufnahme, da ich die Frage nicht ganz verstehe. 0170 - 5372834

mfg

Jung

… Beherbergungsbetrieb bei welchem alle Zimmer einen
eigenen Eingang haben, ob überall ein 2. Rettungsweg vorhanden
sein muss?

Kommt immer auf´s Bundesland, jeweiliges Brandschutzgesetz und Landesbauordnung an.
Aber im „groben“ könnte man sagen das jeder stänig genutze Aufenthaltsraum, über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss.