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klingt wie ne hausaufgabe aus Wirtschaft und Recht oder ähnlichem Fach. Ich weiß nur, dass man Rechnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren muss, auch wg. Finanzamt. Lieferscheine denke ich, sollte man ebenfalls mindestens solange aufbewahren
Die meisten Fristen für eventuelle Klagen betragen doch 3 Jahre, sollte man dann eventuelles Beweismaterial nicht mindestens ebenso lange aufbewahren?
Hallo,
Ich weiß nur, dass man Rechnungen mindestens 2
Jahre aufbewahren muss, auch wg. Finanzamt.
So? Woraus sollte sich das ergeben?
Lieferscheine
denke ich, sollte man ebenfalls mindestens solange aufbewahren
Das verstehe ich erst recht nicht. Kannst Du das begründen?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Ich weiß nur, dass man Rechnungen mindestens 2
Jahre aufbewahren muss, auch wg. Finanzamt.So? Woraus sollte sich das ergeben?
aus dem Gestz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
noch nie davon gehört? Diese Pflicht besteht erst seit ein paar Jahren. übrigens: Viele Handwerker weisen darauf hin mit einem kleinen Satz am Ende der Rechnung.
Lieferscheine
denke ich, sollte man ebenfalls mindestens solange aufbewahrenDas verstehe ich erst recht nicht. Kannst Du das begründen?
In Lieferscheinen sthehn oft dieselben Infos wie in Rechnungen. Um nachzuvollziehen, was wann von wem wie gelifert wurde, kann man statt der Rechnug auch Lieferscheine heranziehen. Manchmal bekommt man ja auch Gratiszugaben, die nur mit Lieferschein (und ohne Rechnung) versendet werden.
Ich behandle Lieferscheine wie Rechnungen, und ich hebe die meist solange auf, wie das entsprechende Produkt vorhanden ist. Das hat sich bewährt.
sicher. Es kommt ja auf die Art der Rechnung an.
Hallo,
Ich weiß nur, dass man Rechnungen mindestens 2
Jahre aufbewahren muss, auch wg. Finanzamt.So? Woraus sollte sich das ergeben?
aus dem Gestz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
noch nie davon gehört? Diese Pflicht besteht erst seit ein
paar Jahren. übrigens: Viele Handwerker weisen darauf hin mit
einem kleinen Satz am Ende der Rechnung.
Nett von den Handwerkern, aber das interessiert mich bei einer Rechnung von Amazon o.ä. herzlich wenig.
Wenn diese Pflicht also offensichtlich sehr eingeschränkt gilt, solltest Du das vielleicht auch dazu schreiben.
Lieferscheine
denke ich, sollte man ebenfalls mindestens solange aufbewahrenDas verstehe ich erst recht nicht. Kannst Du das begründen?
In Lieferscheinen sthehn oft dieselben Infos wie in
Rechnungen. Um nachzuvollziehen, was wann von wem wie gelifert
wurde, kann man statt der Rechnug auch Lieferscheine
heranziehen. Manchmal bekommt man ja auch Gratiszugaben, die
nur mit Lieferschein (und ohne Rechnung) versendet werden.
Ich behandle Lieferscheine wie Rechnungen, und ich hebe die
meist solange auf, wie das entsprechende Produkt vorhanden
ist. Das hat sich bewährt.
Nett, dass Du das machst, aber eine gesetzliche Pflicht kann ich daraus nicht herleiten.
Und ich dachte, darum ginge es bei der Frage.
Gruß
loderunner (ianal)