Ich habe die Tochter meiner Tochter bei mir Wohnen durch das JA.Ich bekomme für die Kleine Kindergeld und Hilfe zum Lebensubterhalt.Kann ich auch andere Gelder beantragen zum Beispiel Kleidung oder auch ein Bett.
Ich habe die Tochter meiner Tochter bei mir Wohnen durch das
JA.Ich bekomme für die Kleine Kindergeld und Hilfe zum
Lebensubterhalt.Kann ich auch andere Gelder beantragen zum
Beispiel Kleidung oder auch ein Bett.
Hallo 123bett123,
Für dich käme folgender Paragraph aus dem SGB II in Frage:
Einmalige Beihilfen nach § 23 Abs. 3 SGB II
Zuerst mal was grundsätzliches:
Die in der genannten Rechtsnorm vorgesehenen Leistungen werden gesondert erbracht, da diese nicht von der Regelleistung umfasst sind.
Es handelt sich hier allerdings lediglich um Erstausstattungen, nicht um Ersatzbeschaffungen.
Worin liegt der Unterschied?
Der Unterschied zwischen Ersatz und Erstbeschaffung liegt darin, dass ein Erstbedarf immer dann vorliegt, wenn der beantragte Gegenstand/ die beantragte Ausstattung noch nicht im Haushalt des Antragstellers vorhanden ist.
Ein Ersatzbedarf liegt dann vor, wenn die beantragte Leistung bereits vorhanden ist, durch technische Mängel oder Abnutzungserscheinungen jedoch nicht mehr brauchbar ist (Bsp: defekter Kühlschrank, defekte Waschmaschine, abgenutzte Kleidung, kaputtes Kinderbett).
Die Beschaffung von Ersatzbedarf ist grundsätzlich über die Regelleistung abgedeckt und soll auch aus diesen Mitteln bestritten werden. Hierfür wurde bei Einführung des ALG II/ SGB II die Regelleistung um rund 50 € angehoben. Diese Anhebung soll vom Hilfeempfänger monatlich angespart werden um einen solchen Ersatzbedarf bei Eintritt des Bedarfsfalles abzudecken.
Da diese Ansparleistung jedoch oftmals nicht dafür genutzt wird, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Darlehens nach § 23 Abs. 1 SGB II vorgesehen, welches bei der zuständigen Arbeitsagentur/ Optionskommune bzw. beim zuständigen JobCenter beantragt werden kann.
Im Endeffekt handelt es sich hier um die Umkehrung der Ansparleistung.
Die Ansparung wird praktisch nachträglich erbracht, da das Darlehen in monatlichen Raten i.H.v. maximal 10% der Regelleitung getilgt wird bzw. direkt durch die Behörde einbehalten wird.
Für dich konkret heisst dass: die ARGE wird fragen, wo das Kind bisher geschlafen hat, wo das „alte“ Kinderbett ist (falls es eines gab).
Sollte bisher keines deiner Tochter als Beihilfe gewährt orden sein und sollte für das Kind eventuell vielleicht kein Bett vorhanden gewesen sein, kann eine Beihilfe für den Kauf eines Bettes gewährt werden. Der Betrag wird alledings nicht sehr hoch sein (ich schätze im Maximalfall 50 EUR)
Ansonsten kann hierfür ein Darlehen (wie o. beschrieben) gewährt werden.
Beantragen kann man grundsätzlich erstmal alles!!! Also auch Kinderkleidung. Allerdings wird die ARGE wahrscheinlich auf die Kleiderkammer verweisen. Einfach formlos beantragen und dann die Entscheidung der ARGE abwarten. Gegebenenfalls Widerspruch gegen den dann erlassenen Bescheid einlegen.
Ein Tipp noch: Sollte die ARGE nichts „locker machen“ kann man auch mal zur ortsansässigen Caritas oder Lebenshilfe gehen. Die helfen i.d. Regel auch gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für deine Antwort aber ich Bekomme kein Hartz4 für die Kleine sondern Sozialhilfe. Bei hartz4 kenn ich ich mich aus aber bei der anderen Leistung leider nicht.Daher meine Frage.
Gruss 123bett123