… Rechnung auf einen anderen als sich selbst ausgestellt ist als Selbsständiger beim Finanzamt als abziehbaren Vorsteuerbetrag um die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten ansetzen kann?
Vorsteuerabzug bei abweichender Rechnungsadresse
Servus,
das geht nicht. Es sei denn, der vom Adressaten der Rechnung abweichende Leistungsempfänger ist auf der Rechnung separat genannt.
Näheres in § 14 Abs 4 UStG.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Danke für die Antwort aber zumindest die Summe die nachweislich nach dem weiterverkauf(Ebay )bezahlt wurde müsste obwohl der Kauf zwischen einer Privatperson (Verkäufer) und Selbständiger ( Käufer ) nach dem jetzt bezahltem Preis abzugsfähig sein denke ich?.
Danke im voraus und Gruß
chrismann
ja, das geht!
Lia
Hi Lia,
das überrascht mich jetzt.
Wenn auf der Rechnung nicht der Leistungsempfänger, sondern irgend eine andere Person aufgeführt ist, fehlt es doch an § 14 IV Nr. 1 UStG, und damit ist gem. § 15 I Nr. 1 UStG ein Vorsteuerabzug nicht möglich.
Was sehe ich da falsch?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
was meinst Du genau?
- abzugsfähig als Betriebsausgabe (bzw. Abschreibung) bei der Gewinnermittlung oder
- als Vorsteuer abzugsfähig von der USt-Zahllast?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder