Wer weiß über Betreungsrechte,eines Betreuten

Wer kann mir helfen, wie man zu seinem Recht kommen kann,wenn mann einen gesetzlichen Betreuer hat.danke euch allen Ihre Pumuckel10

Ein Grundsatz der Betreuung ist: Keine Betreuung gegen den Willen des Betreuten. (Leider findet man diesen Grundsatz heute immer wieder aufgeweicht. Wer also keine Betreuung wünscht sollte Antrag auf Aufhebung stellen. Gegen die Ablehnung der Aufhebung wäre das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft.

Auch steht es einem jeden geschäftsfähigen Betreuten frei auch bei laufender Betreuung eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Diese sollte beurkundet sein. Wer mehr Geld ausgeben will geht hierzu zum Notar, wer weniger zur Betreuungsbehörde bei den Landratsämtern.

ml.