Hallo Rechtschreibkundige!
Ein Wort am Satzanfang wird groß geschrieben. Aber wie ist zu verfahren, wenn ein Eigenname am Satzanfang steht, der nur in Kleinschreibung als Eigenname vorkommt oder etwa als Wortmarke eingetragen ist? Beispiel: wer-weiss-was als Satzanfang und hier zusätzlich nach einem Doppelpunkt.
Gruß
Wolfgang
Hallo, Wolfgang!
Ein Wort am Satzanfang wird groß geschrieben. Aber wie ist zu
verfahren, wenn ein Eigenname am Satzanfang steht, der nur in
Kleinschreibung als Eigenname vorkommt oder etwa als Wortmarke
eingetragen ist? Beispiel: wer-weiss-was als Satzanfang und
hier zusätzlich nach einem Doppelpunkt.
Ich würde das davon abhängig machen, was ich schreibe. In normalen Texten (etwa einem Zeitungsartikel oder einer Beschreibung) würde ich es ganz den grammatikalischen Regeln entsprechend groß schreiben. In einer Werbeaussendung wohl eher - mit Rücksicht auf die Firmenphilosophie - klein.
Ob nach einem Doppelpunkt groß oder klein geschrieben wird, hängt davon ab, ob nach dem Doppelpunkt ein eigener Satz steht oder nur eine Ergänzung des Satzes.
lg
Livia
Hallo, Wolfgang,
auch wenn die „wer-weiss-was“-Leute - ich meine jetzt das Team - etwas seltsame Vorstellungen von der deutschen Sprache haben, was man bisweilen auch an deren Verschreibbarungen ersehen kann, und ihren Namen klein schreiben und „weiss“ mit „ss“ statt mit „ß“, so ändert das nichts daran, dass in einem grammatisck´h koreekten Satz am Satzanfang auch der Forumsname groß geschrieben wird.
Allenfalls mit Gänsefüßchen könnte man klein anfangen:
"wer-weiss-was.de" ist ein Forum …
Der einzige Fall, bei dem man im Deutschen einen Satz mit Kleinbuschstaben beginnen darf, ist der, wenn ein Apostroph am Anfang steht:
**Klein schreibt man, wenn am Satzanfang ein Apostroph steht § 54 (6).
's ist unglaublich!
'ne Menge Geld ist das!
© Dudenverlag.**
Gruß Fritz