Wer weiß was über Abwasserleitungsrecht?

Bitte um Hilfe, ein Strassenbaum hat unser Abwasserrohr zerbrochen, der schaden liegt außerhalb des Grundstücks, die Wasserwerke sagen, wir müssten die vollständigen Kosten übernehmen(obwohl weder Baum noch Rohr auf unserem Grundstück sind). Die Versicherung haftet nicht, da der Schaden außerhalb des Grundstückes liegt. Die Kosten sind hoch, die ganze Strasse muss aufgerissen werdenu ein Edelstahlroh soll das kaputte Rohr ersetzen.
Dieses Abwasserrohr wird auch von unserer Nachbarin genutzt, sie hat keinen eigenen Anschluss;die Bitte die Hälfte der Kosten zu übernehmen , hat sie natürlich abgelehnt. Haben wir das Recht ihren Anschluss von unserem zu trennen?
Danke für Eure Hilfe
Petra

Hallo Petra,

handelt es sich um ein Wasser- oder Abwasserrohr? Edelstahl ist für Abwasser etwas ungewöhnlich.

Im Regelfall ist der Grundstückseigentümer ab Übergabeschacht (Abwasser) verantwortlich. Genaues steht in der Abwassersatzung der Kommune.
(Wieso hat die Nachbarin keinen Anschluss???)

Gruß Maren

Hallo Maren, danke für die Antwort. Edelstahl , weil der Baum sonst gleich wieder durchwurzeln würde. Das Grundstück war mal eins u wurde vor ein paar Jahren getrennt, deshalb hat sie keinen eigenen Anschluss. Gruß petra

Liebe Petra,
das klingt abenteuerlich.
Generell ist die Kommune abwasserbeseitigungspflichtig. Das heißt sie muss das Abwasser an der Grundstücksgrenze abnehmen, zur Kläranlage leiten und es dort reinigen (zentrale Abwasserreinigung vorausgesetzt).
Das bedeutet auch, dass sie für Schäden, die in diesen Bereichen (Kanal und Kläranlage) auftreten, aufkommen muss (Instandhaltung). Genauso sind Sie für Schäden an Leitungssträngen verantwortlich, die auf Ihrem Grundstück entstanden sind.
Da gibt es aus meiner Sicht eine ganz klare Trennlinie - die Grundstücksgrenze. Egal, ob das Rohr abgesackt ist, eine Muffe zerbrochen ist, Wurzeln in das Rohr/Muffe eingedrungen ist oder das Rohr einfach nur durch Ablagerungen verstopft ist.
Zudem klingt die Sanierung per Edelstahlrohr sehr teuer. Je nach Schadensart gibt es hier durchaus Alternativen.

Ich bin leider nicht in letzter Instanz rechtssicher. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, würde ich über diese in jedem Fall Rechtsbeistand einschalten.
Viele Erfolg.
Christian Schulz

:

Hallo Petra,

dann müsste die Nachbarin mit an eurem Hausanschluss hängen, also an den Kosten beeiligt werden.

Allerdings sollte die Leitung in der Straße Gemeindeeigentum sein und die Kosten aus der Gemeindekasse bezahlt werden - Genaues siehe Abwassersatzung der Gemeinde.

Gruß Maren

Da kann ich leider nichts dazu sagen, da sollten Sie sich an einen auf Abwasserrecht spezialisierten Juristen wenden. Ich denke, das ist keine Fragestellung, die man so einfach in einem Internetforum lösen kann.

Hallo Petra,
bevor Du nun Streit mit Deiner Nachbarin anfängst (und ihr den irgendwie gemeinsam genutzten Abwasserkanal blockierst), würd ich erstmal klären,
a) wieso das Wasserwerk meint, dieser Teil des Rohres gehöre nicht zu seinem Eigentum (die Berliner Wasserbetriebe sehen das ganz anders, jedenfalls solange es sich um neuere Anschlüsse handelt, siehe http://www.bwb.de/content/language1/html/1304.php )
und
b) wieso denn, falls Du die Kosten übernehmen müsstest (was ich ja erstmal nicht ohne weiteres so annehmen würde), das neue Rohr aus Edelstahl sein soll. Ist das alte auch aus Edelstahl??

Wenn sich (Anwalt fragen!!)dann ganz definitiv rausstellt, dass die Wasserwerke nicht zahlen müssten, dann erst würd ich mit der Nachbarin über eine Kostenübernahme reden (aber vorher nochmal mit dem Anwalt)!

Bleib ruhig :wink:

Hallo,
das ist leider überall unterschiedlich in Deutschland.
In der Regel gibt es einen Übergabeschacht (meist- muss aber nicht- auf Ihrem Grundstück)- dieser ist NORMALERWEISE dann in Ihrem Besitz und alle Leitungen bis dort (vom Hauptkanal aus) sind in der Verantwortung der Stadt/ Zweckverband. Alles von dort bis ins Haus ist dann Ihr Bier. MANCHMAL wird als Grenze aber die tatsächliche GRUNDSTÜCKSGRENZE oder aber die GEBÄUDEGRENZE (Hauswand) festgelegt. Wo die Grenze liegt steht in der jeweiligen Abwassersatzung.
Zu der Nachbarin: ein Recht, diese von Ihrem Anschluss zu trennen besteht i.d.R. nicht, sie muss ja auch einen Anschluss haben- an den Kosten für die Reparatur/ Prüfung, falls Sie diese tragen müssen, muss sich die Nachbarin aber beteiligen (schlimmstenfalls müssen Sie klagen!).
Meiner Meinung nach ist es unwahrscheinlich dass die Stadt/ Entsorger im Recht ist, da es sehr selten ist, dass der Anschluss am Hauptkanal als Grenze/Übergabepunkt gewertet wird. Denn für den Anschluss können Sie eine Fachfirma Ihrer Wahl beauftragen und normalerweise lässt der jeweilge Betreiber niemanden daran arbeiten, den er nicht selbst wählt.
Wer ist denn der verantwortliche Betreiber (Kommune, Gemeinde, Zweckverband…)?
MfG
Heiko

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Guten Morgen,

da hilft nur Einblick in die Pläne und Akten. Es kann durchaus sein, dass die Leitung vom Haus bis zum Anschluss an den Kanal Ihnen gehört, muss aber nicht.
Wenn nachweislich der baum schuld ist, dann muss der eigentümer des Baumes( Gemeinde?) sich mindestens an den Kosten beteiligen.Verursacherprinzip!
Wenn Ihre Nachbarin keinen Vertrag mit Ihnen zur Mitbenutzung der Leitung hat, dann können Sie die Leitungen trennen.
Auf jeden Fall muss sie sich an den Kosten beteiligen.
Bitte erst mal zur Gemeinde gehen, die Unterlagen einsehen.
Gruß

M. Schönhuber

Hallo Frau Fester,
Ferndiagnosen sind immer schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Trotzdem gebe ich Ihnen ein paar Hinweise zur Lösung des Problems, das wohl eher ein juristisches als ein technisches Probblem ist.

Klären Sie bitte, wer Eigentümer des beschädigten Kanals ist, denn dieser muss den Kanal auch wieder Instand setzen Auch wenn das Rohr nicht auf Ihrem Grundstück liegt, könnte die Abwassersatzung Ihrer Gemeinde/Stadt eine andere Regelung (überlicherweise nur bis zur Grundstückgrenze)des Eigentumsverhältnise von Hausanschlüssen im öffentlichen Raum vorsehen. Die Frage können Sie beim Tiefbauamt oder Wasserwerk klären.
Ihre Nachbarin wird mit und auch ohne Vertrag die Abwasserableitung in „Ihrem Rohr“ geduldet. M.E müsste sie sich dann auch an den Reparaturkosten beteiligen.

Bitte, klären Sie zunächst Frage 1. Wenn Sie Glück haben, sind Sie nicht Eigentümerin sondern die Gemeinde.
Falls Sie haften und die Nachbarin nicht zahlen will, würde ich einen Anwalt einschalten. Das kann aber den nachbarschaftlichen Frieden stören.

Guten Erfolg wünscht Ihnen
Michael Aldick