Hallo,
aus diesem Forum war dankenswerter Weise zu erfahren, dass „Perspektivee 50plus“ gemäß Bundesministeium „frewillig“ ist. Nun muss man doch die umliegenden Behörden darüber informieren, daß ein Jobcenter dies offensichtlich unbekannt ist.
Also: wem ist ein Jobcenter untergeordnet ? Hat die Bundesagentur für Arbeit Weisungsbefugnis ? Wie sieht es mit dem Bundesminist. f Arbeit und Soziales aus ? etc etc. Jeder Hinweis ist sehr herzlich willommen.
Gruss Harry und Ulla
Hallo,
leider kenne ich mich mit „Perspektive 50+“ gar nicht aus. Grundsätzlich ist das mit dem „freiwillig“ so zu verstehen, dass das Jobcenter dir Förderung und Leistungsbewilligungen immer nach ihrem Ermessen gewähren kann. Weisungsbefugnis haben die sehr wohl.
Wie es mit der Hierarchie bzw. den Zuständigkeiten bestellt ist, kannst du dir im SGB II zu Gemüte führen:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37288.htm
Mehr kann ich dir dazu leider auch nicht an Infos geben. Vielleicht hilfts ja trotzdem ein klein wenig weiter…
Viel Erfolg!
hey,
schwere Frage.
Also Sozialhilfe wurde 2005 in 3 Teile zersplittert ALg II , sowie Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL), u. Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung (GSi) der Sozialhilfe.
Die Zuständigkeiten sind mit der Aufsplitterung der Leistungen ebenfalls völlig zersplittert. (Jobcenter, Optionskommunen, Arbeitsagenturen, Sozialamt u. vieles mehr.) Jobcenter setzt sich aus Vertretern des AA u. Sozialamtes zusammen. (Leitfaden Alg II , Sozialhilfe)
Vielleicht kann Dir folgende Seite etwas bringen. (http://www.arbeitsagentur.de/nn_8570/Navigation/Dien… ). Bei mir ist es so Jobcenter kreis Herzogtum Lauenburg dann kommt Jobcenter Bad- Oldesloe, dann Ratzeburg,… das Geld wird aber von der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg überisen.
Ansonsten schaut mal ins Erwerbslosen Forum, die haben auch viele Experten.
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.