Wer weiss was über Genusscheine?

Hallo!

Kann mir irgendjemand etwas über Genusscheine erzählen (Rechtsnatur, Rechte der Inhaber, Emissionsgründe etc.)?

Einfach alles! Soviel wie möglich!

Danke!

Hallo,

Genußscheine sind gesetzlich nicht geregelt und deßhalb frei
gestaltbar. Es gibt aber z.B. im AktG ( §221 ) Regelungen die die Ausgabe von Genußrechten seitens der AG bzw. KGaA steuern.
Genußscheine können auch von Nicht-Aktiengesellschaften gewährt werden.

Mal so allgemein handelt es sich um Gläubigerpapiere
mit einem Anspruch auf einen Anteil am Gewinn ohne Stimmrecht in der Hauptversammlung. Ein Genußschein kann ein Inhaber- Order- oder Rektapapier sein. Er kann einen Nennwert besitzen oder nennwertlos sein. Das Genußscheinkapital kann zurückgezahlt werden oder - wie bei Aktien - eben nicht. Es lassen sich grob drei Typen aufsplitten: G mit fester Ausschüttung, G mit gewinnabhängier Ausschüttung und G mit Wandel- bzw. Optionsrecht in/auf Aktien des Emittenten.

Noch was zur Geschichte: Früher wurden Genußrechte eher selten ausgegeben, allenfalls als Gegenleistung für Erfindungen oder Konzessionen. Seit dem Januar (?) 1985 kann man durch die Novellierung des Kreditwesensgesetz Genußrechtskapital unter bestimmten Bedingungen dem haftendem Eigenkapital der Kreditinstitute zurechnen. Seither legen verschiedene Banken und Sparkassen Genußscheine auf.

Es gibt auch Investmentfonds die in Genußscheine anlegen. Mir fällt z.B. der „Deka Genüsse und Renten“ der Sparkassen ein.

In Abhängigkeit von der Zinsentwicklung und damit der Ertragskraft eines KI laufen solche Fonds eben mal sehr gut und mal eher verhalten.

Ich hoffe das war genug, mehr bring ich im Moment nicht zusammen.

Greetz

Falk