Hallo Willi!
ich habe mich mal über dieses
ing informiert,
Anschaffungskosten ab ca. :4000 EUR, da glaube ich schon :das die Mitbewohner :„Mitzahlen“ müssen.
Für Vodoo bei feuchten Wänden muß niemand zahlen. [Gerät für elektrophysikalische Mauertrockenlegung] sowie sämtliche Geräte dieser Art am Markt sind völlig sinnfreier Unfug. Die Hersteller und Vertreiber von diesem Zeug sind entweder dumm wie Brot oder Betrüger oder beides.
Nicht minder doof sind die Käufer. Bei denen läuft regelmäßig das gleiche Spiel: Nach aussichtslosen Verschlimmbesserungen mit Farbe und Verkleidungen wurde aus dem Keller ein schimmeliges, stinkendes, feuchtes Ungezieferloch. Ein paar Jahre funktioniert der Selbstbetrug, daß die Nässe ihre Ursache in ungewöhnlich starkem Regen hatte. Bald gibts auch im Erdgeschoß Feuchtigkeits- und Frostschäden mit Fassadenabplatzungen. Dem wird noch mit Farbe begegnet, die aber bald wieder schadhaft ist. Außerdem steigen langsam, aber merklich die Heizkosten des Gebäudes und die inneren Wandoberflächen der Außenwände sind immer kalt. Im Keller ist inzwischen alles vergammelt, was an Winterstiefeln und Gartenmöbeln eingelagert wurde. Jetzt ist ein Jahrzehnt vergangen. Der Leidensdruck steigt mit dem muffigen Geruch im Keller. Irgendwann wird ein Fachmann gerufen, der sich die Sache ansehen und einen Kostenvoranschlag zur Trockenlegung machen soll. Der Fachmann sieht, daß Lichtschächte defekte Abflüsse haben, daß alle Kellerfenster aus flätigen, verrotteten Konstruktionen bestehen und die Kellertür auch schon mal bessere Zeiten gesehen hat. Nachdem der Fachmann die schimmeligen Wandverkleidungen des ehemaligen Partykellers aus sich auflösenden Gipskartonplatten und Nut- und Feder-Brettern abgerissen hat, sieht er total durchfeuchtete Wände. Eine Probegrabung im Blumenbeet an der Hauswand ergibt, daß die Feuchtigkeitssperre entweder nicht vorhanden oder stark beschädigt ist. Eine Außenwand ist mit einer Garage verbaut und nicht zugänglich. Jetzt macht der Fachmann einen Kostenvoranschlag, um die Mischung aus eindringender Feuchtigkeit und Kondenswasser in den Griff zu bekommen. Eine von außen unzugängliche Wand ist per Injektion abzudichten, der Rest muß aufgegraben und von außen abgedichtet werden. Dazu eine neue Kellertür, dicht schließende Kellerfenster, neue Lichtschächte, Abflußrohre, Drainage, Kiesfüllung. Unter dem Strich steht eine Zahl mit 4 Nullen vor dem Komma.
Der Hauseigentümer ist entsetzt und hält den Fachmann für einen Halsabschneider, der nicht das Haus, sondern sich selbst sanieren will. Abends hat er sich etwas beruhigt und schlägt die Fernsehzeitschrift auf. Zwischen Inseraten für Handy-Klingeltöne und Hühneraugenpflaster findet der Hauseigentümer das Inserat von [Anbieter von Geräten für elektrophysikalische Mauertrockenlegung] oder einer seiner Mitanbieter. Kein Schmutz, sofortige Wirksamkeit und zahlreiche Referenzobjekte werden versprochen. Unser Hauseigentümer erhält nach Anruf der kostenlosen Nummer ein Prospektblatt ins Haus geschickt und das Angebot, daß sich ein Vertreter die Sache mal ansieht. Der Vertreter kommt und erzählt von Feldern, Energie und Dipolen im Wasser. Irgendwann kommt das Gespräch auf den Preis für das natürlich speziell auf die Räume abgestimmten Wunderdingens. Unser Hauseigentümer ist weich geklopft und reif für Vodoo. Er hört 4.000 Euro, zwar viel Geld, aber ein Schenkpreis im Vergleich zu dem Halsabschneider, der ganz altertümlich die Blumenbeete aufgraben wollte. Der Vertreter macht so einen kompetenten Eindruck und das Gerät ist ja nun wirklich das Neueste auf dem Gebiet der Elektronik und Ergebnis jahrzehntelanger Forschung. So wird der Deal perfekt gemacht und 4.000 Euro wechseln den Besitzer.
Hätte sich der Hauseigentümer mit dem Stapel Scheinchen stilvoll eine Zigarre angezündet, hätte er mehr von dem Geld gehabt. Es geschieht dem Hauseigentümer recht, so viel Geiz und Dummheit gehören bestraft. Das muß aber nicht heißen, daß die Mieter dem Hauseigentümer die Leichtgläubigkeit versilbern und für das Gerät auch nur einen Cent bezahlen. Ganz unabhängig von der Sinnfreiheit des Gerätes an der Wand müssen die Mieter für Instandsetzungen ohnehin nicht bezahlen.
Gruß
Wolfgang
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