Wer weiß welche Versicherung zahlt?

Hallo, kann mir einer helfen? Ich habe vor ein paar Tagen das Auto meiner Chefin umparken wollen, es war ein grosser Pferdeanhänger dran. Als ich einschlagen wollte knallte es auf einmal bin sofort stehen geblieben.
Doch leider war die sogenannte Sattelkammer ( ein kleiner Raum auf der linken Seite) offen und die Tür hat sich zwischen Hänger und Auto verkeilt und somit das Auto beschädigt. Genauer gesagt die ganze Stoßstange und Rückscheinwerfer.
Der Schaden beläuft sich laut Werkstatt auf ca 2000€
Kann mir einer sagen ob das evtl meine Haftpflichtversicherung zahlt??

hallo, ja den schaden sofort melden und bei der schadenformulierung die worte

aus unachtsamkeit liess ich eine tuer auf. hier die tuer bennennen, und als die
den pkw einparken wollte schlug die tuer uns so weiter

melden sie den schaden schriftlich per e-mail, ist glaub ich am esten

gruss

Hallo,
ich bin kein Schadenregulierer. Darum kann ich dazu im Grunde wenig sagen.
Grdstzl. gilt: Wenn Deine Haftpflichtversicherung solche Schäden übernimmt dann wird sie auch zahlen. Du solltest die Versicherungsbedingungen lesen - am Besten bevor man sie abschließt.
Stellt sich nur noch die Frage warum Du es umparken wolltest. Solltest Du? Auftrag der Chefin? Oder entstand das aus Eigeninitiative?
Waren der Wagen und Anhänger ausgeliehen? Dann muss in Deiner Haftpflichtversicherung das „leihen“ von Gegenständen auch erwähnt werden.
Das einfachst wird sein das Du Deinen dich betreuenden Versicherungsmann kontaktierst. Der wird für so etwas bezahlt.
Viele Grüße
Heiko Fichter

Nein, die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ. Hierführ könnte höchstens die Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden) der Geschädigten aufkommen. Für die Hochstufung des Beitrages könnte die Geschädigte dann Sie heranziehen.

Zunächst ein Grundprinzip: Eine private Haftpflichtversicherung bezahlt niemals für einen Schaden an einem fahrenden Auto, der vom Fahrer verursacht wurde. Hier ist einzig und alleine die Kfz-Versicherung zuständig.
Wenn die Chefin Sie angewiesen hat ihr Auto umzuparken, dann kann diese auch keine Ansprüche gegen Sie geltend machen. Mit der Arbeitsanweisung hat die Chefin, solange Sie nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt haben, das Risiko in ihr Geschäft übernommen.
Ein Fahrzeug mit Pfederanhänger ist in der Regel ein größeres und damit auch nicht gerade kostengünstiges Fahrzeug. Ein solches Fahrzeug sollte vollkaskoversichert sein. Diese müsste den Schaden regeln. Wenn die Chefin die richtige Versicherung abgeschlossen hat, so hat sie auch einen Rabattretter, so dass sie noch nicht mal hochgestuft wird.
Wenn der Schaden durch Sie bezahlt werden muss (weil man ihnnen z.B. grobe Fahrlässigkeit wegen der offenstehenden Tür der Sattelkammer vorwirft), so müssen sie den Schaden auch „nur“ netto, also ohne Mehrwertsteuer, bezahlen, da die Chefin die MwSt. wahrscheinlich über das Finanzamt wieder zurück erhält.

Hallo, die Haftpflicht ist für Schäden ggü. anderen (Dritten) gedacht. Da es ein Eigenschaden ist, kommt Haft also gar nicht in Betracht. Da bleibt nur die Kasko der Chefin.
Alles Gute.
Ko.

Nein,
dies zahlt alleine und ausschließlich die Kfz Versicherung deiner Chefin. Kfz Schäden sind in allen Privathaftpflichtversicherungen ausgeschlosssen. Sonst würde wahrscheinlich jeder PArkschaden gerade vom Freund, Nachbarn, etc verursacht und gezahlt werden. Das geht nicht.

Wenn du es beruflich und mit Einverständnis der Chefin gemacht hast, kann sie den Schaden auch nicht von dir ersetzt verlangen, das ist normales Unternehmerrisiko.

Hallo, es kommt auf die besonderen Bedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung an. Es gibt Verträge die solche Schäden übernehmen wenn es sich um ein geliehenes, vollkaskoversichertes (!!) Fahrzeug handelt. Also am besten Versicherungsbedingungen zum Vertrag studieren. Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Hallo, kann mir einer helfen? Ich habe vor ein paar Tagen das
Auto meiner Chefin umparken wollen, es war ein grosser
Pferdeanhänger dran. Als ich einschlagen wollte knallte es auf
einmal bin sofort stehen geblieben.
Doch leider war die sogenannte Sattelkammer ( ein kleiner Raum
auf der linken Seite) offen und die Tür hat sich zwischen
Hänger und Auto verkeilt und somit das Auto beschädigt.
Genauer gesagt die ganze Stoßstange und Rückscheinwerfer.
Der Schaden beläuft sich laut Werkstatt auf ca 2000€
Kann mir einer sagen ob das evtl meine Haftpflichtversicherung
zahlt??

Als Erfüllungsgehilfe deiner Chefin zahlst du natürlich nicht, deine Haftpflicht auch nicht.
Diesen Schaden kann deine Chefin ganz alleine tragen…

Deine private Haftpflichtversicherung
bezahlt das mal nicht.
Laut Bedingungen ist das Führen und lenken von Kraftfahrzeugen generell ausgeschlossen.
Hier kann nur die Vollkasko des Autos in Frage kommen.
Die Selbstbeteiligung, die vermutlich vereinbart ist,
wäre dann von Dir zu bezahlen.
Wenn es keine Vollkasko gibt, gibt es da ein Problem.
Fraglich ist, ob Du als Arbeitnehmer zur Haftung herangezogen werden kannst.
Ich weiß das nicht genau. Frage einen Anwalt bevor Du die Schuld anerkennst, oder bezahlst.
Ich kann mir vorstellen, dass wenn Du als Arbeitnehmer die Anweisung Deiner Chefin folgst und dabei ein Schaden passiert, Du nicht in Haftung genommen werden kannst.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

Hallo Jenny,
nein, Deine Haftpflicht nicht sondern die vom Kfz.
Gruss WB

Hallo, Deine private Haftpflicht wird den Schaden nicht zahlen - die Nutzng von Kraftfahrzeugen ist sicher ausgeschlossen! Hierfür gibt es ja auch die KFZ-Versicherung!
MfG Febud

Hallo,
nein. Die Nutzung von Kraftfahrzeugen ist nicht Gegenstand einer privaten Haftpflichtversicherung. Da es sich um einen Schaden im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses handelt, ist m.E. sehr fraglich, ob dafür aufzukommen ist. Am ehesten einen Arbeitsrechtler fragen,
viele Grüße
Andreas

Alles was nach Benzin riecht, geht über die Kfz-Haftpflicht des gefahrenen Kfz. Als Berechtigter Fahrer. Ist man das nicht, wäre es wohl eine Straftat. Hat man den Auftag zum Umparken, könnte auch kein Regress gefordert werden, da dem Versicherungsnehmer die Gefahr bekannt sein sollte.

Hallo,

nein, nicht die Haftpflicht, und sehr wahrscheinlich auch nicht die Kaskoversicherung…

Grüße, M

Hallo JennyB,
handelte es sich um eine private Fahrt mit dem Auto der Chefin oder war es eine dienstliche Fahrt?

Der Schaden am Kfz wird von einer Vollkaskoversicherung gedeckt, sofern es sie gibt. Ist diese nicht vorhanden, bleibt die Chefin nach erster Einschätzung auf dem Schaden sitzen.

Grüße Claritos