hallo,…bin ganz neu hier u mir brennt eine dringende frage:
wer wird als familienangehöriger über eine adoption eines erwachsenen (volljährigem)informiert?
die leiblichen eltern? geschwister,die tanten,nichten u neffen?alle weiteren familienangehörigen?
können großeltern ihren volljährigen enkel adoptieren OHNE das ander der familie darüber informiert werden ?
lg u danke für eure hilfe
Hallo
Die Verwandten werden nicht informiert - aber die leiblichen Eltern sind meist Bestandteil der Abklärungen, die getroffen werden und somit bekommen die das mit - ihr Einverständnis braucht es jedoch nicht.
Nach deutschem Recht erlöscht die Verwandschaft zu den leiblichen Eltern durch eine Erwachsenenadoption nicht.
Gruss, sama
guten morgen u erstmal vielen dank für die antwort.bin ich schon ein stück weiter…aber wie ist das denn, wenn meine eltern zb. jemanden adoptieren?dann hätte ich doch ein geschwisterteil.würde ich darüber bescheid bekommen?oder erst im falle das meine eltern verstorben sind…lg
Hallo Tinchen,
aber wie ist das denn, wenn meine
eltern zb. jemanden adoptieren?dann hätte ich doch ein
geschwisterteil.würde ich darüber bescheid bekommen?oder erst
im falle das meine eltern verstorben sind…lg
Meine persönliche Erfahrung:
Als mein Vater meine ältere Schwester adoptierte (Schwester war längst erwachsen) wurde ich vom Amt befragt „ob ich einverstanden sei“.
Ist aber schon Jahrzehnte her. Obs inzwischen anders aussieht weiss ich nicht.
Grüße von
Tinchen 
expliziet meine ich:ob ich von meinen eltern darüber informiert werden muß das sie jemanden adoptiert haben…ich muß dazu sagen ich habe nicht den besten kontakt (leider )zu ihnen
wenn nicht,…wie u wo könnte ich auskunft darüber bekommen??