Hallo, na, hoffentlich formuliere ich diesmal so, dass mein Beitrag nicht gelöscht wird:
Zwei Geschwister erben gemeinsam ein Haus. Die Schwester Susi wohnt in einer anderen Stadt und somit nicht in dem ererbten Haus. Der Bruder Bobo allerdings wohnt in dem ererbten Haus. Nun sollte man meinen, dass Bobo Susi in irgendeiner Weise Miete zahlt oder zumindest Rückstellungen für spätere Reparaturen bildet, was er aber nicht tut. Bobo schickt lediglich eine Rechnung, wenn seiner Ansicht etwas am Haus gemacht werden musste, und so bekommt Susi immer mal wieder saftige Rechnungen auf den Tisch. Begründung von Bobo: Susi sei als Miteigentümerin verpflichtet, sich am Erhalt des Hauses zu beteiligen. Susi hat nun irgendwie das Gefühl, dass hier was nicht stimmen kann.
Da Susi aber lediglich das Haus und nicht das nötige Kleingeld zu dessen Unterhalt geerbt hat, will sie auf diesem Weg sicher gehen, dass sich Bobo nicht vielleicht doch so verhalten darf, wie er es tut, bevor sie einen Rechtsbeistand engagiert.
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Mattino
Hallo Mattino,
das hat jetzt erst einmal gar nix mit Mietrecht zu tun. Klingt aber echt so, als ob Susi ziemlich deppert ist und sich von Bobo kräftig ausnutzen läßt.
So wie Bobo das sieht, geht es eigentlich nicht. Da sollte ihm Schwesterherzchen mal tüchtigst in den Allerwertesten treten.
Gruß!
Horst
Die Belastungen sind für beide Erben gleich. Wenn also einer der Erben im Haus wohnt, wird ihm diese Nutzung angerechnet. Entweder Bobo zahlt also in ein Gemeinschaftskonto eine Miete, oder aber der nicht eingezahlte (im Streitfall ein angemessener) Betrag ist von ihm zusätzlich zu den Kosten der Erhaltung des Grundstücks beizusteuern.
Hallo,
Ist es denn nicht auch so, dass Susi ihren Hausanteil auch verkaufen/versteigern lassen könnte? Auch wenn der Bruder das Haus behalten will?
gruß
M.
Ja, aber Bobo bietet viel zu wenig für Susis Hälfte. Ein Gutachter soll den Wert des Hauses Ende des Jahres taxieren, was Susis Hoffnung ist, die Sache doch noch gütlich zu regeln.
Guten Tag,
Naaa, Susi ist net deppert, nur unsicher. Außerdem will sie nicht ohne Not den Familienfrieden auf’s Spiel setzen, was ja vielleicht verständlich ist. Trotzdem reicht es jetzt auch ihr.
Hallo,
Ja, aber Bobo bietet viel zu wenig für Susis Hälfte.
Susi kann sich den Käufer aussuchen. Es muss nicht Bodo sein.
LG
Hallo,
dass sieht wieder nach einer schönen Erbstreitigkeit aus, die im schlimmsten Fall in einer Teilungsversteigerung endet.
Hier verdienen nur die Anwälte, Gutachter und Gerichte, so bekommt man das Erbe auch unter die Leute gebracht.
Gut gemacht Bobo !
Gruß
Wolfgang
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