Hallo, habe mich am 23.11.09 bei www.Outlets.de angemeldet und fall fast vom Hocker, weil die mir heute am 10.12. folgende Mail geschickt haben.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 23.11.2009 bei www.Outlets.de,der umfangreichen Datenbank mit über 1200 Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf und Sonderangeboten. Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen haben,freuen wir uns, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.
Ich habe da nichts von kostenpflichtig sehen können,noch wurde eine Altersabfrage gemacht, noch eine Bestätigungsmail oder einen Hinweis auf Widerrufsrecht.Für eine Datenbank 96 Euro wäre ja wohl auch etwas heftig.
Kann mir jemand sagen, was ich unternehmen kann?
Ich habe da nichts von kostenpflichtig sehen können,noch wurde
eine Altersabfrage gemacht, noch eine Bestätigungsmail oder
einen Hinweis auf Widerrufsrecht.Für eine Datenbank 96 Euro
wäre ja wohl auch etwas heftig.
Du hast die AGB akzeptiert.
Erster Satz der AGB:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den vertraglichen Rahmen für die entgeltliche Nutzung des Angebotes der …
Alter und Preise stehen weiter unten in der AGB. Ebenso die Widerufsbelehrung, sogar in einem auffällig fabigen Kasten.
erstmal möchte ich sagen dass auch ich absolut gegen die so genannten „Abzockseiten“ bin. Manche dieser Seiten halte ich auch für kriminell.
Allerdings bin ich auch der Meinung dass man als Computerbenutzer (Anwender) ruhig mal seine Augen aufmachen und den Verstand einschalten darf.
Auch beim Discounter um die Ecke, wirst du keinen 2 X 2 Meter großen Hinweis sehen:
„ Der Artikel ist hier zu teuer, den bekommen Sie bei der Konkurrenz günstiger “
Ich habe da nichts von kostenpflichtig sehen können
noch wurde eine Altersabfrage gemacht
Keine Bestätigungsmail oder einen Hinweis auf Widerrufsrecht
Ob eine Bestätigungsmail gekommen ist kann ich nicht beurteilen, da ich mich nicht angemeldet habe. Der Hinweis auf das Widerrufsrecht befindet sich in den AGB`s.
Was die Altersangabe oder den Hinweis auf die Kostenpflicht angeht, schau dir mal dieses Bild an.
Wie gesagt, auch ich bin gegen die so genannten Abzockseiten. Aber ich halte es auch nicht für richtig wenn man ohne nachzudenken irgendwo seine Daten eingibt und blind alles ankreuzt und bestätigt ohne darüber nachzudenken.
„Versteckt sich die Zahlungspflicht für einen Dienst in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste. Dies entschied das Amtsgericht München I (AZ: 161 C 23695/05) in einem rechtskräftigen Urteil.“
Wer unterschreibt, ohne zu lesen, hat in meinen Augen selbst
schuld.
Ah so - wer betrogen, hinters Licht geführt und über den Tisch gezogen wird, ist also generell selbst schuld, und nicht der, der den Betrug begeht? Seltsame Rechtsauffassung…
Beachte bitte das Fragezeichen!
Augenwischerei…
NEIN, das ist nicht MEINE Seite.
Das war auch eigentlich nur ironisch gemeint, um zu hinterfragen, warum sich jemand einer offensichtlichen Bauernfängerei unterwerfen sollte.
Eine Meinung kann nicht falsch sein, weil’s eine Meinung ist.
Wenn’s nicht meine Meinung wäre, wäre es Rechtsberatung.
Sie kann dahingehend falsch sein, weil sie die Fragende verunsichert, evtl. sogar einschüchtert, aber auf jeden Fall motiviert, diese betrügerische Masche nicht zu hinterfragen und sich zu wehren, sondern sang- und klanglos drauf einzugehen.
Außerdem, wie gesagt, wenn die Preise nur in den AGB
aufgeführt werden, ist die ganze Sache quasi schon gegessen:
Wenn der Preis wirklich nur in den AGB`s versteckt wär würde ich dir ja ohne Einschränkung Recht geben. Aber schau dir doch einfach mal dieses Bild an.
Auch ohne dass ich irgendwelche besondere Sympathie für den angesprochenen „Dienst“ hege, kann ich nicht behaupten dass der Preis besonders hinterhältig versteckt wurde.
nun, wenn du mir nicht glaubst, ist das ok, sofern ich in der Tat nur eine Meinung äußern würde.
Aber wenn du aufgezeigten Urteilen nicht glaubst und auch ALLEN weiteren Quellen nicht glaubst - wenn du dir die Mühe machst, die Suchmaschine deiner Wahl nach ‚Preisauszeichnungspflicht Webseiten‘ oder gern auch direkt ‚outlets.de‘ zu befragen - dann kann ich leider nicht weiterhelfen.
Aber wenn du aufgezeigten Urteilen nicht glaubst und auch ALLEN weiteren Quellen nicht glaubst - wenn du dir die Mühe machst, die Suchmaschine deiner Wahl nach ‚Preisauszeichnungspflicht Webseiten‘ oder gern auch direkt ‚outlets.de‘ zu befragen - dann kann ich leider nicht weiterhelfen.
mir ist nicht bewusst ob dir dieser Spruch bekannt ist. Aber sebst wenn nicht, dürftest du wissen was damit gemeint ist:
ich glaube Dir das alles (Du hast ja auch alles belegt), nur ich persönlich finde das nicht wirklich „versteckt“, aber wenn Gerichte das anders sehen als ich, ist das gut so.