Hallo,
meine Mutter ist 2011 verstorben. Wir wurden per Eheerbvertrag enterbt. Daher klage ich jetzt meinen Pflichtteil ein. Der Witwer meiner Mutter zahlt nicht freiwillig trotz mehrfacher aufforderung und monatelangem Schriftwechsel. Jetzt haben wir Klage eingereicht. Der Erbteil beläuft sich auf 15 000 Euro. Wer zahlt die Prozesskosten? Der Kläger oder die Gegenpartei? Also ich oder mein Stiefvater, von dem ich den Pflichtteil fordere?
Ich habe zurzeit kein Einkommen außer Kindersunterhalt von meinem Ex-Mann und Kindergeld für 2 von meinen 3 Töchtern. Harz4 steht mir nicht zu. Auch kein ALG1.
Mit freundlichem Gruß und Danke
Yvonne
Wer im Prozeß unterliegt, muß zahlen; bei teilweisem Unterliegen, wird aufgeteilt.
Kann der Kostenpflichtige nicht zahlen, haftet die andere Partei. Bei Zweifeln kann man das Kostenrisiko dadurch vermindern, indem man nur einen Teil einklagt, muß allerdings aufpassen, dass der andere Teil nicht verjährt (3 Jahresfrist!). Ohne anwaltlichen Rat ist dieses nicht ohne weiteres empfehlenswert.
Sie können versuchen, Prozeßkostenhilfe zu bekommen. Wie das geht, können Sie in der Gerichts-Geschäftsstelle erfahren.
Mit dieser Fragen können Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Zunächst müssen Sie die Gerichtskosten vorschießen.
Wenn Sie gewinnen, können Sie Ihre Kosten bei der Gegenseite geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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