Wer zahl Versand

Hallo,
Ein Privatverkäufer sendet Päckchen an Käufer, die Ware liegt dann bei der Post, eine Benachrichtigungskarte wurde nicht zugestellt (warum auch immer) und kommt zum VK zurück weil nicht abgeholt.
Wer haftet für den entstandenen Schaden (erneute Kosten, Nachforschungen bei Post?,…)

Danke
Der Postbote

Hallo,

Wer haftet für den entstandenen Schaden (erneute Kosten,
Nachforschungen bei Post?,…)

Na wenn die Post das Päckchen nicht zustellen konnte und es aus Schusseligkeit versäumt hat, den Empfänger zu benachrichtigen, dann ist doch davon auszugehen, dass eine erneute Zustellung durch die Post nun kostenlos ist. Es ist ja weder die Schuld des Absenders noch des Empfängers, dass es nicht geklappt hat.

Im Zweifelsfall mal die Post-Hotline anrufen: 01802 3333

Schöne Grüße

Petra

kann ja auch sein dass der postbote die karte in den falschen schlitz geworfen hat oder geraucht hat, im nachhinein eine nicht-zustellung zu beweissen wird schwierig sein. das ist aber auch nicht meine frage.
meine frage ist, wer muss sich darum kümmern und im zweifelsfalle die erneute kosten tragen - vk öder k?

lg
marv

natürlich der verkäufer, die post ist vertragspartner des vk!

kann ja auch sein dass der postbote die karte in den falschen
schlitz geworfen hat oder geraucht hat, im nachhinein eine
nicht-zustellung zu beweissen wird schwierig sein. das ist
aber auch nicht meine frage.

Doch! Das war Deine Frage! Du selbst schriebst „wurde nciht zugestellt“. Wie sollen wir uns denn hier mit Sachverahletn beschäftigen, wenn nicht mal mehr die Fragesteller sich an ihre eigenen Vorgaben halten wollen? Insofern ist Deine patzige Antwort vollkommen deplaziert.

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Hallo,

die Antwort ist mehr als fadenscheinig. Der nur weil der VK Vertragspartner der Post ist muss er noch lange nicht die erneuten Kosten tragen …

Grüße

und wer soll sonst haften? wenn die post als beauftragter des vk da nicht richtig handelt, haftet erstmal der vk, der dann die post in die pflicht nimmt. für den käufer ist nur wichtig, was er zu vertreten hat, und da kann es kaum ein problem sein, wenn vertragspartner des vk nicht ihre pflicht erfüllen!

dann liess alle meine frage und alle antworten nochmal und dann verstehe!
dein beitrag ist off toppic, tut nix zur sache und ist als reine schmähkritik zu sehen. deswegen hoffe ich dass man das irgendwie löschen lasesen kann

und wer soll sonst haften? wenn die post als beauftragter des
vk da nicht richtig handelt, haftet erstmal der vk, der dann
die post in die pflicht nimmt. für den käufer ist nur wichtig,
was er zu vertreten hat, und da kann es kaum ein problem sein,
wenn vertragspartner des vk nicht ihre pflicht erfüllen!

Da bei den meisten online Privatkäufen der Gefahrenübergang mit Übergabe an die Post stattfindet hätte der Verkäufer seine Pflicht getan und das folgende liegt im Risikobereich des Käufers. Dies ist meist so, aus den gegebenen Infos lässt es sich aber nicht zu 100% beurteilen. Somit ist ein generelles „der VK haftet“ schlicht unzulänglich.

Grüße

bei dem sachverhalt hat der vk aber die ware zurück und es geht eben nicht um eine unmögliche oder beschädigte lieferung.
bitte bleib doch einfach am sachverhalt und der sieht so aus, das der vk die ware zurück hat und der k kein verschulden bezüglich der zustellung.

Hallo

bei dem sachverhalt hat der vk aber die ware zurück und es
geht eben nicht um eine unmögliche oder beschädigte lieferung.

Mh, für mich geht es um einen Schaden, der nach Absenden der Ware durch den VK entstanden ist - in Form der Versandkosten. Das Versandrisiko liegt beim Käufer. Es ist dabei egal ob die ware beschädigt wurde oder was auch immer - das RISIKO liegt beim KÄUFER

bitte bleib doch einfach am sachverhalt und der sieht so aus,
das der vk die ware zurück hat und der k kein verschulden
bezüglich der zustellung.

Das ist der Sachverhalt und wenn du es so betonst, in wieweit hat denn der VK Schuld? Bzw. weil das ja für dich was komplett anderes ist: Wieviel Schuld hat der K wenn die Ware abhanden kommt? M. E. hat hier wie auch in dem anderen Fall niemand Schuld, aber eine Partei trägt das Risko.

Grüße

PS: das wahrscheinlich hab ich jetzt mal rausgelassen

Hallo

bei dem sachverhalt hat der vk aber die ware zurück und es
geht eben nicht um eine unmögliche oder beschädigte lieferung.

Mh, für mich geht es um einen Schaden, der nach Absenden der
Ware durch den VK entstanden ist - in Form der Versandkosten.
Das Versandrisiko liegt beim Käufer. Es ist dabei egal ob die
ware beschädigt wurde oder was auch immer - das RISIKO liegt
beim KÄUFER

dieser „schaden“ wird aber nicht durch den gefahrenübergang geregelt. die zusendung der kaufsache und den vertrag über diese liegt im auftrag des verläufers. hier ist es ein dienstleistungsvertrag zwischen verkäufer und „lieferant“

bitte bleib doch einfach am sachverhalt und der sieht so aus,
das der vk die ware zurück hat und der k kein verschulden
bezüglich der zustellung.

Das ist der Sachverhalt und wenn du es so betonst, in wieweit
hat denn der VK Schuld? Bzw. weil das ja für dich was komplett
anderes ist: Wieviel Schuld hat der K wenn die Ware abhanden
kommt? M. E. hat hier wie auch in dem anderen Fall niemand
Schuld, aber eine Partei trägt das Risko.

weil der gefahrenünergang gesetzlich geregelt ist und der dienstleistungsvertrag des verkäufers liegt nicht im ermessen des käufers. wenn der verkäufer also einen dritten beauftragt, die ware zu liefern, ist der schaden aus nichterfüllung des liefervertrages nicht im kaufverktrag sondern im dienstleistungsvertrag zu finden, vorallem da es nicht um eine gefahr geht, die beim „gefahrenübergang“ geregelt ist. die lieferung ist eine nebenpflicht aus dem kaufvertrag!
schau dir doch bitte erstmal die gefahren an, die bei der übergabe wechseln!

Hallo,

weil der gefahrenünergang gesetzlich geregelt ist und der
dienstleistungsvertrag des verkäufers liegt nicht im ermessen
des käufers.

kann es sein, dass Du hier Unternehmer und Verbraucher verwechselst?
Gruß
loderunner (ianal)

nope, der gefahrenübergang zwischen verbraucher und gewerblichem händler ist später.
hth

Wer haftet für den entstandenen Schaden (erneute Kosten,
Nachforschungen bei Post?,…)

Das Risiko der Lieferung trägt in aller Regel der Käufer soweit er mit einer Zustellung durch den Verkäufer einverstanden ist. Auch wenn der Verkäufer (im Auftrag oder „Erfüllungsgehilfe“) die Versendung beauftrag, obliegt es dem Käufer das Risiko zu „handeln“. Dabei genügt es nach § 447 BGB, dass der Verkäufer die Ware gut verpackt und diese an ein Transportunternehmen übergibt.
Allerdings können Käufer und Verkäufer natürlich auch alles mögliche andere vereinbaren.
Bei einem versicherten Versand kann sich der Käufer gegebenenfalls über den Verkäufer an der Versandversicherung schadlos halten.

Grüße
oohpss

Hallo,

Mh, stimmt, das haut so ne hin, ich kann nur so keine wirklich nützlichen Quellen finden, aus denen etwas richtig klar hervorgeht, die Sache „hats wirklich in sich“ :wink:

Ein anderer (hypothetischer) Ansatz:
Kann man dem Empfänger unter bestimmten Umständen ein Mitverschulden vorwerfen?
Nehmen wir mal das volle Programm an: A schickt etwas an B und weil A nett und freundlich ist, schickt er A eine E-Mail in der der Paketausgang und eine Sendungs-ID zur Verfolgung enthalten ist.
Dann passiert das besagte.
Mein „Laien-Logikverständnis“ würde meinen, dass es dem Empfänger zuzumuten wäre, sich zu wundern, wenn eine Woche nach der Versandbestätigung die Ware noch nicht da ist und spätestens dann festzustellen, dass es auf der Post wartet und die nötigen Schritte einzuleiten. Ist die Frage, ob das auch rechtlich so ist.

Gehen wir mal vom abgrundtief bösen im Menschen aus - es ist ja auch irgendwo nicht OK, wenn der Empfänger es, aus welchen Gründen auch immer, vergisst etc. das Paket von der Post zu holen und einfach sagt, es war keine Karte drin und sich so um nichts sorgen muss… Bzw. Eigenverschulden wenn die Karte zwischen Werbeprospekten ungesehen verschwindet … Nach der Regelung haftet der VK/Versender ja für die Dusseligkeit des Empfängers und kassiert im ebay-Fall am ende noch ne schlechte Bewertung, weil es so lang gedauert hat.

Grüße