Hallo!
Ich habe vor einiger Zeit einen Katalog bekommen. Da gibt es Bestellblätter mit meinem Namen eingedruckt und Kunden-Nummer.
Nun hab ich festgestellt, dass meine Süsse (18) mit einem solchen Vordruck per Fax sich was „Gutes tuen“ wollte. Rechtzeitig habe ich die Bestell-Hotline angerufen und die Bestellung storniert. Auf meine Frage, ob das denn einfach so ohne Unterschrift ginge … ja, wenn das Geburtsdatum eingetragen ist, wäre das für die okay.
Nun würde ich gerne wissen, wie so was eigentlich im Falle eines Falles aussehen würde? Ich hab nix bestellt, bekomme aber die Rechnung und darf zahlen? Ich weiss, dass ich meiner Süssen die Ohren langziehen muss. Wie sieht das aber z. B. in einem Mehrfamilienhaus aus, wo ein netter Nachbar den Katalog annimmt und so einen Bestellzettel an das Versandhaus faxt? Vielleicht war er ja zum letzten Geburtstag eingeladen…
Wer muss das bezahlen?
Liebe Grüße
Usch
Hallo Usch,
zunächst mal würde ich ganz einfach behaupten:
„Der dessen Unterschrift auf dem Bestellformular ist zahlt!“
Dies mag zwar in dem von dir mit dem Nachbarn gegebenen Fall zu einigem Wirbel führen, aber wenn er deine Unterschrift so perfekt fälschen kann, dass dies niemals rauskommt, würde ich mir Gedanken machen.
Gruß Ivo
Hallo,
wir hatten in der Nachbarschaft so einen Fall.
Der geschiedene Ehemann hat für ein paar tausend DM sich eine Kameraausrüstung auf den Namen der ehemaligen Frau zugelegt und ist dann ins Ausland verschwunden.
Die geschiedene Ehefrau wurde zur Kasse gebeten per Gerichtsvollzieher, weil angeblich die Unterschrift von ihr wäre.
Nach einem langwierigen, schwierigen Prozess wurde dann das Versandkaus zur Rückgabe des Geldes verurteilt, aber auch nur, weil der RA noch neu im Geschäft war und nicht locker liess.
Die Unterschrift auf dem Auftrag war in Druckbuchstaben, was dem Versandhandel keineswegs störte und angeblich üblich sei.
Gruss
Gerd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Wenn es sich um eine Versandbestellung gehandelt hat, würde ich dem rechtlichen Problem der Vollmacht dadurch ausweichen, indem ich das Widerrufs- oder Rückgaberecht geltend mache. Man kann aber mal ganz allgemein sagen, dass du nicht zahlen musst, wenn irgendwer in deinem Namen unterschrieben hat ohne bevollmächtigt gewesen zu sein.
Gruß
Tom
Hi!
Erst mal Danke für Eure antworten. Der Witz an dieser Geschichte
ist aber, dass eine Faxbestellung OHNE UNTERSCHRIFT gültig ist,
d. h. der oder diejenige müssen sich nicht einmal die Mühe machen, die Unterschrift zu fälschen. In dem geschilderten Fall reicht es, wenn man das Geburtsdatum einträgt. Ein Feld für die Unterschrift gibt es bei der Faxbestellung gar nicht. Und gerade das war es, was mich sehr gewundert hat.
Liebe Grüße
Usch
Hallo Uschi
Der Witz an dieser
Geschichte
ist aber, dass eine Faxbestellung OHNE UNTERSCHRIFT gültig
ist,
d. h. der oder diejenige müssen sich nicht einmal die Mühe
machen, die Unterschrift zu fälschen
Das hängt damit zusammen, wie der Vertrag zustande kommt. Da sich die Versandhäuser ja immer vorbehalten, die Bestellungen auch nicht anzunehmen, ist eine (Fax-)Bestellung wohl noch kein gültiges Angebot. Erst das Versandhaus macht Dir durch Zusendung der Ware das Angebot, diese zu kaufen. Und mit Annahme des Paketes nimmst Du dieses Angebot an. Erst dann ist der Vertrag wirksam.
Deshalb sollte man ja such nur dann Pakete für die Nachbarn annehmen, wenn man denen vertrauen kann. Sonst mußt am Ende Du die Sachen der Nachbarn zahlen.
Da Deine Tochter 18 ist, muß sie im Zweifel auch zahlen. Sie hat als Dein Vertreter (in Deinem Namen), aber ohne Vertretungsmacht gehandelt (denn Du hattest es ihr ja nicht erlaubt). Danach kannst Du ihre Bestellung nachträglich genehmigen und die Ware bezahlen, die dann Dir gehört. Genehmigst Du ihre Bestellung aber nicht, kann das Versandhaus von Dir keine Bezahlung verlangen. Dafür kann das Versandhaus entweder Erfüllung des Vertrages (also Abnahme und Bezahlung der Ware) oder Schadensersatz von Deiner Tochter verlangen.
Ganz nebenbei solltest Du Deiner Tochter die Hammelbeine langziehen, weil sie durch die Bestellung in Deinem Namen eine Urkundenfälschung und einen Betrug begangen hat. Das sind keine Lapalien und könnten vom Versandhaus zur Anzeige kommen!
Grüße
agil
Hallo!
Der Witz an dieser
Geschichte
ist aber, dass eine Faxbestellung OHNE UNTERSCHRIFT gültig
ist,
d. h. der oder diejenige müssen sich nicht einmal die Mühe
machen, die Unterschrift zu fälschen
Das ist im Prinzip egal, auch da liegt keine Vollmacht vor.
Das hängt damit zusammen, wie der Vertrag zustande kommt. Da
sich die Versandhäuser ja immer vorbehalten, die Bestellungen
auch nicht anzunehmen, ist eine (Fax-)Bestellung wohl noch
kein gültiges Angebot. Erst das Versandhaus macht Dir durch
Zusendung der Ware das Angebot, diese zu kaufen. Und mit
Annahme des Paketes nimmst Du dieses Angebot an. Erst dann ist
der Vertrag wirksam.
Das ist nicht richtig. Natürlich ist die Faxbestellung grundsätzlich ein gültiges Angebot. Bestelle ich aber ohne Vollmacht im Namen eines Dritten, dann ist es kein gültiges Angebot.
Da Deine Tochter 18 ist, muß sie im Zweifel auch zahlen. Sie
hat als Dein Vertreter (in Deinem Namen), aber ohne
Vertretungsmacht gehandelt (denn Du hattest es ihr ja nicht
erlaubt). Danach kannst Du ihre Bestellung nachträglich
genehmigen und die Ware bezahlen, die dann Dir gehört.
Genehmigst Du ihre Bestellung aber nicht, kann das Versandhaus
von Dir keine Bezahlung verlangen. Dafür kann das Versandhaus
entweder Erfüllung des Vertrages (also Abnahme und Bezahlung
der Ware) oder Schadensersatz von Deiner Tochter verlangen.
Das stimmt so.
Gruß
tom
Hallo!
Vielen Dank - und die Hammelbeine hab ich ihr schon
langgezogen!
Liebe Grüße
Usch