Wer zahlt?

Hallo,

angenommen man erwirbt bei einer Firma Software inklusive der Dienstleistung diese einzubauen. Aufgrund geändeter Umstände wird diese Software jedoch dann nicht mehr benötigt.

Händler will Geld nicht zurück bezahlen. Kunde bietet an Ersatzkunden zu finden.

Händler lehnt mit fadenscheinigen Argumenten Ersatzkunden ab. (Rechnungsinhaber müsse identisch mit Domaininhaber aus versicherungstechnischen Gründen sein usw. usf.) Im Grunde sollte es einem Dienstleister gleich sein ob er für Person A, B oder C etwas installiert.

Wie dem auch sei, wenn dieser Händler dann kurzfristig (konkret von heute auf morgen) seine Geschäfte niederlegt bzw. an eine Nachfolgefirma übergibt), wer wäre dann für den offenen Betrag / die offene nicht erbrachte Leistung zuständig?

Danke und ciao,
Romana

Ich weiß nicht, was du mit der ganzen Vorgeschichte sagen willst, aber den Anspruch auf Zahlung hat der Inhaber der Forderung, auch wenn er das Geschäft mittlerweile aufgegeben hat. Sollte er die Forderung abgetreten haben, so müsste er dies dem Schuldner anzeigen, ansonsten kann die Zahlung mit befreiender Wirkung an ihn vorgenommen werden.

Levay

Hi Levay,

Deinen Worten nach wären Forderungen über einen Rechtsanwalt bei dem Händler geltend zu machen mit dem der Vertrag (trotz Geschäftsaufgabe) geschlossen wurde und nicht bei dessen Geschäftsnachfolger, außer er kann belegen die Forderungen an den Geschäftsnachfolger abgetreten zu haben.

Die Vorgeschichte war unnötig. Zugegeben. Sagen wir mal so, der beschriebene Mensch tut alles um nichts tun zu müssen. :smile:

Ciao,
Romana

Deinen Worten nach wären Forderungen über einen Rechtsanwalt
bei dem Händler geltend zu machen

Ähm… nein. Da hast du was falsch verstanden. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden, als ich dir geantwortet habe. Was für eine Forderung meinst du denn eigentlich?

Levay

Hi Levay,

Vorgeschichte: Kunde kauft bei Händler Software inklusive deren Installation. Beides wird aufgrund von Änderungen nicht mehr benötigt. Kunde hätte gerne Geld zurück, was Händler nicht möchte. Kunde bietet an, Ersatzkunden zu liefern um sozusagen den Auftrag weiterzuverkaufen, da selbst die Leistung ja wie gesagt, der Auftragsinhalt nicht mehr benötigt wird. Händler erklärt sich damit einverstanden.

Um eine lange ätzende Geschichte kurz zu machen: Händler redet sich mit unterschiedlichen Aussagen und Behauptungen raus, weshalb der Ersatzkunde den Einkauf nicht übernehmen kann, z.B. aus rechtlichen Gründen, Domaininhaber und Rechnungsinhaber müssten identisch sein…

Für Kunden ist es unsinnig sich Software einbauen zu lassen die nicht mehr benötigt wird. Kunde hatte nun auch Zeitaufwand mit dem Finden eines Ersatzkunden! Und Händler hatte auch einem Ersatzkunden schriftlich zugestimmt. Überdies sollte es einem Händler gleich sein, ob er an Rosa Müller oder Peter Meier verkauft.

Händler erweckt den Eindruck als ob er im Grunde gar nichts machen möchte. Als Kunde bemängelt, dass weder Geld zurück erstattet wurde noch bislang eine Leistung erbracht wurde, lenkt der Händler erst ein, man könne ja die Software von ihm bekommen. Bei einer späteren Korrespondenz behauptet der Händler man habe die Software schon bekommen und würde diese rechtswidrig weiter verkaufen… (man könnte denken der Händler spinnt sich hier was zusammen)!

Kunde hat Leistung vorab bezahlt und bis zum heutigen Tage nichts erhalten.

Händler schreibt heute, morgen sein Geschäft aus gesundheitlichen Gründen an jemand anderen abzugeben. Wer ist für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Geldrückerstattung nun zuständig?

Kunde möchte nach dem erbrachten erheblichen Zeitaufwand keinen gegebenenfalls neuen Ersatzkunden (für Nachfolgefirma) mehr suchen sondern nur noch das Geld rückerstattet bekommen.

Da Händler nichts zurückzahlen will und auch sonst sich sehr eigenartig verhält, wollte Kunde Geld über Anwalt einfordern. Doch nun, bevor dies möglich war, kam die Nachricht der Geschäftsaufgabe.

Alle Klarheiten beseitigt?

Ciao,
Romana