Wer zahlt ?

hallo

jemand leiht einem freund sein auto. das auto ist vollkasko versichert.

der freund baut einen unfall.

wer muss den schaden bezahlen ? der fahrer ? oder der halter ?

mfg

Hallo!
Grundsätzlich gilt: Wer den Schaden verursacht hat, hat ihn zu ersetzen.
Nach Deinem Posting: Keine Ahnung!

Gruß
Jogi

Hallo.

das auto ist vollkasko versichert.
wer muss den schaden bezahlen ?

Die Versicherung…

Gruß
Christian

schon klar das das die versicherung macht.

das auto wurden vom freund kaputt gefahren. ohne fremdeinwirkung.

muss nun der halter des fahrzeugs den schaden bezahlen, oder der freund der mit dem geliehenen auto gefahren ist ?

mfg

Hallo,

häh, wie meinst Du das? Grundsätzlich zahlt die Versicherung des Halters, da diese nicht auf den Halter (außer man regelt wer damit fährt im Vertrag, der dadurch oft günstiger wird) sondern auf das Auto abgeschlossen ist. Eine evtl. Selbstbeteiligung muss aber der Unfallverursacher zahlen.

Grüße
Jessica

Hallo.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass bei Versicherungen der Name des Fahrer registriert wird. Wenn mehrere Personen das Fahrzeug benutzen, müssen diese mit angegeben werden. Dadurch erhöht sich der Beitrag. War der Freund registriert? Versicherungen versuchen alles, um hohe Beiträge zu kassieren.
Gruss Peter

Moin auch,

War der Freund registriert?

Das ist wurscht. Bei der Registrierung ght es um diejenigen, die das Fahrzeug regelmäßig oder zumindest wiederholt benutzen. Wenn ich mein Kfz einmalig meinem Nachbarn leihe, muss ich ihn selbstverständlich nicht vorher als Fahrer registrieren lassen.

Ralph

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jemand…
Hi Eric!

Jemand hat sein Auto verliehen - und mit seinem Freund nicht darüber gesprochen, wer für einen eventuellen Schaden aufkommt?

Die Versicherung zahlt den Schaden, jemand wird hochgestuft - und wird sich mit seinem Freund darüber streiten, wie die Kosten aufgeteilt bzw. übernommen werden.

Ein anständiger Freund wird die Zusatzkosten übernehmen - ein unanständiger nicht. Anschliessend ist jemand ohne Freund - und ohne Euro.

Auch bei privaten Gefälligkeiten sollte man die Konsequenzen vertraglich vereinbaren. Das hilft Dir nicht weiter - aber hoffentlich den mitlesenden Jemanden.

Leider lernt jemand das meist erst, wenn der erste Streitfall eingetreten ist. Ich kann da aus eigener Erfahrung leider mitreden.

Also: SCHRIFTLICH - auch bei Freunden!

Ich hoffe, „jemand“ hat einen „guten“ Freund

LG Ulli

Hallo,

Auch bei privaten Gefälligkeiten sollte man die Konsequenzen
vertraglich vereinbaren.

wozu, wenn das bereits gesetzlich klar geregelt ist?

Gruß

S.J.

gesetzliche Regelung??
Hi Steve,

wo gibt es diese gesetzliche Regelung? - Nicht für die Schadensregulierung, die ist in diesem Fall klar- sondern für die Beteiligung des Freundes am entstandenen Schaden.

Insbesondere unter Freunden ist es sinnvoll, sich vorher über den Fall der Fälle schriftlich zu vereinbaren.
Verleihe ich mein Auto, gehe ich davon aus, dass ich es so zurückbekomme, wie ich es abgegeben habe.
Kratzer, Dellen oder Totalschaden und /oder Hochstufungen in der Versicherung will ich dann nicht alleine tragen- also : einen Vertrag abschliessen.

wo sehe ich da etwas falsch?
Ulli

BGB §823
Hallo,

wo gibt es diese gesetzliche Regelung?

http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Gruß

S.J.

Ergänzung zu einigen Begrifflichkeiten
Hallo Eric.Prydz,

in einigen bereits erfolgten Postings zu Deiner Frage werden leider einige Begrifflichkeiten wie ich finde durchaus verwirrend benutzt.

Diese versuche(!!) ich einmal vor dem Hintergrund der Frage „Wer zahlt den Schaden?“ zu entwirren:

Halter der Fahrzeugs:

  • ist derjenige, der namentlich in die Zulassungbestätigungen des Fahrzeugs eingetragen ist. Im geschilderten Fall hat er mit der Verpflichtung zur Zahlung nichts zu tun.

Versicherungsnehmer des Fahrzeugs:

  • kann, muss aber nicht mit dem Halter identisch sein. Soweit er eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat, kann diese zur Regulierung des Schadens herangezogen werden. Vorausgesetzt, es sind keine Obliegenheitsverletzungen (Trunkenheitsfahrt, etc.) begangen worden.
    Die Versicherung übernimmt dann die Reparaturkosten abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Achtung: Im darauf folgenden Kalenderjahr erfolgt u.U. eine Hochstufung im Schadenfreiheitsrabatt, sprich: die Versicherung wird teurer.

Fahrer des Fahrzeugs:

  • im geschilderten Fall ist dieser wohl weder mit dem Halter noch dem Versicherungsnehmer identisch.
    (Kleiner off-topic-Hinweis aufgrund eines entsprechenden Postings: Ob Fahrer namentlich bei der Versicherung benannt werden müssen, hängt davon ab, ob man einen entsprechenden Tarif (sog. „Einzelfahrer-“ oder „Partner-Tarif“) abgeschlossen hat. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass ganze Fahrergruppen (z.B. junge Fahrer unter 23 oder 25 Jahre) von der Nutzung des Fahrzeugs ausgeschlossen sind. Auch hier: siehe Versicherungsunterlagen. Je nachdem kann der Versicherungsschutz im vorliegenden Fall durchaus erloschen sein. Mit „Preistreiberei“ seitens der Versicherung hat das aber nichts zu tun.)

Hat der Fahrer nun fahrlässig (von „vorsätzlich“ gehe ich einmal aufgrund eines fehlenden Hinweises im Posting nicht aus) das Fahrzeug beschädigt, ist er aufgrund § 823 BGB dem Eigentümer (= Halter) gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ist zunächst einmal nicht auszugehen, es sei denn, der Fahrer hatte das Fahrzeug entliehen, um dem PKW-Besitzer einen Gefallen zu tun. Dann könnte es noch einmal anders aussehen.
Und ehe die Frage aufkommt: Nein, der Fahrer kann nicht seine Privat-Haftpflichtversicherung heranziehen (die ja eigentlich bei Haftpflichtschäden leistet), da die Versicherungsgesellschaften die Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kfz in ihren Bedingungen ausschließen.

Viele Grüße
Loroth

Hallo, also ich finde das ziemlich gewagt so eine Pauschalaussage zu treffen. Die Regelung des Fahrerkreises wie auch die Ausnahmetatbestände können die Versicherungsgesellschaften individuell gestalten.
Deine Aussage kann also im Einzelfall stimmen, pauschal ist sie falsch,
Gruß
Andreas