Hallo,
bei einem Ehepaar (beide gesetzlich versichert) hat einer einen Unfall (selbstverschuldet und mit 57 Jahren) und muss ins Pflegeheim. Der andere Ehepartner ist weiter berufstätig, verdient aber mit ca. 900 Euro netto nicht genug, um die Pflegekosten zu tragen. Der berufstätige Ehegatte versorgt noch die 18jährige Tochter, die in der Ausbildung nur knapp 300 Euro brutto verdient.
Einen Teil zahlt zwar die Pflegeversicherung, aber trotzdem reicht es nicht, um die vollen Pflegekosten (stationär) zu zahlen.
Wo können hier weitere Leistungen bezogen werden?
Zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente?
Gibt es zusätzlich Leistungen der Grundsicherung?
Und oben drauf noch Sozialhilfe?
Oder werden diese Leistungen jeweils aufeinander angerechnet?
Wie schaut es aus mit dem Einfamilienhaus, dass die Familie bewohnt. Muss dies verkauft werden?
Warum will das Sozialamt eine schriftliche Erklärung, dass die Ehegatten in Trennung leben? Zwar sind sie räumlich getrennt (stationäre Pflege) aber die Ehe ist voll intakt.
Zugegeben sind es viele Fragen. Würde aber gerne einer guten Freundin weiter helfen, die völlig verzweifelt ist.
Viele Grüße
Petra
Dringend Termin machen!
Hallo,
Termin mit Krankenkasse vereinbaren und diesen Fall schildern. Da gibts normalerweise Hilfe. Ihnen hilft auch leider nur konkrete Auskunft, gehen Sie direkt zur Krankenkasse.
Viele Grüße
Laber
Verhältnis Grundsicherung - Sozialhilfe?
Hallo Michael,
ist soeben veranlasst worden. Termin ist nächste Woche Dienstag. Danke.
Ich denke aber, es wäre günstig sich allgemein ein wenig zu informieren und auf das Gespräch vorzubereiten.
Die Pflegeversicherung sieht bestimmte versicherte Leistungen nach Pflegestufen vor. Hier kommt es nicht auf das Einkommen oder das Vermögen an.
Aber wie stehen die Sozialhilfe, Grundsicherung und die Erwerbsunfähigkeitsrente zueinander?
Hier spielt zumindest das Einkommen eine Rolle, oder?
Hat hier jemand eine Buchempfehlung?
Viele Grüße
Petra
Hallo Michael,
ist soeben veranlasst worden. Termin ist nächste Woche
Dienstag. Danke.
Ich denke aber, es wäre günstig sich allgemein ein wenig zu
informieren und auf das Gespräch vorzubereiten.
Die Pflegeversicherung sieht bestimmte versicherte Leistungen
nach Pflegestufen vor. Hier kommt es nicht auf das Einkommen
oder das Vermögen an.
Richtig. Also je nach Pflegestufe gibts unterschiedlich viel Geld.
Aber wie stehen die Sozialhilfe, Grundsicherung und die
Erwerbsunfähigkeitsrente zueinander?
Hier spielt zumindest das Einkommen eine Rolle, oder?
In der Tat eine gute Frage.
Kann sich der Patient nicht selbst helfen und sind auch die Angehörigen dazu nicht in der Lage, stehen ihm Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu. (Schwerbehinderten Menschen wird dabei ein Mehrbedarf in Höhe von 20% gewährt). Soviel schonmal zu Sozialhilfe und Mitwirkungspflichten von Angehörigen.
Wenn auf Grund der Krankheit keine versicherungspflichtige Beschäftigung möglich ist, steht Arbeitslosengeld bzw. -hilfe zu auch wenn auf Grund der Krankheit keine Arbeitstätigkeit möglich ist. Dazu muss aber innerhalb eines Monats nach Beziehung von Leistungen des Arbeitsamtes ein Antrag auf Rente gestellt werden. Solange der Antrag noch nicht entschieden ist, muss das Arbeitsamt Leistungen erbringen.
Hat der Versicherte mindestens 60 Kalendermonate Versicherungsbeiträge gezahlt und in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beiträge als Pflichtversicherter gezahlt, hat er Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wie die von dir angesprochenen Punkte zueinander stehen, kann ich nicht wirklich mit 100%iger Sicherheit sagen.
Die zuständigen Ämter müssen umfassend Auskunft geben, deswegen empfehle ich ein direktes Gespräch bei den Ämtern. Krankenkasse auf jeden Fall, aber auch Sozialamt. Nur hier bekommst du halbwegs verbindliche Auskünfte.
Sorry, wenn ich dir nicht wirklich konkret helfen kann, entscheidend sind sowieso die Gespräche mit den Ämtern.
Viel Erfolg
Laber