Hi,
nehmen wir folgenden Fall an:
-eine Person hatte mit einer Firma (z.B. Versandhaus), eine offenbar abgeschlossene Geschäftsbeziehung. Also Rechnung bezahlt und seit langer Zeit z.B. seit zwei Jahren keine Nachforderung erhalten.
-seit diesem ersten Kauf wird der Kunde mit Spam belästigt, bekommt also regelmäßig Werbung, andere nutzlose Prospekte und aggressive Aufforderungen doch wieder was zu kaufen. Eine Unterlassungsaufforderung und Briefrücksendungen zeigten keine Wirkung, der Kunde schmeißt daraufhin alle Briefe ungelesen weg.
-eine berechtige Zahlungsaufforderung nach den zwei Jahren wandert daraufhin ebenfalls in den Müll, ebenso eine Erinnerung. Erst die Rechnung eines Inkassounternehmens bzw. der Mahnbescheid(?) werden gelesen. Daraufhin wird der Grundbetrag beglichen
Frage: was ist mit den (Säumnis-)Gebühren des Versandhauses, des Inkassounternehmens bzw. den Gerichtskosten? Müssen die vom Kunden bezahlt werden?
Grüße,
J~
-eine berechtige Zahlungsaufforderung nach den zwei Jahren
wandert daraufhin ebenfalls in den Müll, ebenso eine
Erinnerung. Erst die Rechnung eines Inkassounternehmens bzw.
der Mahnbescheid(?) werden gelesen. Daraufhin wird der
Grundbetrag beglichen
Frage: was ist mit den (Säumnis-)Gebühren des Versandhauses,
des Inkassounternehmens bzw. den Gerichtskosten? Müssen die
vom Kunden bezahlt werden?
Hallo,
ich bin Laie, aber der gesunde Menschenverstand sagt ja wohl, dass Du Dich da nicht rauswinden kannst. Globalisiert gesagt: „Man wirft alle Post weg und sagt dann, wie sollte ich denn wissen, dass da eine Rechnung drinnen ist.“
Da Du ja wohl offensichtlich etwas bei dem Versandhaus bestellt hast, ist es wohl folgerichtig, dass Du eine Rechnung bekommst. Wenn Du dann weiterhin sämtliche Post des Anbieters entsorgst, dann bist Du selbst Schuld. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.
Da Du die Grundschuld beglichen hast, wird dann der Mahnbescheid auf die zusätzlichen Kosten des Inkassounternehmens, nebst Zinsens, lauten. Sicherlich kannst Du Einspruch erheben, aber der wäre unbegründet und Du würdest in einem Gerichtsverfahren baden gehen.
Fazit: Rest auch zahlen
Gruß
Christian
…
Hi,
lies doch meinen Artikel bitte noch mal durch wenn du ihn offensichtlich nicht verstanden hast.
Viele Grüße,
J~
Machs andersrum. Zahle ihnen ihre blöden Inkassokosten. Und dann verklage sie wegen Mißbrauch deiner Adressdaten zu Werbezwecken, bis sie schwarz werden.
Wenn du der Nutzung deiner Daten zu Werbezwecken widersprochen hast, und dein Widerspruch ignoriert wurde, kannst du das vielleicht nicht für den Mahnungsfall ausschlachten, wohl aber ihnen separat eine Lektion erteilen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ReHi,
wie schon geschrieben, Du kannst Äppel nicht mit Birnen verrechnen, Du schreibst ja selbst berechtigte Zahlungsaufforderung , wenn mir ein Laden so stinkt, dass ich sämtliche Post von ihm wegwerfe, dann kaufe ich dort auch nichts mehr - bzw. zahle das was ich gekauft habe.
Der Forderungsgrund und die Forderung an sich ist unbestritten, Du hast nicht gezahlt und die Sache wurde einem Inkassounternehmen übergeben und die ziehen das Ding durch.
Gruß
Christian
Ich denke schon, dass dein Beitrag verstanden wurde. An der Antwort ist im Übrigen nichts auszusetzen. Warum solltest du die Rechnung bzw. die höheren Gebühren nicht begleichen müssen? Weil du immer die Briefe weggeworfen hast…?
Komische Rechtsauffassung.
Levay
Hi Levay,
nur BTW, es ist w-w-w-konform ein Fallkonstrukt 
Warum solltest du
die Rechnung bzw. die höheren Gebühren nicht begleichen
müssen? Weil du immer die Briefe weggeworfen hast…?
Komische Rechtsauffassung.
Lass mich den Vorgang ein wenig abändern.
Ich rufe bei dir wöchentlich an und belästige dich dadurch. Beim 25. Anruf (6.Monat) will ich dir mitteilen, dass ich noch Geld von dir bekomme. Als du meine Stimme hörst legst du auf, ich schicke dir daraufhin einen Mahnbescheid.
Bis du immer noch gleicher Meinung? Meinst du nicht, dass es Grenzen in Kommunikationswegen gibt die nicht überschritten werden dürfen um die Übermittlung berechtigter Forderungen zu gewährleisten?
Was ist mit eMail-Spam und wenn mein Filter einen Absender irgendwann sperrt?
Meinst du echt, dass ist weltfremd von mir?
Grüße,
J~
Ich habe nicht gesagt „weltfremd“, aber ich bleibe dabei, dass du eine komische Rechtsauffassung hast. Das einzige, was mir überhaupt einfiele, womit man diese Auffassung untermauern könnte, wäre § 242 BGB. Also, wenn dir dir bewusst und vorsätzlich täglich 100 Briefe zustellen, damit du auch ja die Mahnung übersehen wirst, DANN können wir noch mal darüber reden.
Im Übrigen gilt: Da könnte ja jeder kommen und tausend Gründe dafür finden, warum er eine Mahnung übersehen hat. Zumal du ja wohl gewusst hast, dass du denen Geld schuldest. Und ein Inkassobüro hat sowieso nicht dieselben Absender und der Briefumschlag nicht dieselbe Aufmachung wie die Werbepost, die du bekommen hast. Das konntest du ganz leicht erkennen.
Nach deiner Logik verliert man quasiautomatisch jeden Verzugsanspruch, wenn man dem anderen „zu viele“ Briefe geschickt hat.
Levay
Hi Levay,
Ich habe nicht gesagt „weltfremd“, aber ich bleibe dabei, dass
du eine komische Rechtsauffassung hast.
nunja, ich stellte die Frage ja öffentlich, um andere Meinung zu hören und meine daraufhin überprüfen zu können.
Das einzige, was mir
überhaupt einfiele, womit man diese Auffassung untermauern
könnte, wäre § 242 BGB. Also, wenn dir dir bewusst und
vorsätzlich täglich 100 Briefe zustellen,
Okay, ich dachte zwischen einem Brief pro Rechnung und 100 täglich gäbe es Menge die als noch akzeptabel gilt.
Im Übrigen gilt: Da könnte ja jeder kommen und tausend Gründe
dafür finden, warum er eine Mahnung übersehen hat. Zumal du ja
wohl gewusst hast, dass du denen Geld schuldest.
Nicht ICH
und nein, das wurde nicht gewusst. Durch die erstmalige Bezahlung zur Rechnungsstellung vor zwei Jahren wurde von einer vollständigen Begleichung ausgegangen. Oder nimm von mir aus eine fortlaufende Zahlung an (Grundgebür…) die nach etlicher Zeit leicht erhöht wurde. Zwischenrechnungen und auch eine Mitteilung über die Erhöhung gab es nicht (trotzdem ist die Erhöhung rechtskrätig).
Und ein
Inkassobüro hat sowieso nicht dieselben Absender
*SEUFTS*
Ich schrieb:
" Erst die Rechnung eines Inkassounternehmens bzw. der Mahnbescheid(?) werden gelesen. Daraufhin wird der Grundbetrag beglichen"
Briefe von anderem Absender wurden also gelesen und dann die Rechnung beglichen. aber ohne Extrakosten.
Nach deiner Logik verliert man quasiautomatisch jeden
Verzugsanspruch, wenn man dem anderen „zu viele“ Briefe
geschickt hat.
Es geht mir nicht um Zahlungserinnerungen oder dergleichen. Sondern um Post ohne Bezug zur Geschäftsbeziehung.
Viele Grüße,
J~
Hi,
-seit diesem ersten Kauf wird der Kunde mit Spam belästigt,
bekommt also regelmäßig Werbung, andere nutzlose Prospekte und
aggressive Aufforderungen doch wieder was zu kaufen. Eine
Unterlassungsaufforderung und Briefrücksendungen zeigten keine
Wirkung, der Kunde schmeißt daraufhin alle Briefe ungelesen
weg.
wenn eine Unterlassungserklärung nicht von dem „Spamer“ unterschrieben zurückgesandt wurde, hätte hier geklagt werden müssen.
Wer Warnschüsse abgibt ohne im Ernstfall dann scharf zu schiessen
kann sich die Warnschüssen gleich sparen.
Schönen Gruß
Christian