Wer zahlt Anschluss Gasherd?

Hallo,

wer muss eigentlich für die Kosten für den Anschluss eines vom Mieter erworbenen Gasherdes aufkommen? Der Mieter oder der Vermieter?

Dabei sei angenommen, dass im Mietvertrag nichts besonderes in dieser Frage vereinbart wurde, da der Mieter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf eigene Kosten einen Elektroanschluss für einen eigenen Elektroherd installiern wollte. Da sich herausstellte, dass die Kosten hierfür relativ hoch wären, kam man überein, dass es doch besser wäre, wenn der Mieter einen Gasherd statt einen Elektroherd kaufen würde.

Gruß,
Markus

Hallo,

wer muss eigentlich für die Kosten für den Anschluss eines vom
Mieter erworbenen Gasherdes aufkommen? Der Mieter oder der
Vermieter?

Der Mieter,

Dabei sei angenommen, dass im Mietvertrag nichts besonderes in
dieser Frage vereinbart wurde, da der Mieter zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses auf eigene Kosten einen Elektroanschluss
für einen eigenen Elektroherd installiern wollte. Da sich
herausstellte, dass die Kosten hierfür relativ hoch wären, kam
man überein, dass es doch besser wäre, wenn der Mieter einen
Gasherd statt einen Elektroherd kaufen würde.

Gruss Günter

Hallo,

wer muss eigentlich für die Kosten für den Anschluss eines vom
Mieter erworbenen Gasherdes aufkommen? Der Mieter oder der
Vermieter?

Der Mieter,

Der Mieter fragt, warum er selbst zahlen muss!

Außer, dass das einem schon der gesunde Verstand sagt, fällt mir keine formal-juristische Begründung ein.

Weiss jemand eine gute Antwort?

Gruß,
Markus

Hallo,

wer muss eigentlich für die Kosten für den Anschluss eines vom
Mieter erworbenen Gasherdes aufkommen? Der Mieter oder der
Vermieter?

Der Mieter,

Der Mieter fragt, warum er selbst zahlen muss!

Außer, dass das einem schon der gesunde Verstand sagt, fällt
mir keine formal-juristische Begründung ein.

Weiss jemand eine gute Antwort?

Hallo Markus

im Gegensatz zu etwa vor zwanzig Jahren ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet die entsprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Es ist ausreichend wenn die Leitungen vorhanden sind. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass immer mehr Mieter ihre eigene Einbauküche haben oder eigene Teilbereiche der Küche mitbringen. Früher war es erforderlich, dass mindestens eine Spüle vorhanden ist. Aber schon dort war klar, dass der Herdanschluss Sache des Mieters ist.

Im Kommentar zum Mietrecht - Schmidt-Futterer - § 541 Rd-.Nr. 34 wird ausgeführt, dass der Mieter die Geräte fachgerecht installieren und auch in der Zukunft kontrollieren muss.

Soll der Vermieter die Kosten der Installation tragen, muss dies im Mietvertrag vereinbart werden. Einen Rechtsanspüruch für den Mieter gibt es jedoch nicht.

Gruss Günter

Hallo Markus,

geht es um das reine Anschließen des Herdes (Leitung bereits vorhanden) oder um die Montage der Gasleitung?

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

geht es um das reine Anschließen des Herdes (Leitung bereits
vorhanden) oder um die Montage der Gasleitung?

Es geht um das reine Anschließen des Herdes an die vorhandene Leitung.

Gruß,
Markus

Hallo Markus,

niemand wie der Mieter. Manchmal - man sehe mir das nach - habe ich für solche Vorgänge kein Verständnis. Es muss doch jemand klar sein, wenn er ein Gerät anschliesst, dass er auch die Kosten trägt. Alos, nur kopfschüttel.

Gruss Günter