Hallo,
wer muss eigentlich für die Kosten für den Anschluss eines vom
Mieter erworbenen Gasherdes aufkommen? Der Mieter oder der
Vermieter?
Der Mieter,
Der Mieter fragt, warum er selbst zahlen muss!
Außer, dass das einem schon der gesunde Verstand sagt, fällt
mir keine formal-juristische Begründung ein.
Weiss jemand eine gute Antwort?
Hallo Markus
im Gegensatz zu etwa vor zwanzig Jahren ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet die entsprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Es ist ausreichend wenn die Leitungen vorhanden sind. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass immer mehr Mieter ihre eigene Einbauküche haben oder eigene Teilbereiche der Küche mitbringen. Früher war es erforderlich, dass mindestens eine Spüle vorhanden ist. Aber schon dort war klar, dass der Herdanschluss Sache des Mieters ist.
Im Kommentar zum Mietrecht - Schmidt-Futterer - § 541 Rd-.Nr. 34 wird ausgeführt, dass der Mieter die Geräte fachgerecht installieren und auch in der Zukunft kontrollieren muss.
Soll der Vermieter die Kosten der Installation tragen, muss dies im Mietvertrag vereinbart werden. Einen Rechtsanspüruch für den Mieter gibt es jedoch nicht.
Gruss Günter