Wer zahlt Anschlusskosten für Entwässerung, der Käufer oder Verkäufer

Wenn ein Grundstück ‚vollerschlossen‘ gekauft wird, wer muss dann die Kosten für die Etwässerung des Grundstückes und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage tragen? Die Anschlüsse wurden vor dem Verkauf des Grundstückes in der Straße installiert. Die Entwässerung auf dem Grundstück wurde vom Käufer des Grundstückes übernommen.

Der Käufer.

Wenn ein Grundstück ‚vollerschlossen‘ gekauft wird, wer muss
dann die Kosten für die Etwässerung des Grundstückes und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage tragen?

Kommt drauf an, was vertraglich abgemacht wurde.

Hi,

frag mal bei Tante Google
https://www.google.de/#q=voll+erschlossen+bedeutung

Gruß

Hallo,

frag mal bei Tante Google
https://www.google.de/#q=voll+erschlossen+bedeutung

und da steht doch prompt schon im ersten Treffer: es kommt auf den Vertrag an.
Dann lag ich ja mal richtig.
Gruß
Testare_

Hallo,

Wenn ein Grundstück ‚vollerschlossen‘ gekauft wird, wer muss
dann die Kosten für die Etwässerung des Grundstückes und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage tragen?

Kommt drauf an, was vertraglich abgemacht wurde.

Irgendwo im Kaufvertrag sollte stehen, welche Rechte und Pflichten zu welchem Zeitpunkt vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.

Gruß
Jörg Zabel