Wer zahlt Anwaltskosten?

Guten Tag,
ein Anwalt behauptet, dass nach einem gewonnenen Gerichtsurteil die Gewinner den Anwalt selbst bezahlen müßen, auch wenn man freigesprochen wurde, wenn der Ankläger mittellos ist.
Der Anwalt riet von vornherein, zu einer Vorladung nicht hinzugehen.Anwalt behauptet, dass im Falle eines Gerichtsverfahrens der Angeklagte die Anwaltskosten zu bezahlen hat, egal ob nun gewonnen oder verloren.
Stimmt es, was der
Anwalt behauptet?

Guten Tag,
ein Anwalt behauptet, dass nach einem gewonnenen
Gerichtsurteil die Gewinner den Anwalt selbst bezahlen müßen,
auch wenn man freigesprochen wurde, wenn der Ankläger
mittellos ist.

Wir reden von einem Zivilverfahren, wenn das Gericht die Verfahrenskosten, wie üblich, der unterlegenen Partei auferlegt? Ja der Anwalt kann sich das Geld zunächst von seinem Mandanten holen. Der Mandant kann dann versuchen das Geld von der unterlegenen Partei zurückzubekommen.

Der Anwalt riet von vornherein, zu einer Vorladung nicht
hinzugehen.

Warum nicht? Kann dann nicht ein Versäumnisurteil gegen diese Partei erwirkt werden? Vorladung kenne ich allerdings eher von der Polizei?

Anwalt behauptet, dass im Falle eines

Gerichtsverfahrens der Angeklagte die Anwaltskosten zu
bezahlen hat, egal ob nun gewonnen oder verloren.
Stimmt es, was der
Anwalt behauptet?

Kann ich so nicht sagen, da ich nicht weiß um was es sich genau handelt, wäre aber absolut unüblich. Normalerweise trägt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens, manchmal wird auch gequotelt, wenn nur in Teilbereichen gewonnen wird. Warum sollte man die Prozesskosten tragen, wenn man zu unrecht verklagt wird?

http://www.gerichte.sg.ch/home/dienstleistungen/verf…

Außnahmen gibt es natürlich, z. B. im Erbscheinsverfahren, da trägt dann jeder seine Kosten selbst.

Gruß
Tina