Im Trennungsfall kommt es zum Rechtsstreit. Kläger ist der Partner. Inhalt der Klage ist nicht privatrechtlich sondern arbeitsrechtlich-bedingt durch Selbständigkeit des Nichtklägers. Unabhängig vom Ausgang des eventuell anstehenden Prozesses vor Arbeits- oder Amtsgericht, möchte ich wissen, ob der Nichtklagende seine Anwaltskosten selber tragen muss.
Für eine verständliche Antwort bin ich sehr dankbar.