Wer zahlt Anwaltskosten?

Im Trennungsfall kommt es zum Rechtsstreit. Kläger ist der Partner. Inhalt der Klage ist nicht privatrechtlich sondern arbeitsrechtlich-bedingt durch Selbständigkeit des Nichtklägers. Unabhängig vom Ausgang des eventuell anstehenden Prozesses vor Arbeits- oder Amtsgericht, möchte ich wissen, ob der Nichtklagende seine Anwaltskosten selber tragen muss.

Für eine verständliche Antwort bin ich sehr dankbar.

entweder selbst drum kümmern ( keine kosten ) oder anwalt beauftragen ( kosten ). bei prozessgewinn folgt kostenrückerstattung

mfg

Hi,

ich werde aus dem UP nicht schlau, dort ist mal von Trennung mal von Arbeitsrecht die Rede.

Im Arbeitsrecht gilt für die I. Instanz das:

http://dejure.org/gesetze/ArbGG/12a.html

Gruß
Tina

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Dort gilt das:

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/g…

Falls mit Trennung ein familäres Problem gemeint sein sollte

stern.

Hallo!

Wenn’s zum Arbeitsgericht geht, zahlt jeder seinen Anwalt selbst. Sonst zahlt der, der verliert (anteilig oder ganz).

Gruß, Tine