Wer zahlt Anwaltskosten bei Sachbeschädigung?

Hallo!
Gegenüber von unserem Grundstück wird eine Baulücke bebaut. Als ich vor zwei Wochen nach der Arbeit nach Hause kam, war unsere Pflasterung vor dem Haus und auch ein kleiner Teil hinter dem Haus ölig. Ich habe einen Maurer von gegenüber gefragt ob er eventuell weiß was dort passiert ist. Seine Antwort war nein.
Wir haben mit unserem Nachbarn gesprochen, der uns erzählt hat, dass ein LKW Stahl angeliefert hat für den Bau. Daraufhin haben wir den Bauträger kontaktiert. Nach dem dritten Anruf hat sich endlich der Bauleiter bei uns gemeldet. Aber ausser blöder Sprüche kam nichts, obwohl er es sich am nächsten Tag vor Ort anschauen wollte.
Jetzt haben wir erfahren, dass ein anderer Nachbar gesehen hat wie eine riesige Fontäne in die Luft ging.
Wir sehen uns jetzt leider gezwungen einen Anwalt einzuschalten, da ja sonst keine Reaktion kommt und der Ölfilm auf der Pflasterung, der nach Regen zwar nicht mehr so deutlich aber immernoch da ist, beseitigt werden muß.
Jetzt würde ich gerne wissen ob mir jemand sagen kann welche Kosten da auf uns zu kommen?
Vielen Dank und viele Grüße

Michaela

Schaltet doch erstmal das Ordungsamt bei Euch ein. Das ist Umweltverschmutzung, die müssen da tätig werden und benennt die beiden Nachbarn als Zeugen.
Wenn das nichts bringt, kann man immer noch zum Anwalt gehen. Dessen Kosten richten sich nach der Gebührenordnung. Einen Brief schreiben würde ca. 100€ kosten, eine Erstberatung zwischen ca. 180 bis 200€. ramses90

Ok dann werden wir das Ordnungsamt kontaktieren.
Falls wir doch zum Anwalt gehen, können wir die Kosten vom Verursacher zurückverlangen?

Selbstverständlich, wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass der vermutete Verursacher auch der Verursacher war. ramses90

Wirklich?
Imho sind das Kosten, die ohne Not entstehen. Für einen Brief muss man noch keinen Anwalt einschalten.

Gruß
anf

Für solche Schäden ist eigentlich die Haftpflichtversicherung der Baufirma zuständig, die den Schaden verursacht hat. Wenn klar ist, dass sie den Schaden verursacht haben, zahlt deren Haftpflichtversicherng. Sollten sie keine haben (das kann ich mir wirklich fast nicht vorstellen), dann könnte deine Haftplicht einspringen (sofern du eine sogenannte Schadenausfalldeckung) hast.
Viele Grüße
Juli

Ich könnte mit denken (leider hast Du ja nichts dazu gesagt, obwohl der Nachbar es Dir doch sicherlich geschildert hatte !) der Stahlanliefer-LKW hatte einen Ladekran an Bord.
Dort ist ein Hydraulikschlauch geplatzt, hoher Druck = Ölfontäne.

Da kann man sich schon eine mehr oder weniger großflächige Verschmutzung vorstellen.

Ihr habt die Adresse der Baufirma, die müsste den Betreiber des LKWs kennen und benennen können. Der (bzw. dessen Versicherung) wäre euer Ansprechpartner für die Schadenregulierung der Verschmutzung.

Was ich noch nicht so richtig einordnen kann, wo ist es denn ölig ?
„Vor dem Haus und hinter dem Haus“ sagst Du. Also auf deinem Privatgrund ? Nicht auf der Straße ? Das ist ja zumindest merkwürdig .
Denn der LKW stand ja nicht bei dir in der Einfahrt oder ?

MfG
duck313

Ob der Bauunternehmer eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht ist für die Haftungsfrage doch völlig irrelevant! Und was die eigene Haftpflicht damit zu tun haben könnte ist mir völlig schleierhaft. Der Bauunternehmer ist doch greifbar.
Gruß
anf

Hallo, ich würde sagen „jain“. Für die Frage „wer haftet für den Schaden“ ist es irrelevant - da hast du vollkommen recht. Aber meines Erachtens nach ist jeder bereitwillig einen Schaden, den er verursacht hat, eher zuzugeben, wenn seine Existenz nicht dadurch bedroht wird. Wenn der Bauunternehmer Schuld ist (und danach sieht es ja doch auch (und es gab ja auch Zeugen)), dann wird er sicherlich schnell bereit sein für eine Schadenregulierung, weil er dafür selbst gar nicht gerade stehen muss.
Verstehst du, was ich meine?

Außerdem war ja die ursprungsfrage, wer für die Antwaltskosten aufkommt. Die zahlt letztlich der Schadenverursacher oder eben die Schadenausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung. Das sollte man aber vorher unbedingt mit der eigenen Haftpflicht absprechen. Ich finde meinen Hinweis nach wie vor sehr hilfreich, aber korrigier mich gern.

gibst du mir noch eine Antwort?! Ich würde gern verstehen, was du kritisierst. Danke