Wer zahlt anwaltskosten und wieviel ?

guten abend

folgender fiktiver sachverhalt :

in einer erbsache ( person möchte pflichtteil von erbe haben ) sieht es folgendermaßen aus.

pflichtteilberechtigter hat um vermögensaufstellung und auszahlung des pflichtteils an den erben gestellt.

erbe stellt das vermögen auf, weigert sich aber den pflichtteil auszuzahlen.

PTberechtigter nimmt sich einen anwalt um an seinen pflichtteil zu kommen.

wer muss im falle eines gerichtsstreits die anwaltskosten bezahlen ? kann der kläger die kosten dem erben auferlegen ( da er sich ja weigert den betrag auszuzahlen ) ?

wie hoch sind die anwaltskosten ( bei einem pflichtteilwert von 15000 euro ) ?

mfg

Hallo!

Wenn man schon einen Anwalt hat,dann sollte man mit ihm auch die Kosten besprochen haben ?

Und wer klagt, zahlt natürlich auch erst einmal selbst.
Erst nach einem positiven Urteil kann man diese Kosten vom Zahlungspflichtigen zurückfordern.

Hier ist ein Link, in dem eine Kostenberechnung für Streitwert 5.000 € drinsteht.
Das gibt etwas Anhaltspunkt.http://www.ruge-mydlak.de/Anwaltskosten

MfG
duck313