guten abend
folgender fiktiver sachverhalt :
in einer erbsache ( person möchte pflichtteil von erbe haben ) sieht es folgendermaßen aus.
pflichtteilberechtigter hat um vermögensaufstellung und auszahlung des pflichtteils an den erben gestellt.
erbe stellt das vermögen auf, weigert sich aber den pflichtteil auszuzahlen.
PTberechtigter nimmt sich einen anwalt um an seinen pflichtteil zu kommen.
wer muss im falle eines gerichtsstreits die anwaltskosten bezahlen ? kann der kläger die kosten dem erben auferlegen ( da er sich ja weigert den betrag auszuzahlen ) ?
wie hoch sind die anwaltskosten ( bei einem pflichtteilwert von 15000 euro ) ?
mfg