Es gibt/gab Probleme im Mietshaus mit 8 Parteien. Partei A ( Ehepaar alt, wohnt seit 30 Jahren dort ) schikaniert Partei B seit Einzug vor 6 Jahren mit Nichtigkeiten und beschwert sich dauerhaft bei HV wegen Blödsinn ( es hängt zuviel Kinderwäsche im Keller, Auto vor Garage…). Da HV nicht so gehandelt hat wie Partei A sich das gewünscht hat, fing Partei A an bösartige Verleumdungen über B zu verbreiten und so kam es, seitens HV und Eigentümer zu einer fristlosen Kündigung für B. Nach etlichen Briefen und einen Vorort-Termin stellten HV und Anwalt fest, das ja alles nicht stimmt was A behauptet hat und so wurde Kündigung zurück genommen. Partei A erfindet noch immer Verleumdungen um B zu schikanieren, Anwalt und HV bearbeiten diese aber nicht mehr.
Frage: muß Partei B, die unverschuldet anwaltlich angegangen wurde, die eigenen Anwaltskosten tragen bei einer außergerichtlichen Einigung, bzw. Anschuldigung erwies sich ja als falsch.
Es kann doch nicht sein, das ein Ehepaar Verleumdungen verbreitet, Anwalt und HV dieses blind glauben ohne Rücksprache zu B und dann, weil festgestellt wird, A hat gelogen, muß B trotzdem eigenen Anwalt zahlen.
Anwalt von B sagt nämlich, das B selbst zahlen muß, da außergerichtlich geregelt.
Hallo,
Anwalt von B sagt nämlich, das B selbst zahlen muß, da
außergerichtlich geregelt.
und Du glaubst jetzt, dass ein Laie aus der Ferne das besser weiß als der Anwalt vor Ort?
Oder möchtest Du nur ein paar Aussagen hören, die Deine Ansicht bestätigen - egal von wem?
Wie auch immer: der Anwalt hat recht, B muss zahlen.
Gruß
loderunner (ianal)
Anwalt von B sagt nämlich, das B selbst zahlen muß, da
außergerichtlich geregelt.
der anwalt hätte eigentlich einen hinweis geben müssen,
dass B das vorher verhandeln oder besser noch, hätte einklagen können.
hätte wahrscheinlich auch in der sache(verleumdung)was gebracht.
Anwalt von B sagt nämlich, das B selbst zahlen muß, da
außergerichtlich geregelt.
Anwalt von B hat insofern Recht, als Risiko nicht Anwalt Sache sondern B Sache. Wenn Anwalt meint grundsätzlich kein Erstattungsanspruch ich anderer Meinung. Gibt Rechtsprechung zu Thema, Entscheidungen anders. Hoffe, Stil getroffen, trotzdem anstrengend.