Hallo zusammen,
ich habe eine generelle Frage, die sich hoffentlich allgemein beantworten lässt ohne einen konkreten Fall dahinter:
Wenn jemand eine Firma mit einer Dienstleistung beauftragt, diese Dienstleistung jedoch die Pflicht eines anderen wäre, wer zahlt: der der Auftrag (ohne Mitwissen des anderen) vergibt, oder der, der für diesen Fall der eigentliche Ansprechpartner wäre?
Beispiel zur Verdeutlichung: darf ein Hausbesitzer eine notwendige Dienstleistung in Auftrag geben und die Rechnung an seinen Nachbar weiter leiten, wenn die Dienstleistung eigentlich den Besitz/die Verpflichtung… seines Nachbarn betrifft?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich formuliert und ich freue mich auf Ihre Antworten.
Vielen Dank und schöne Grüße
Mona