Wer zahlt? Auftraggeber oder Verantwortlicher?

Hallo zusammen,

ich habe eine generelle Frage, die sich hoffentlich allgemein beantworten lässt ohne einen konkreten Fall dahinter:

Wenn jemand eine Firma mit einer Dienstleistung beauftragt, diese Dienstleistung jedoch die Pflicht eines anderen wäre, wer zahlt: der der Auftrag (ohne Mitwissen des anderen) vergibt, oder der, der für diesen Fall der eigentliche Ansprechpartner wäre?
Beispiel zur Verdeutlichung: darf ein Hausbesitzer eine notwendige Dienstleistung in Auftrag geben und die Rechnung an seinen Nachbar weiter leiten, wenn die Dienstleistung eigentlich den Besitz/die Verpflichtung… seines Nachbarn betrifft?

Ich hoffe, meine Frage ist verständlich formuliert und ich freue mich auf Ihre Antworten.

Vielen Dank und schöne Grüße
Mona

Hallo,

es zahlt immer der Auftraggeber, da er Vertragspartner ist. Den Dienstleister braucht es nicht zu interessieren, wessen „Angelegenheit“ das eigentlich wäre.

Ob der Auftraggeber dann von dem Verantwortlichen das Geld erstattet bekommt, ist eine andere Frage (zB. über Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB).

Gruß
Dea

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