Wer zahlt bei Berufsverbot i. d. Schwangerschaft?

Hallo zusammen!

Folgendes Szenario:

Durch ein arbeitsgerichtlichen Vergleich wurde eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis 31.12. und anschließende Auflösung des Arbeitsverhältnisses entschieden. Die Arbeitnehmerin hat ab dem 01.01. Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.
Zwischenzeitlich jedoch schwanger geworden, der aufgrund Gefährdung ein Berufsverbot durch ihren Arzt attestiert wurde.

Die vollen Gehaltsbezüge bekommt sie ja noch bis Ende des Jahres vom Arbeitgeber.
Der Berufsverbot ist jedoch schon im November in Kraft getreten.
Frage:

  1. Laut dem MuSchG sollte die Entgeltfortzahlung ab dem 01.01. durch die Krankenkasse gezahlt werden (?)
  2. Der Arbeitgeber weiß nichts von dem Berufsverbot, da die Arbeitnehmerin bereits freigestellt ist aufgrund des gerichtlichen Vergleichs.
    Kann die Arbeitnehmerin den Attest mit dem Berufsverbot an die Krankenkasse direkt schicken ohne den Arbeitgeber zu informieren, um ab dem 01.01. die Entgeltfortzahlung zu erhalten.
  3. Wird der Zeitraum des Berufsverbotes mit der 6-Wochen-Frist berücksichtigt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo, von der Antwort hängt sehr viel ab für Dich. Ich denke Du bist in diesem Fall bei einer Rechtsberatung sicherer und besser aufgehoben.
Viel Glück Gaby

Hallo,

besser ists, die Bescheinigung des Arztes zum AG zu senden. Der mss ohnehin weiterhin bis 31.12. Lohnfortzahlung machen. Bei einem Beschäftigungsverbot auch, aber bei vorliegender Bescheinigung freut der sich sogar noch, weil er da die an die ANin gezahlte Kohle im Umlageverfahren (U2) von der Krankenkasse zurückbkommt.

LG

Feffi

Hallo,

ein Beschäftigungsverbot ist keine Arbeitsunfähigkeit. D.h. die Krankenkasse zahlt nicht da keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Arbeitgeber zahlt Mutterschutzlohn bis 31.12.2010 danach müsste die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zahlen.

MfG
Thomas Heinold