Hallo zusammen!
Folgendes Szenario:
Durch einen arbeitsgerichtlichen Vergleich wurde eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis 31.12. und anschließende Auflösung des Arbeitsverhältnisses entschieden. Die Arbeitnehmerin hat ab dem 01.01. Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bestätigt bekommen.
Zwischenzeitlich jedoch schwanger geworden und aufgrund Gefährdung ein Berufsverbot durch ihren Arzt attestiert wurde.
Die vollen Gehaltsbezüge bekommt sie ja noch bis Ende des Jahres vom Arbeitgeber (laut Vergleich).
Der Berufsverbot ist jedoch schon im November in Kraft getreten.
Frage:
- Laut dem MuSchG sollte die Entgeltfortzahlung ab dem 01.01. durch die Krankenkasse gezahlt werden (?)
- Der Arbeitgeber weiß nichts von dem Berufsverbot, da die Arbeitnehmerin bereits freigestellt ist aufgrund des gerichtlichen Vergleichs.
Kann die Arbeitnehmerin den Attest mit dem Berufsverbot an die Krankenkasse direkt schicken ohne den Arbeitgeber zu informieren, um ab dem 01.01. die Entgeltfortzahlung zu erhalten. - Wird der Zeitraum des Berufsverbotes mit der 6-Wochen-Frist berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus!
