Wer zahlt bei Diebstahl in der Schule?

Guten Tag,
mir wurden heute in der Schule mein Handy (Wert: 230€) und meine Armbanduhr (Wert: 60€) gestohlen.
Dies passierte während des Sportunterrichts.
Die Wertsachen habe ich in Umkleide gelassen, bei der die Lehrer von der Schule aus verpflichtet sind, sie während des Sportunterrichts abzuschließen.
Leider hat mein Lehrer das heute vergessen, sodass der Dieb leichtes Spiel hatte.
Kommt nun irgendjemand für den Schaden auf?
Z.B. die Haftpflichtversicherung des Lehrers oder die der Schule (meine Hausratsversicherung zahlt nicht, da kein Einbruch)?

Hallo,

das ist schwierig. Die Hausrat zahlt nicht weil kein Einbruchdiebstahl sondern „einfacher Diebstahl“. Evtl. gibt es aber einen Einschluss von einfachem Diebstahl (manchmal bis 500 €), das solltet ihr mit eurer Versicherung klären.

Wenn der Lehrer per „Beschluss oder Weisung“ dazu verpflichtet ist, abzuschließen, dies jedoch nicht tut, dann hat den Diebstahl u.U. durch Fahrlässigkeit herbeigeführt. Ob sich hieraus ein Haftpflichtanspruch herleitet kann ich dir jedoch nicht beantworten.

Grüße

Lars

Also, bei der Versicherung habe ich schon nachgefragt, und die meinten, sie würden wohl nicht zahlen.
Ich habe jedoch in einem anderen Forum gelesen, dass Schulen eine Sachversicherung hätten, die Diebstähle voll abdeckt.
(http://www.gutefrage.net/frage/haftet-die-schule-bei… - ich hoffe ich durfte den Link hier einfügen…)
Kann das irgendjemand bestätigen?

Gruß
Gerd

Ich habe jedoch in einem anderen Forum gelesen, dass Schulen
eine Sachversicherung hätten, die Diebstähle voll abdeckt.

Kann das irgendjemand bestätigen?

Das kann ich mir kaum vorstellen, diese Versicherung käme aus dem Zahlen gar nicht mehr heraus.

Hallo,

bei uns wird jeder Schüler zum Schuljahresbeginn über den Abschluss einer Gruppen-Garderobenversicherung informiert. Darin sind alle Gegenstände versichert, die der Schüler mit sich trägt. Ausgeschlossen sind solche Gegenstände, die nicht ausdrücklich für den Unterrichtsbetrieb erforderlich sind. Hierzu gehören Schmuck, Uhren, Handys. Weshalb ich das hier erwähne, obwohl keine Versicherung besteht?.

Es ist davon auszugehen, dass die Haftung der Schule aufgrund der Schulordnung begrenzt ist und solche Dinge ausdrücklich ausgeschlossen sind. Es ist also das Privatvergnügen des Schülers, wenn er Dinge mit in den Unterricht bringt, die dort nicht wirklich benötigt werden. Insoweit hat also auch der Schüler fahrlässig gehandelt, da man heute (leider) mit solchen Diebstählen rechnen muss.

Gruß Woko

Hi,

Also, bei der Versicherung habe ich schon nachgefragt, und die
meinten, sie würden wohl nicht zahlen.

Hausratversicherung aktualisieren: „Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen während schulischer Veranstaltungen.“

Ich habe jedoch in einem anderen Forum gelesen, dass Schulen
eine Sachversicherung hätten,

In BaWü wird für kleines Geld so eine Versicherung von der Schule angeboten. Heisst Garderobenversicherung, 1.- € /Jahr.

die Diebstähle voll abdeckt.

Jein. Einschränkungen bestehen bei: „… el. Geräten(z.B. Mobiltelefonen…)…Nicht versichert sind Wertsachen…Uhren, Sachen aus Edelmetallen, Bargeld…)“
Gruß
Keki

Besteht denn evtl. die Möglichkeit, dass die Haftpflichtversicherung meines Lehrers zahlt, da er ja daran Schuld war, dass der Umkleideraum nicht abgeschlossen war (was er laut Schulbeschluss immer zu sein hat, um Wertsachen zu schützen)?

Gruß
Gerd

Hallo Gerd,

unabhangig davon das es sehr ärgerlich ist das deine Sachen weg sind liegt eine Obliegenheitsverletzung ganz klar bei Dir.

Jeder weiß das solche Dinge begehrt sind und schon mal schnell neue Freunde finden, deswegen gehören Sie nicht in die Umkleidekabine, ob diese nun verschlossen ist oder nicht.

Ich bin sicher das für Deinen Schaden niemand aufkommt, auch nicht sie Haftpflicht des Lehrers.

Viele Grüße

Killvaas