Wer zahlt bei Hochwasserschäden?

Die Lage in den deutschen Hochwassergebieten bleibt angespannt. Das Rhein-Hochwasser bei Koblenz stieg auch in der Nacht weiter an. Den Schätzungen der Behörden zufolge standen zwischen Trier und Koblenz 30 Gemeinden unter Wasser. Auch in vielen anderen Teilen des Landes ist die Lage verheerend.

Doch wer haftet überhaupt für die Schäden? Wer zahlt, wenn Städte, Ortschaften oder auch private Häuser unter Wasser stehen?

immer in den vorhandenen Versicherungspolicen nachschauen, ob diese Art von Schadensfall abgesichert wurde!!!

Die Versicherungen zahlen nur, wenn eine sogenannte Elementarversichrung zusätzlich zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen wurde. In den beschriebenen Gebieten dürfte dies aber nicht möglich sein, da die Versicherer die Elementarversicherung in bestimmten Zonen eingeteilt haben (ZÜRS Zonen).
Für gefährdete Gebiete wird in der Regel kein Versicherungsschutz angeboten.

Ist das eine Grundsatzfrage? Zunächst mal ist das das Problem jedes Haus-, Grund- Auto- und sonstigen Besitzers, oder jeder Gemeinde, oder auch des Bundes, wenn sein/ihr Eigentum durch Hochwasser beschädigt wird.

Wenn es eine (selbst abgeschlossene und bezahlte) Hochwasser-Versicherung gibt, dann zahlt die natürlich - allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass in den Hochwassergebieten Versicherungsschutz besteht.

Letztlich wird natürlich der Steuerzahler einen grösseren Batzen zu leisten haben, sei es durch staatliche Hilfen, durch Steuerausfälle der Betroffenen, durch Verzicht auf andere Staatsleistungen oder durch Neubau bzw. Reparatur zerstörter staatlicher Einrichtungen. Dafür sind Steuern ja auch da.

Grüsse von der Reuss
Jus18

Hallo,
die Frage stellt sich etwas anders. Eine Haftung würde ein Verschulden voraussetzen. So ist es zwar theoretisch richtig dass die Anzahl der Hochwasser durch Versiegelung der Flächen, Begradigung der Bäche und Flüsse und zunehmenden Extremwetterlagen verursacht durch den Klimawandel steigen werden. Auch wurden Überschwemmungsflächen als Baugrund ausgewiesen. Aber es wird schwierig einen Schuldigen dafür zu belangen. Also „haftet“ für solche Schäden niemand.

Sie meinen sicherlich, wer bezahlt für die Schäden. In der Regel gibt es für Hausbesitzer nur eine Möglichkeit. Dies ist eine Gebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung für Schäden am Gebäude. Und die Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung für Schäden am Hausrat. Allerdings wird es zunehmend schwieriger, einen Versicherer für gefährdete Gebiete zu finden der die Risiken annimmt. Zudem wird durch die Häufigkeit der Schäden die Versicherung immer teurer. Zur Risikoanalyse bedient sich die Versicherungswirtschaft dem Geoinformationssystem ZÜRS Geo. Nähere Information dazu unter http://www.gdv.de/Themen/Schadensverhuetung/Naturgew…

Ausführlichere Informationen zum Thema Elementarschäden und Versicherungen finden Sie auch auf der Internetseite der Münchener Rückversicherung: http://www.munichre.com/de/reinsurance/magazine/publ…

Zugang ist über eine kostenlose Registrierung möglich.

Ansonsten werden manche Schäden durch Hilfsfonds der Bundesregierung und der Länderregierung bezahlt.

Langfristig wird es aber darauf hinauslaufen, die Besiedelung von Hochwassergebieten zu vermeiden und teilweise wieder zurückzubauen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael

Hallo Galileo-Radaktion,
im Hochwasserfall sollte die Wohngebäudeversicherung für die Schäden am Gebäude und die Hausratversicherung für die beweglichen Sachen aufkommen. Das allerdings nur dann, wenn Elemntarschäden in der Versicherung eingeschlossen sind.
Für viele Anlieger in Hochwassergebieten ist es allerdings nicht mehr möglich eine Versicherung gegen Hochwasser abzuschließen, da die Versicherungen auch nicht daran interessiert sind auf Kosten der anderen Versicherten diese Schäden zu decken.
Wer neu baut und/oder ein Haus käuft sollte sich zuvor bei der zustädnigen Verwaltung überzeugen, dass sein Haus nicht in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegt. Dann hat der nämlich keine Chancen auf eine Elementarversicherung gegen Hochwasser.
Im Schadensfall ist die Versicherung zur Kündigung des Vertrags berechtigt, muss jedoch den Schaden (wenn er berechtigt ist) regulieren.
Leider sind viele Kommunen zwischenzeitlich der Meinung Baugebiete in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten auszuweisen und/oder dort Baugenehmigungen auszusprechen. Das führt zu einer Verschärfung des sowieso schon vorhandenen Versicherungsproblems.
Zusätzlich werden die geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz durch die Behörden, mangels finanzieller Mittel, nur zögerlich umgesetzt.
Der Staat und/oder die Kommunen können jedenfalls nicht in Haftung genommen werden.

Wenn es sich um klassische Überschwemmungsgebiete handelt, bei denen regelässig mit Überflutungen zu rechnen ist, dann haftet keine Versicherung.

MfG

F.-W. Hollmann-Raabe

Guten Abend,

bitte sehen Sie es mir nach, dass ich nur bei konkreten Hilfeanfragen antworte.
Allgemeine Diskussionsanregungen möchte ich icht kommentieren.

Grüße

Esser

Hochwasserschäden an Gebäuden können über die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Manche Hausratversicherungen bieten diesen Schutz auch für das Inventar.

Sofern eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde, diese.
Es muss allerdings dieses Risiko / Hochwasser / Erdrutsch / usw. abgesichert sein.
Allerdings, wird für D I E S E Risikogebiete, Hochwasser als Versicherungsschutz garnichts angeboten.
Fazit, ein Blick in den Versicherungsschein !!!
Soweit mir bekannt, Köln, Koblens usw. dort gibt es diesen Versicherungsschutz N I C H T.

NOCH FRAGEN ???

Es mag sein, dass in anderen Bundesländern anders ist aber bei uns in Baden-Württemberg ist es nach meiner Kennnis so, dass Schäden am Gebäude die Gebäudebrandversicherung zahlt.
Inneneneinrichtung zahlt Hausratversicherung.
Das Spiel geht aber nicht oft sonst erfolgt Kündigung
oder kräftige Beitragserhöhung.

biber2

Hallo Galileo-Team,

für die Hochwasserschäden kommen die Versicherungsgesellschaften auf, wenn eine Hochwasserversicherung besteht.
Wenn die finanziellen Mittel der Versicherungsgesellschaft nicht ausreichen, greift diese auf die Versicherungsgesellschaft auf die Rückversicherung des jeweiligen Unternehmens.

Jedoch sind Umweltkatastrophen (Vulkanausbrüche, Kriesenzeiten, Dürre, etc. je nach Bedingungswerk der Gesellschaft)und Krieg in jeder Versicherung ausgeschlossen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Liebe Grüße

Jeannette

??? Noch Fragen ???