Wer zahlt bei Kurzschluss? Hilfe!

Hallo zusammen!

Mein Schwiegervater hat beim anbringen einer Lampe einen Kurzschluss verursacht. Als wir dann nach dem Anbringen der Lampe die Sicherung wieder anmachten liefen unsere Hifi-Stereo Anlage und der Videorekorder nicht mehr. Sie haben wohl einen Überspannungsschaden.
Nur wer zahlt das ? Die Hausratversicherung? In der Police steht Überspannungsschutz mit drin jedoch zählt der doch eigentlich nur bei Blitzeinschlag oder? Wie könnte man es anders regeln?

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen damit wir schnell wieder Musik und Video haben.

Vielen Dank

Gruß

Ronny

Hallo Ronny,

wem gehören denn die Sachen?
Aber ansonsten kommt es auf die Bedingungen an. Überspannung kann auch durch einfache Stromüberspannung versichert sein.

Gruß
Marco

Es ist so das ich und meine Freundinn eine naja,sagen wir mal Einliegerwohnung haben die jedoch in der Hausrat der Schwiegereltern mit drin ist. Die sachen gehören mir, also dem Schwiegersohn.
Was sage ich denn dann der Versicherung?

Danke
Gruß

Ronny

Hallo Ronny,

wieso soll die Hausratversicherung eintreten, wenn jemand nicht in der Lage ist, eine Lampe anständig anzuschließen ?
Anders sähe es aus, wenn die Lampe in Betrieb einen Kurzschluß produziert.
Was ich nicht verstehe, ist, warum die HiFi-Anlage und der Video-Recorder nicht mehr funktioren.
Für gewöhnlich haben diese Geräte eine Schmelzsicherung, die einfach ausgetauscht werden kann und nur wenige Cent kostet.
Eine Anleitung zum Versicherungsbetrug wirst Du hier allerdings kaum bekommen…tststs…

Gruß, Jürgen

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Also auf deinen „Tip“ hin mit der Sicherung habe ich gerade mal überprüft. Ich habe den Verstärker mal aufgeschraubt und die Elektronik mal untersucht. Leider habe ich kein Multimeter um mal genauer zu schauen, aber Fakt ist das keine Sicherung vorhanden ist.

Hm, ist das dann ein Schaden der über Haftpflicht zu regeln ist, wenn die Hausrat dafür nicht in Frage kommt?

Mit Versicherungen kenne ich mich leider noch nicht so gut aus wie mit Mechanik und Elektronik …

DANKE für die Hilfe

Gruß

Ronny

Hallo Ronny,
dein Schwiegervater soll zu seiner privaten Haftpflicht Versicherung gehen und den Schaden aufnehmen lassen. Das wird eure einzige Chance sein, etwas wieder zu bekommen. Die Haftpflicht wird zwar nur die Reperatur bezahlen oder den Zeitwert eures Gerätes, aber ist ja immerhin etwas.

Grundlage sollte hier sein, das dein Schwiegervater einen Schaden an deinen Sachern verursacht hat. Inwiefern diese Handlung als Gefälligkeitsleistung (diese sind meistens nicht versichert)zu werten ist, soll die Haftpflicht entscheiden.

Bei Fragen einfach melden.

Gruß

Martin Kerkloh

Hallo Martin,

das Problem ist, wenn ich es richtig verstanden habe, dass die Sachen auch dem Schwiegervater gehören…
also quasi Eigenschaden.

Da zahlt auch die Haftpflicht nicht.

Gruß
Marco

Wirklich Kurzschluss?
Hallo,
ich kenne mich nicht in den Versicherungssachen aus, aber eine Anmerkung zu den Schäden:
Wenn man beim Anbringen einer Lampe an der Decke einen Kurzschluß verursacht, geht selten ein Videorecorder in der Ecke kaputt. Das kann nur passieren, wenn man irgendwo Phase und Nullleiter vertauscht und dann 400V (zwischen zwei Phasen) statt 230V (von Phase nach Null) anliegen. Dazu müsste man aber schon ein wenig mehr getan haben, als nur eine Lampe anzuklemmen. Überprüft mal, ob an der Lüsterklemme, an der der Kurzschluß entstanden ist (bzw. an der die Lampe angeschlossen wurde), noch weitere Drähte angeschlossen sind. Einer dieser Drähte wird wohl der zur Steckdose des Videorecorders sein und keinen Kontakt mehr haben. Der recorder hat dann keinen Strom mehr, aber er ist nicht defekt. Testet den Videorecorder also mal an einer anderen Steckdose und ein funktionierendes Gerät an der Steckdose des Recorders. Ebenso beim Verstärker.
Des weiteren: auch der Verstärker hat mit absoluter Sicherheit eine eingebaute Sicherung. Wobei fraglich ist, ob sie rechtzeitig ausgelöst hat - meist schützen die Halbleiter die Sicherung, nicht umgekehrt.

Axel

Nee Ronny, Haftpflicht tritt so, wie Du es beschrieben hast, nicht ein und das ist den Wenigsten bewußt, dass bei Hilfeleistung z.B. Oma bei Äpfelflücken helfen-Leiter auf fremdes Auto dabei umschmeissen–nicht versichert ist. Das ist aber nur die eine Seite, die andere Frage ist, wie konnte dieser Schaden verursacht werden, wenn es ein Neubau ist-sollte mal die Elektrofirma gefragt werden…die installiert hat und hier schließe ich mich den Ausführungen von oben (Andre glaub ich) an.
Grüsse Mathias

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Hallo

Also Gefälligkeiten sind in meiner Haftpflicht mit drin aber ob sie mein Schwiegevater drin hat weiß ich nicht,ist aber auch unrelevant, da wie hier wohl mißverstanden wurde hat er die Lampe bei sich in der wohnung angeschlossen und nicht bei uns! Bei uns ging jedoch der strom mit aus und als er dann fertig war mit Anschliessen haben wir die Sicherungen wieder reingemacht und dann waren die beiden Geräte defekt.

Eine Lösung haben wir immer noch nicht da meine Schwiegereltern noch nicht mit Ihrem Versicherungsvertreter gesprochen haben *wart*

Hm, ich hoffe das Sie das mal bald hinbekommen…

Gruß