Wenn im Haus eine Holztreppe morsch wird und etwas passirt muss der eigentümer dafür haften? Wenn er es nicht wusste, das sie morsch ist weil zuviel farbe drauf ist.
Freue mich auf eine Antwort danke.dierat.
Hallo dierat,
natürlich haftet der Eigentümer dafür.
Es ist SEINE Treppe und er hat dafür zu sorgen das sie ohne Gefahr benutzt werden kann. Da hilft auch nicht die Aussage das da viel Farbe drauf ist.
Wie heißt es so schön? „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Er kassiert Miete und hat die Verpflichtung davon mindestens 1/3 für Instandhaltung/ Reparaturen zurück zulegen (hab´ich mal gelesen).
LG
sanne61
Er kassiert Miete und hat die Verpflichtung davon mindestens
1/3 für Instandhaltung/ Reparaturen zurück zulegen (hab´ich
mal gelesen).
Hi,
was heißt er kassiert Miete? Tut er das für nichts oder was? Oder stellt er Wohnraum zur Verfügung?
Und das er verpflichtet ist 1/3 für Reparaturen oder Instandhaltung zurückzulegen ist Käse hoch 3. Es gibt hierfür keine Verpflichtung. Der VM ist verpflichtet für den Erhalt der Mietsache zu sorgen, wie er das macht, bleibt ihm überlassen.
Gruß
Tina
Moin,
Es ist SEINE Treppe und er hat dafür zu sorgen das sie ohne
Gefahr benutzt werden kann. Da hilft auch nicht die Aussage
das da viel Farbe drauf ist.
Das ist sicher richtig, aber auch Mieter müssen auf Mißstände hinweisen.
Er kassiert Miete und hat die Verpflichtung davon mindestens
1/3 für Instandhaltung/ Reparaturen zurück zulegen (hab´ich
mal gelesen).
Na, wo hast Du das denn gelesen? WEnn es wahr wäre, würde viele Mieten dramatisch steigen, ob das im Sinn der Mieter oder Wohnungssuchenden ist?
Gruß Volker
Er kassiert Miete und hat die Verpflichtung davon mindestens
1/3 für Instandhaltung/ Reparaturen zurück zulegen (hab´ich
mal gelesen).
Servus, da hast du was falsches gelesen, es gibt aber eine Verpflichtung der Instandhaltungsrücklage in angemessener Höhe (was immer auch angemessen ist) und zwar im Bereich der WEG.
Es besteht keine Pflicht eine Treppe in regelmäßigen Abständen auf ihre Tragfähigkeit zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Daher dürfte eine Haftung für Folgeschäden nicht durchsetzbar sein.
Sollte der Vermieter jedoch von dem Schaden an der Treppe gewusst haben, sieht es uU völlig anders aus.
Diese straf- und zivilrechtliche Haftung hat jedoch nichts mit der mietvertraglichen Zustandserhaltung und Sicherstellung der Nutzung zu tun. Das ist seine Aufgabe.
Sollte der Mieter seiner Schadensmeldungspflicht nicht nachgekommen sein, haftet er uU gegenüber dem Vermieter.
vnA
Servus, da hast du was falsches gelesen, es gibt aber eine
Verpflichtung der Instandhaltungsrücklage in angemessener Höhe
(was immer auch angemessen ist) und zwar im Bereich der WEG.
Allerdings nur für das Gemeinschafts-, nicht für das Sondereigentum.
Gruß Keki
Hallo dierat,
so wie du es schilderst, ist die Treppe Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, d. h. letztendlich ist diese WEG zu laufenden Instandhaltung der Treppe verantwortlich und hat auch eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für derartige Fälle.
Wenn dir ein Schaden entstanden ist, feststellen in welcher Form und welcher Höhe und den Vermieter mit Begleitschreiben und der Bitte den Schaden zu ersetzen zusenden.
Der Vermieter wird sich an die Hausverwaltung wenden, diese wird den Schaden der jeweiligen Versicherung der WEG melden.
Hierzu ist die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft ) verpflichtet ansonnsten begeht die WEG eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung.
Wenn der Schaden gerechtfertigt ist, dann wird dir der Schaden erstattet.
So sollte es im besten Falle laufen.
Gruß
BHS-Huber
Wo steht etwas über WEG, wo steht etwas über Verwaltung, wo steht etwas über Versicherung? Was für eine Versicherung sollte das überhaupt sein?
Frage: Was rauchst du abends?
vnA