Hallo,
wenn bei eBay ein Artikel bei einem Händler gekauft wird, der Artikel aber nicht dem gezeigten Foto entspricht, als Beispiel:
Artikel > Lenkrad
Beschreibung: Victor 3L300
Foto: Schöne Version eines Victor 3L300
Das Lenkrad kommt beim Käufer an und dieser sieht sofort, dass es sich bei dem Lenkrad nun aber nicht um das Lenkrad auf dem Foto handelt, sondern um eine andere -hässlichere- Variante des 3L300.
Die Produktbeschreibung stimmt also, nur das Foto zeigt eine edlere Variante des selben Produks, als diese, die dann verschickt wird.
Wer trägt bei einer Reklamation die Versandkosten zum Käufer hin, und zum Verkäufer zurück?
Ich bin der Meinung, dass der Fehler eindeutig beim Verkäufer liegt und somit der Käufer ohne jeglichen Schaden aus der Sache rauskommen sollte. Das heißt, dass der Verkäufer den Versand der Rücksendung zahlt und natürlich dem Käufer den Versand der Hinsendung erstattet.
wenn bei eBay ein Artikel bei einem Händler gekauft wird, der Artikel aber nicht dem gezeigten Foto entspricht, als Beispiel:
Artikel > Lenkrad
Beschreibung: Victor 3L300
Foto: Schöne Version eines Victor 3L300
Stand sonst gar nichts in der Beschreibung?
Stand am Foto vielleicht ‚Beispielbild‘?
Bitte mitteilen, ob es der komplette Text war, und nochmal bestätigen, ob es wirklich ein Händler, also ein gewerblicher Anbieter, oder eine Privatperson war.
Wenn der Artikel einwandfrei nicht der war, der angeboten wurde, dann muss der Verkäufer natürlich auch die Kosten für die Rücksendung übernehmen, aber das ist ja wohl klar, oder?
Wenn der Artikel einwandfrei nicht der war, der angeboten
wurde, dann muss der Verkäufer natürlich auch die Kosten für
die Rücksendung übernehmen, aber das ist ja wohl klar, oder?
Wenn jemand ein Produkt (Auto) kauft, darf er erwarten, dass es technisch der Beschreibung entspricht UND optisch den Abbildungen im Prospekt (ausser nicht bestellter optionaler Zusatzausstattung). Ein runder Kofferraumdeckel darf bei Lieferung NICHT eckig sein.
(Ausnahme: MC Donalds, wo die Burger- Fotos kaum Ähnlichkeit mit dem haben, was über die Theke geschoben wird.)
Daher meine Meinung: Rückgaberecht mit kostenlosem Versand.
Meine persönliche Konsequenz:
Vor dem Einkauf überlegen, wo Rückgabe problemlos ist (z.B. AMAZON, Kaufland) und wo der Laden NICHT den 6-Monate- Beweislast-Umkehr-Joker zieht (wie z.B. mein MEDIA MARKT ab dem 7. Monat, Mehrfachtäter).
Dann ist alles einfacher.
Grüße!
Daher meine Meinung: Rückgaberecht mit kostenlosem Versand.
Aha. Der Unterschied zwischen Sachmangelhaftung (kostenlos, aber man muss Gelegenheit zur Nachbesserung geben) und Widerruf (u.U. nur kostenlos, wenn über 40€ Kaufpreis) ist Dir egal?
Meine persönliche Konsequenz:
…die hier eigentlich nicht wirklich jemanden interessiert…
Vor dem Einkauf überlegen, wo Rückgabe problemlos ist (z.B.
AMAZON, Kaufland) und wo der Laden NICHT den 6-Monate-
Beweislast-Umkehr-Joker zieht (wie z.B. mein MEDIA MARKT ab
dem 7. Monat, Mehrfachtäter).
Das mit den 6 Monaten hast Du also auch nicht verstanden.
Ich sehe meine Chance, was zu lernen (ohne Ironie).
Daher meine Meinung: Rückgaberecht mit kostenlosem Versand.
Aha. Der Unterschied zwischen Sachmangelhaftung (kostenlos,
aber man muss Gelegenheit zur Nachbesserung geben) und
Widerruf (u.U. nur kostenlos, wenn über 40€ Kaufpreis) ist Dir
egal?
Danke, wusste ich nicht so genau.
Meine persönliche Konsequenz:
…die hier eigentlich nicht wirklich jemanden interessiert…
Vor dem Einkauf überlegen, wo Rückgabe problemlos ist (z.B.
AMAZON, Kaufland) und wo der Laden NICHT den 6-Monate-
Beweislast-Umkehr-Joker zieht (wie z.B. mein MEDIA MARKT ab
dem 7. Monat, Mehrfachtäter).
Das mit den 6 Monaten hast Du also auch nicht verstanden.
Hier dachte ich immer, ich habs verstanden.
Beweislast- umkehr nach 6 Monaten ist eine „KANN“ - Regelung, die nur wenige (s.o.) nutzen. Viele erbringen Gewährleistung freiwillig auch nach den 6 Monaten ohne Diskussion. Die werde ich beim Kauf bevorzugen.
Hilf mir, inwiefern liege ich hier falsch?
Grüße!
Timsy - kein Anwalt, aber mit einiger Reklamationspraxis
Beweislast- umkehr nach 6 Monaten ist eine „KANN“ - Regelung,
Das ist falsch. Die Beweislastumkehr ist eine gesetzliche Regelung, sie greift nicht nach, sondern in den ersten 6 Monaten nach Kauf und sie bezieht sich auch ausschließlich auf den ZEITPUNKT des Mangels. Dass es sich um einen Mangel und nicht etwa Verschleiß oder Fehlbenutzung handelt, muss immer der Käufer beweisen. Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
Was ein Sachmangel eigentlich ist, steht hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Viele erbringen Gewährleistung
freiwillig auch nach den 6 Monaten ohne Diskussion.
Das nennt man dann aber Kulanz und nicht Gewährleistung.
Gruß
Testare_ (auch vor allem zum Lernen hier im Forum)
o.k, du kennst dich offensichtlich gut aus. Das will ich schamlos ausnutzen:
Beweislast- umkehr nach 6 Monaten ist eine „KANN“ - Regelung,
Das ist falsch. Die Beweislastumkehr ist eine gesetzliche
Regelung, sie greift nicht nach, sondern in den ersten 6
Monaten nach Kauf und sie bezieht sich auch ausschließlich auf
den ZEITPUNKT des Mangels.
verstanden, mit „KANN“ - Regelung hatte ich nur gemeint, dass viele (s.o.) 24 Monate lang auf „Beweise“ verzichten und einfach Gewährleistung (die dann Kulanz heissen könnte?) erbringen. Und manche (s.o.) eben nicht.
Ist „ZEITPUNKT des Mangels“
Viele erbringen Gewährleistung
freiwillig auch nach den 6 Monaten ohne Diskussion.
Das nennt man dann aber Kulanz und nicht Gewährleistung.
Verstanden, weil ich das Wort „freiwillig“ benutzt habe, oder?
if „Mangel nachgewiesen“ and „ZEITPUNKT des Mangels“ PS: Und wann darf ich nen Fastfood- Burger zurückgeben, wenn er keine Ähnlichkeit mit dem Foto über der Theke hat?
Machen Mc’s und Burgers deshalb Vorkasse, um mich zu bremsen?
Na, der entscheidende Zeitpunkt: der des Gefahrenübergangs. Genau und nur auf diesen bezieht sich die Sachmangelhaftung. Sie ist keine Mindesthaltbarkeit! Die 2 Jahre sind nur die Frist, Ansprüche aus einem Sachmangel geltend zu machen.
if „Mangel nachgewiesen“ and „ZEITPUNKT des Mangels“ 6 Monate nach Gefahrenübergang" and „(Zeitpunkt des Mangels = Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) nachgewiesen“) then Sachmangelhaftung
PS: Und wann darf ich nen Fastfood- Burger zurückgeben, wenn
er keine Ähnlichkeit mit dem Foto über der Theke hat?
Machen Mc’s und Burgers deshalb Vorkasse, um mich zu bremsen?
Ist das denn ein Sachmangel? „Zu der Beschaffenheit … gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, … insbesondere in der Werbung … über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,…“(http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html).
Kann also ein Käufer erwarten, dass ein Burger exakt wie auf dem Foto aussieht? Ich behaupte mal: kann er nicht. Weil jeder weiß, dass das nicht der Fall ist.
Wenn aber die Ähnlichkeit überhaupt nicht mehr gegeben ist (komplett zerlegter Trümmerhaufen, schwarzer Fleischklops, verwelkter Salat, ungeniesbar versalzen,…) ist es selbstverständlich ein Mangel.
Gruß
Testare_
Da müsste man die Details genau anschauen, z.B. was genau in der Beschreibung stand. Falls der Käufer den falschen Artikel geschickt hat (was sagt der denn überhaupt dazu?), dann muss er die Rück-Versandkosten erstatten. Bin aber kein Jurist.
Gina