Wer zahlt bei Schaden am Auto?

Hallo…

Folgendes Szenario: Arbeitsweg nach Feierabend. Frau nimmt Kollegin mit bis zur Bushaltestelle. Dort will die Beifahrerin aussteigen, der Wind reisst ihr die Tür aus der Hand, diese schlägt gegen ein anderes Auto.

Wer zahlt den entstandenen Schaden? (sowohl am eigenen als auch am fremden Auto)

1.) Haftpflicht der Fahrerin (= Halterin)?
2.) Kasko der Fahrerin?
3.) Private Haftpflicht der Beifahrerin? (Was, wenn nicht vorhanden?)
4.) Arbeitgeber o.ä. weil Wegeunfall auf dem Heimweg?
5.) jemand anderes
6.) keiner
7.) der Weihnachtsmann

Mal so ganz nebenbei, leicht offtopic: Muss dem Arbeitgeber das gemeldet werden? Es war ja auf dem Weg nach Hause und dürfte ein Wegeunfall sein (oder gibt es sowas nur im Bezug auf Personen?)…

Vielen Dank für Eure Hilfe!

MfG
MrMoods

Auch hallo,

das ist recht unkompliziert…

1.) Haftpflicht der Fahrerin (= Halterin)?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung, die über den Halter für das Fz abgeschlossen wurde, zahlt den Schaden an dem anderen Fahrzeug.

2.) Kasko der Fahrerin?

Ja, die Kasko zahlt die Beule an der eigenen Tür. Wenn der Wind ein Sturm war, wäre das ein Teilkaskoschaden: meist geringerer SB, außerdem kein SFR-Verlust.

5.) jemand anderes

Wenn Sturm - siehe oben - könnte auch die Kaskoversicherung des Geschädigten in Anspruch genommen werden. Wäre allerdings recht ungewöhnlich/unlogisch.
Wenn allerdings der Sturm so stark war, dass die eigentliche Verursacherin nur zu einem geringen Teil haftet, wäre die TK die erste Wahl…

Mal so ganz nebenbei, leicht offtopic: Muss dem Arbeitgeber
das gemeldet werden? Es war ja auf dem Weg nach Hause und
dürfte ein Wegeunfall sein (oder gibt es sowas nur im Bezug
auf Personen?)…

Nein, zwischen dem AG und dem Geschädigten besteht kein Schuldverhältnis, die Heimfahrt ist „privat“. Im Bereich der Wegeunfälle kommt die gesetzliche U-Versicherung zwar für die Personenschäden auf, das ist aber ein ganz anderer Sachverhalt.

Grüße, M

Mal so ganz nebenbei, leicht offtopic: Muss dem Arbeitgeber
das gemeldet werden? Es war ja auf dem Weg nach Hause und
dürfte ein Wegeunfall sein (oder gibt es sowas nur im Bezug
auf Personen?)…

BTW: Verbleibende Kosten können ggf. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigwerden!

Auch hallo,

Hallo MASCH,
eine kurze Ergänzung zu Deinen Antworten wenn Du erlaubst.

das ist recht unkompliziert…

1.) Haftpflicht der Fahrerin (= Halterin)?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung, die über den Halter für
das Fz abgeschlossen wurde, zahlt den Schaden an dem anderen
Fahrzeug.

2.) Kasko der Fahrerin?

Ja, die Kasko zahlt die Beule an der eigenen Tür. Wenn der
Wind ein Sturm war, wäre das ein Teilkaskoschaden: meist
geringerer SB, außerdem kein SFR-Verlust.

solange der Sturm die Windstärke 8 erreicht oder überschritten hat.

5.) jemand anderes

Wenn Sturm - siehe oben - könnte auch die Kaskoversicherung
des Geschädigten in Anspruch genommen werden. Wäre allerdings
recht ungewöhnlich/unlogisch.
Wenn allerdings der Sturm so stark war, dass die eigentliche
Verursacherin nur zu einem geringen Teil haftet, wäre die TK
die erste Wahl…

Wenn die Beifahrerin eine eigene (oder auch bei jemanden mitversichert) Private Haftpflicht hat, kann sie den Schaden auch dieser melden.

Mal so ganz nebenbei, leicht offtopic: Muss dem Arbeitgeber
das gemeldet werden? Es war ja auf dem Weg nach Hause und
dürfte ein Wegeunfall sein (oder gibt es sowas nur im Bezug
auf Personen?)…

Nein, zwischen dem AG und dem Geschädigten besteht kein
Schuldverhältnis, die Heimfahrt ist „privat“. Im Bereich der
Wegeunfälle kommt die gesetzliche U-Versicherung zwar für die
Personenschäden auf, das ist aber ein ganz anderer
Sachverhalt.

Grüße, M

Gruß, Winni

Ja, die Kasko zahlt die Beule an der eigenen Tür. Wenn der
Wind ein Sturm war, wäre das ein Teilkaskoschaden: meist
geringerer SB, außerdem kein SFR-Verlust.

solange der Sturm die Windstärke 8 erreicht oder überschritten
hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sturm :wink:

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Hallo,

Wenn die Beifahrerin eine eigene (oder auch bei jemanden
mitversichert) Private Haftpflicht hat, kann sie den Schaden
auch dieser melden.

Das wüßte ich doch gerne genauer! Was soll das bedeuten? Steht und fällt die Frage der Haftung etwa mit der Frage, ob jemand versichert ist?

Greetz, Bommel

hallo,

Wenn die Beifahrerin eine eigene (oder auch bei jemanden
mitversichert) Private Haftpflicht hat, kann sie den Schaden
auch dieser melden.

greift hier nicht die benzinklausel?

snake

Hallo,

Wenn die Beifahrerin eine eigene (oder auch bei jemanden
mitversichert) Private Haftpflicht hat, kann sie den Schaden
auch dieser melden.

Das wüßte ich doch gerne genauer! Was soll das bedeuten? Steht
und fällt die Frage der Haftung etwa mit der Frage, ob jemand
versichert ist?

Grundsätzlich nicht. Wenn ich jemanden einen Schaden zufüge, absichtlich oder nicht, bin ich immer schadenersatzpflichtig. Es spielt keine Rolle ob ich versichert bin oder nicht. Vergleiche hierzu BGB § 823.

Greetz, Bommel

Gruß, Winni

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solange der Sturm die Windstärke 8 erreicht oder überschritten
hat.

Ansonsten ist es ja auch kein Sturm.

Grüße
Mike