Wer zahlt bei Schaden an Mietwaschmaschine?

Die Waschmaschine gehört dem Vermieter der WG und ist im Mietvertrag enthalten. Der Vermieter verlangt nun die Kostenübernahme durch die Haftpflicht eines der Mieter, da er nach eigener Untersuchung vermutet, dass ein BH-Bügel dieser Mieterin den Schaden verursacht hat.
Danke für konkrete Hinweise!

Hallo,

falls die (Unter-?)-Mieterin eine Haftpflichtversicherung hat, sollte sie diesen Schaden einfach dieser melden.
Sollte die Forderung nicht gerechtfertigt sein, so wird sich die Versicherungen entsprechend verteidigen, denn jede Haftpflichtversicherung hat auch eine gewisse Rechtsschutzkomponente…

Sollte sie keine private Haftpflichtversicherung haben, so sollte sie schleunigst eine abschließen, denn das ist eine der (wenigen) wirklich wichtigen Versicherungen.

Viele Grüße
Lumpi

Ist die Maschine mit im Mietvertrag aufgenommen oder „duldet“ der Vermieter nur die Benutzung??

Wer einen Schaden verursacht hat an fremden Eigentum, sollte (muss) dafür aufkommen. Mein Mieter hat auf das Waschpulverfach getreten und dann ein neues gekauft.
auch habe ich Nägel, Scheren , Nadeln, Draht etc. (und auch Geld)im Pumpengehäuse gefunden und die Pumpe was kaputt.
Die Frage ist dann, wer war das. sagt keiner ja, muss ich den Schaden übernehmen. Sagt jemand ja, dann zahlt meist die Haftpflichtversicherung des Mieters (wen n er eine hat, sonst er/sie selber, ggf bei Auszug ziehe ich das von der Kaution ab oder stelle das mit den NK zusammen in Rechnung. Wichtig ist nur, das jemand sagt, es wäe seine/ihre Schere etc. Bei einem Ring mit dem namen ist das dann klar, aber zu ca. 80% nicht, das zahle ich dann und habe daher die Miete bei Neuvermietung angehoben (bei 20 Miertern 3 euro im Monat) für die Reparatur und Abmutzung. dann stelle ich auch nach 5 ahren wieder eine neue Maschine hin ohne zu grummeln.