Hallo,
durch einen Fabrikationsfehler (wie sich erst in der Werkstatt herausstellte) an der Bremse eines Autos (Auto von einem Freund geliehen) konnte der Verursacher seinem Unfallgegner nicht die Vorfahrt gewähren (Rot bei Ampel) und es entstand ziemlicher Sachschaden. Nun zahlt erst mal die Haftpflicht des Verursachers (mit angekündigter Hochstufung). Doch bedingt durch den (durch Werkstatt und Hersteller) bestätigten Fabrikationsfehler konnte der Unfallverursacher ja nicht bremsen. Muß der Hersteller jetzt in die Pflicht? Der stellt sich nämlich quer und will nur die defekte Bremse bezahlen (Garantieleistung).
Die Anzeige der Polizei wurde erst mal bis zur Klärung auf Eis gelegt.
Gruß
André