Vor einiger Zeit (Ende Juli 2010) hat es durch die anhaltende Hitze und den darauf folgenden heftigen Regenguss die Dachhaut des Hauses zerrissen, in welchem ich zur Miete wohne. Dabei hat es zu meiner Dachkammer hereingeregnet und einen Schaden in Höhe mehrerer hundert Euro verursacht. Meine Hausratversicherung bezahlt den Schaden nicht, da es kein Sturmschaden ist. Nun müsste doch eigentlich der Vermieter mir den Schaden ersetzen, denn es ist ja sein Haus, in welchem ich die Wohnung gemietet habe. Der Schaden wurde ihm auch gemeldet, ich habe aber von ihm eine Absage erhalten, dass seine Versicherung den Schaden nicht zahlt. Das kann doch aber nicht rechtens sein, denn schliesslich hat er mir durch seine Mietsache einen Schaden zugefügt!
Ich würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank!
Hallo,
Die Sache ist eigentlich einfach.
Der Vermieter hat Haftpflicht oder Gebäudeversicherung.
Wenn nicht, zahlt er privat mit seinem Vermögen für den Schaden. (Dafür gibt es ja Versicherungen, die übrigens auch nicht so Teuer sind).
Also, ich denke, es ist tatsächlich kein versicherter Schaden. In aller Regel sind nur Leitungswasserschäden versichert und Elementarschäden wie Sturm, Hagel und Blitzschlag. Für ein undichtes Dach zahlt eine Versicherung im Allgemeinen nicht.
Also, ich denke, es ist tatsächlich kein versicherter Schaden.
In aller Regel sind nur Leitungswasserschäden versichert und
Elementarschäden wie Sturm, Hagel und Blitzschlag. Für ein
undichtes Dach zahlt eine Versicherung im Allgemeinen nicht.
Hallo, wenn die Versicherung nicht zahlt (was er uns ja auch mitgeteilt hat) so ist er doch selbst zur Begleichung des Schadens verpflichtet, oder? Immerhin hat er uns (durch seine uns überlassene Mietsache) einen Schaden zugefügt, welcher nun beglichen werden muss.
Der Vermieter hat die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache sicherzustellen. Treten Mängel auf, die ursächlich in der Mietsache (Wohnung) liegen,ist meines Erachtens der Vermieter verantwortlich. Der Defekt an der Wohnung muss dem Vermieter jedoch bekannt gemacht werden. Wenn der Schaden (Defekt) angezeigt ist und der Vermieter keine Maßnahmen ergreift, den Schaden zu beseitigen, könnte ich mir als Maßnahme ihrerseits eine Mietkürzung vorstellen.
Letztlich wäre es ein Rechtsstreit, der jedoch i.d.R. nur die Rechtsanwälte reich macht. Eine gütliche Einigung ist in jedem Falle anzustreben.