Wer zahlt Berufungskosten?

Hallo,

angenommen in einem Zivilprozess vor dem Landgericht würde der Klage stattgegeben und die Beklagtenseite würde Berufung einlegen.

Wer müsste die Vorauszahlung für die Gerichtskosten der Berufung zahlen?
Der in der Vorinstanz erfolgreiche Kläger oder der in der Vorinstanz unterlegene Beklagte?

Gruß

Darius

Wer bestellt zahlt. Das ist vor Gericht nicht anders.

Der Kläger hat doch gewonnen.
Für ihn ist der Fall wunschgemäß erledigt.

Der Beklagte ist mit Urteil nicht einverstanden und will Berufung einlegen.
Das darf er, muss aber auch (Gericht und seinen Anwalt) bezahlen.

MfG
duck313