angenommen in einem Zivilprozess vor dem Landgericht würde der Klage stattgegeben und die Beklagtenseite würde Berufung einlegen.
Wer müsste die Vorauszahlung für die Gerichtskosten der Berufung zahlen?
Der in der Vorinstanz erfolgreiche Kläger oder der in der Vorinstanz unterlegene Beklagte?