Wer zahlt Bombenentsorgung bei Fund?

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

wenn auf einem privaten Grundstück eine Bombe aus dem Krieg gefunden wird, wer muss dann für die Entsorgungskosten aufkommen?

Ist das das Privatvergnügen des Eigentümers oder muss der Bund dafür aufkommen?

Vielen Dank für Eure Beiträge,
VG
Mela

Beide Parteien

Ist das das Privatvergnügen des Eigentümers oder muss der Bund
dafür aufkommen?

Die Kosten werden geteilt: http://de.wikipedia.org/wiki/Kampfmittelbeseitigung

Gruß

Stefan

Hallo,

siehe hier:

>Die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland ( Maßnahmen der >Gefahrenabwehr,Entschärfung, Abtransport und Vernichtung)

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Hallo,

siehe hier:
>Die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland ( Maßnahmen der
>Gefahrenabwehr,Entschärfung, Abtransport und Vernichtung)

Siehe hier:
„Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Während die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes z. B. vom Bauherren zu tragen ist, übernimmt das Land die Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Entschärfung, Abtransport und Vernichtung). Der Bund beteiligt sich in den Fällen an den Kosten, in denen die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Allerdings hat aufgrund der föderalistischen Struktur jedes Bundesland hierzu seine eigenen Regeln, so dass in dem einen Bundesland andere Finanzierungsgrundsätze gelten als in dem Nachbarland.“
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

das ganze ist ein wenig komplizierter als hier bislang dargestellt.

In NRW gilt z.B. folgende Regelung:

http://www.im.nrw.de/sch/doks/kostenerl_09%2011%2020…

Gruß,

Trobi.