siehe hier:
>Die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland ( Maßnahmen der
>Gefahrenabwehr,Entschärfung, Abtransport und Vernichtung)
Siehe hier:
„Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Während die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes z. B. vom Bauherren zu tragen ist, übernimmt das Land die Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Entschärfung, Abtransport und Vernichtung). Der Bund beteiligt sich in den Fällen an den Kosten, in denen die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Allerdings hat aufgrund der föderalistischen Struktur jedes Bundesland hierzu seine eigenen Regeln, so dass in dem einen Bundesland andere Finanzierungsgrundsätze gelten als in dem Nachbarland.“
Gruß
loderunner (ianal)