Wer zahlt das Hecke schneiden?

Ein Vermieter der sein Einfamilienhaus erst als Altersrentner selbst beziehen möchte…hat es an 2 Frauen die 80 Jahre alt sind vermietet …meine Mutter bezahlt Kaltmiete 400.-€ und Nebenkosten 130.-€ für eine 57 m² Wohnung ( deutlich mehr als es der Mietspiegel der Stadt vorschreibt ) das wurde ihnen gesagt.Ihre Nachbarin hat eine grössere Wohnung und zahlt auch noch mehr Miete.
Ihnen wurde gesagt das sie sich ein wenig um den Vorgarten kümmern sollen womit sie auch einverstanden waren.
Das Grundstück ist riesen groß…Es hat rundherum eine Ligusterhecke die jetzt geschnitten werden muss die Hecke ist 130 m lang…Jetzt geht es darum wer das schneiden der Hecke bezahlen soll da diese beiden 80 jährigen Frauen das ja nicht mehr können!!!Kostenvoranschlag 35.- € pro 10 m Hecke.
Das übersteigt das Budget der beiden Rentnerinnen.

Servus,

um Missverständnissen vorzubeugen: Der Mietspiegel schreibt keine Mieten vor. Es handelt sich beim Mietspiegel um eine Sammlung der Mieten, die in einer Stadt bezahlt werden.

– Welche Nebenkosten können denn laut Mietvertrag umgelegt werden? Und was ist im Vertrag zur Gartenpflege vereinbart?

Schöne Grüße

MM

Kein Richter würde diese Formulierung so interpretieren, dass eine 80 Jahre alte Frau eine Hecke von 130 m Länge zu schneiden hat.
Die Mieterin sollte als den Vermieter anrufen und ihm sagen, „Lieber Herr Soundso, wollte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Hecke geschnitten werden muss“.
Udo Becker

Hallo Udo,

nun sind allerdings die Kosten der Pflege von Garten und Außenanlagen grundsätzlich umlagefähig, d.h. vor dem Anruf wäre es schon nützlich, dass man mal den Mietvertrag anschaut, sonst kann das ziemlich nach hinten losgehen: Der Vermieter ist zwar gehalten, wirtschaftlich zu handeln, aber er muss jetzt nicht hausieren gehen auf der Suche nach jemandem, der den Schnitt auch für 25 Euro / Meter machen würde.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
ueblich sind Mietvertraege in schriftlicher Form. Dort muesste zu Gartenpflege mehr drinstehen als „bissl um den Vorgarten kuemmern“ ohne Beschreibung des Rest-Gartens.

Wieso nicht? Selbst im Pflegebett kann sie noch zustaendig sein. Wer sonst, der Nachbar oder will der Richter die Hecke schneiden?

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mal die Zahlen rein mathematisch
bei zweijaehrigen Schneiden
Miete 400 plus 130 Nebenkosten
Miete geschaetzt 500 plus 150 Nebenkosten
zusammen 28.320 Euro
Hecke 1,6 Prozent

Servus,

es geht darum, ob „ein wenig um den Vorgarten kümmern“ das Schneiden einer 130 Meter langen Ligusterhecke umfasst oder nicht.

Und nein, natürlich umfasst es das nicht.

Aber:

Falls die Kosten der Pflege von Garten und Außenanlagen wirksam als umlagefähig vereinbart sind, ist es Jacke wie Hose, auf welchem Weg die Arbeit respektive die Kosten der Arbeitserledigung auf die Mieter zurückfallen.

Falls sie nicht wirksam als umlagefähig vereinbart sind, bleibt der Eigentümer darauf sitzen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Ligusterhecke alle zwei Jahre einmal schneiden?

Lustig, lustig -

Übrigens: Bei knappem Einkommen ist es vollkommener Unfug, hier linear mit irgendwelchen Prozenten zu rechnen. Wenn jemand grade mal das Geld für die Grundbedürfnisse hat, kann es ihm grade scheißegal sein, ob das Geld, das er für irgendwas anderes eben nicht hat, zwei Prozent oder zwanzig Prozent seiner verfügbaren Mittel ausmacht: Davon kommt es nicht vom Himmel gefallen.

Schöne Grüße

MM