Wer zahlt das Mittagessen bei der Arbeit?

Guten Tag,
meine Arbeitstelle schreibt eine einstündige Mittagspause vor. In der Zeit gehe ich meistens irgendetwas essen. Meine Frage ist: muss ich das selber zahlen? Wir sind nur eine Art Außenstelle. Unser Haupthaus hat eine Kantine, die auch subventioniert wird, für uns in der Mittagszeit aber unerreichbar ist. Danke für die Mühe und Gruß
Andrea

Hallo, Andrea! Die Idee, dass jemand anderer als du selbst das Essen bezahlst, ist
verwegen. Arbeit gegen Lohn, Lohn gegen Arbeit, von Verpflegung kann gar keine Rede
sein. Die Kollegen im Haupthaus haben einfach Glück! Du kannst versuchen einen
Zuschuss in Höhe DD Betrages zu bekommen, den die Kantinenesser erhalten. Einen
Rechtsanspruch hast du nicht. Gruß Brigitte

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Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen nicht gestattet, Rechtsberatung im Einzelfall zu gewähren. Dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und bestimmte Verbände (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) befugt.

Dies vorausgeschickt, wird zu der geschilderten Problematik lediglich allgemein und beispielhaft Stellung genommen.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die einen Arbeitgeber (Ag.) zwingt, Mittagessen bzw. Geld für Mittagessen zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung einer Kantine ist eine freiwillige soziale Leistung, die in aller Regel am Sitz des Betriebes verwirklicht wird.

Wenn eine oder mehrere Außenstellen bestehen, kann der Arbeitgeber nicht gezwungen werden, auch dort eine Kantine o. ä. vorzuhalten.

Liegt die Außenstelle nicht weit vom Hauptbetrieb (z. B. zwei Straßen weiter), kann versucht werden, mit dem Ag. eine Regelung zu finden, dass die dort Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, die Kantine im Hauptgelände aufzusuchen. Auch könnte versucht werden, die Anlieferung von Mittagessen in der Außenstelle zu vereinbaren; auch an die Anschaffung einer Mikrowelle o. ä. zur Zubereitung/Erwärmung von Essen könnte gedacht werden. Dies wären aber alles Maßnahmen, die im Rahmen der Freiwilligkeit des Ag. liegen, gezwungen werden könnte er nicht.

Hier handelt es sich um ein klassisches Betätigungsfeld für den Betriebsrat (BR). Ist kein BR vorhanden, könnte dies für die Mitarbeiter ein Anreiz sein, ein solches Gremium zu wählen.

Ich hoffe, etwas zur Erläuterung beigetragen zu haben, und wünsche für die Zukunft das Beste.

Vielleicht gibt’s auch mal ein kurzes Feedback?

ansemann