Wer zahlt das tapezieren nach wasserschaden?

Hallö ihr Lieben,

Ich hab vielleicht ne frage,die sicher schon oft gestellt wurde,aber jede situation ist halt anders und deshalb schildere ich kurz mein problem. Wir haben einen wasserschaden im schlafzimmer,da die dusche auf der anderen wandseite defekt war (materialverschleiß des syphons) Der handwerker war heute da und hat es repariert. So weit,so gut. Nur,dass die vermieter ohne anmeldung gleich mit in meiner wohnung waren und versuchten, so wenig geld wie möglich für den schaden zu zahlen. Erstmal das alte spiel…ich bin schuld. Das hat aber leider nicht geklappt, da ich ja nicht allzu blöd bin. Dann hab ich gefragt, was mit der nassen wand im schlafzimmer passiert. Daraufhin der vermieter: sie könnten ja versuchen die wand mit einem föhn wieder trocken zu kriegen (kein scherz) und danach müssen sie ja halt neu tapezieren. Ich hab gedacht,mich trifft der schlag. Jetzt mal ehrlich…wer muss denn jetzt wirklich die tapeten zahlen,oder das tapezieren erledigen? 

Würde mich echt sehr über eine korrekte antwort freuen,da ich mir das nicht gefallen lassen will. Wohne übrigens seit fast 6 jahren in der wohnung und vorher war nie was.

Danke im voraus
savoba

FAQ:1129 nicht beachtet
Hallo,

Würde mich echt sehr über eine korrekte antwort freuen

und wir hätten uns über eine korrekte Fragestellung gefreut.
Leider hast du die FAQ:1129 nicht gelesen (keine Ich-Form), obwohl du das per Klick bestätigt hast.

Gruß,
Woody

hallo,
das ist doch immer dasselbe mit den Vermietern…
Mein Mann meint, er ist Jurist, dass das Sache des Vermieters ist.
Um sicher zu gehen, würde ich zum Mieterschutzbund gehen
MfG
gitzi

Eine Hausratversicherung wäre gut wenn Ihr die habt, auch der Berater kann sagen wer bezahlt. Wenn der Vermieter bisher auch tropfende Wasserhähne repariert hat, sollte er eigentlich zahlen. Die nasse Wand muß schnellstens durch Fachpersonal getrocknet und isoliert werden, (Schimmel) ich rate, wenn eine Versicherung besteht den Berater kommen lassen sonst zum Mieterbund oder Verbraucherzentrale
Noch was, war der Verschleiss dem Vermieter bereits gemeldet worden ud hat es nur miot der Reparatur gedauert oder haBT Ihr das verbummelt, dann sieht es wieder anders aus.

Hallo,

das ist doch immer dasselbe mit den Vermietern…

Ich würde meinen, das ist doch immer dasselbe mit denen, die gar nicht zahlen müssen.

Mein Mann meint, er ist Jurist, dass das Sache des Vermieters
ist.

Da liegt Dein Mann aber leider falsch. Lest mal:
http://www.klasen-hennings.de/mietrecht-fachanwalt-b…

Gruß
Testare_

das ist doch immer dasselbe mit den Vermietern…

Genau, die richten nämlich nicht mit falschen Äußerungen noch weiteren Schaden beim Mieter an. Den Juristen (und ihren Gattinnen) füllt dagegen auch ein verlorener Prozess noch den Geldbeutel :wink:

Ich steuer hier auch noch ein paar Links bei:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…
http://www.baumarkt.de/nxs/9546///baumarkt/schablone…
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/wasserscha…

Stark verkürzt sind die Grundregeln so:

  • Schäden am Gebäude (an der Mietsache, am Vermietereigentum) gehen zu Lasten des Vermieters, soweit der Mieter nicht „Schuld hat“
  • Schäden am Mietereigentum gehen zu Lasten des Mieters, sofern der Vermieter nicht „Schuld hat“
    Natürlich muss derjenige, der Schadensersatz fordert, die den Anspruch begründenden Umstände beweisen - und ganz oft ist es so, wie auch sonst im Leben: wer den Schaden hat, der bleibt selbst drauf sitzen > auch wenn er keine „Schuld hat“ - nur eben, weil auch sonst niemand „Schuld hat“.

Wer sich gegen sein eigenes Risiko abgesichert hat, der wendet sich halt an seine jeweilige Versicherung

  • der Vermieter an seine Gebäudeversicherung (wegen der nassen Wand)
  • der Mieter an seine Hausratversicherung (wegen der Tapeten)

Ansonsten werden da Vermieter mit unrealistischen Ansichten genauso enttäuscht wie Mieter mit unrealistischen Ansichten …

PS: Auch wenn die Frage nur nach den Tapeten/dem Tapezieren war - einem MIeter mit uneinsichtigem Vermieter wäre dann noch ein kleines Schreiben mit Fristsetzung an den Vermieter zu empfehlen - hinsichtlich Beseitigung der Mängel an der Mietsache (nasse Wand)