Nehmen wir mal an, ein Mieter übernimmt in seiner neuen Wohnung vom netten Vormieter eine komplette Kücheneinrichtung incl. 5 Liter Untertischgerät.
Nun passiert es nach einigen Jahren, daß das Gerät kaputt geht und ein Neues her muss.
Wer muss das Teil nun bezahlen? Der Mieter, der es ja übernommen hat (und auch gar nicht so genau weiß, ob es nun der VERMIETER ursprünglich einbauen ließ) oder der Vermieter, der ja normalerweise für eine dauerhafte Versorgung mit Warmwasser verantwortlich ist.?
Danke für jeglichen Input.
Della