Wer zahlt defektes Untertischgerät

Nehmen wir mal an, ein Mieter übernimmt in seiner neuen Wohnung vom netten Vormieter eine komplette Kücheneinrichtung incl. 5 Liter Untertischgerät.
Nun passiert es nach einigen Jahren, daß das Gerät kaputt geht und ein Neues her muss.

Wer muss das Teil nun bezahlen? Der Mieter, der es ja übernommen hat (und auch gar nicht so genau weiß, ob es nun der VERMIETER ursprünglich einbauen ließ) oder der Vermieter, der ja normalerweise für eine dauerhafte Versorgung mit Warmwasser verantwortlich ist.?

Danke für jeglichen Input.
Della

Hallo

der Vermieter ist für die Wasserversorgung verantwortlich, aber nicht unbedingt für die Warmwasserversorgung in der Küche.Gibt Wohnungen, in denen in Küche und WC kein Warmwasser von Haus aus vorhanden ist.

Das einfachste ist: VM fragen.

Gruß

Wenn der VM das Gerät einbauen liess ist er für dessen Reperatur zuständig. Das kann allerdings auch unter d. Kleinreperaturklausel fallen.
Wenn d. Vormieter d. Gerät einbauen liess, ist d. Nachmieter, der ja die Küche übernahm, dafür allein zuständig.
MfG ramses90.

Meine Meinung:

Nehmen wir mal an, ein Mieter übernimmt in seiner neuen
Wohnung vom netten Vormieter eine komplette Kücheneinrichtung
incl. 5 Liter Untertischgerät.
Nun passiert es nach einigen Jahren, daß das Gerät kaputt geht
und ein Neues her muss.

Was steht im Mietvertrag? Gehört das Untertischgerät zur Wohnung oder zur Kücheneinrichung? Ist die Kücheneinrichtung Bestandteil des Vertrages?

Gehört das defekte Teil zur Mietsache ist der Vermieter in der Pflicht für Reparatur oder funktionierenden Ersatz zu sorgen incl. dem Begleichen aller damit zusammenhängenden Rechnungen.

Hat der Vormieter das Teil angeschafft und freundlicherweise beim Auszug nicht mitgenommen bleiben Kosten für Reparatur oder Ersatz am Mieter hängen, dafür kann er es bei Auszug dann aber auch mitnehmen.

Bei Unklarheiten den Vermieter fragen, zur Sicherheit schriftlich und auch um schriftliche Antwort bitten.

Grüße