Wer zahlt dei gemeinsame Wohnung nach Trennung

Situation: Familie mit zwei Kindern. Ehe zerrüttet. In kürze soll eine neue Wohnung bezogen werden, größer und entsprechend teurer.  

Frage: sollte es nach dem Bezug der neuen Wohnung zu einer Trennung kommen, zahlt der Teil der aus der neuen Wohnung auszieht dauerhaft weiter mit die Miete?

Moin,

Frage: sollte es nach dem Bezug der neuen Wohnung zu einer
Trennung kommen, zahlt der Teil der aus der neuen Wohnung
auszieht dauerhaft weiter mit die Miete?

warum sollte er/sie das?!

Gandalf

warum sollte er/sie das?!

Gemeinsamer Mietvertrag?

Die Frage ist mE nicht zu beantworten, da wesentliche Informationen fehlen.

Gruß,
Max

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Frage: sollte es nach dem Bezug der neuen Wohnung zu einer
Trennung kommen, zahlt der Teil der aus der neuen Wohnung
auszieht dauerhaft weiter mit die Miete?

Nein, es kann auch sein, dass der ausziehende Teil alleine die Miete zahlt. :smile:
Ohne zu wissen, wer alles den Mietvertrag abschließen wird, kann man die Frage nicht beantworten.

Gruß,
Max

Hallo,
wenn beide Elternteile den Mietvertrag unterschreiben, sind beide Elternteile verpflichtet, die Miete zu bezahlen, auch wenn einer der beiden Elternteile aus der Wohnung auszieht.
Ausnahme: der Vermieter würde dem aus der Wohnung ausziehenden Elternteil aus dem Mietverhältnis entlassen.
Falls einer der Elternteile das Mietverhältnis kündigen würde, würde die Kündigung nicht wirksam werden, auch wenn er/sie auszieht, es sei denn, dass der Vermieter der Kündigung zustimmen würde.

Ist nur einer der Eheleute der Mieter der Wohnung, zahlt dieser natürlich die Miete.

warum eigentlich?
Hi,

es tut mir leid, aber mich interessiert die Frage nach dem „Warum?“ brennend. Wir haben da also Herrn und Frau x, die sich nicht mehr leiden können und wohl über kurz oder lang eine Trennung erwägen. Trotzdem ziehen sie (warum?) gemeinsam (warum?) in eine neue Wohnung (warum?) die zudem noch teurer (warum?) ist?

Warum zur Hölle nutzen die nicht die Gelegenheit dieses wohl ohnehin anstehenden Umzugs um sich getrennte Wohnungen zu suchen?

*wink*

Petzi

Frage: sollte es nach dem Bezug der neuen Wohnung zu einer
Trennung kommen, zahlt der Teil der aus der neuen Wohnung
auszieht dauerhaft weiter mit die Miete?

Jedenfalls ist er dann vom Vermieter sogar gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe, für Mietvertragspflichten heranzuziehen, wenn er als Mietpartei im Vertrag benannt wäre.

Im Umkehrschluss sollte man also garkeinen neuen Mietvertrag unterschreiben oder darin als Mieter bestimmt sein wollen, wenn man absehbar auszieht - sofern der Vermieter sie unter dieser Voraussetzung überhaupt noch vermieten möchte :smile:

G imager

zwei Kinder und letzter Versuch die Sache ins Gute zu bekommen…
Aktuell 2Raum Wohnung…
Den Kinder zu liebe versucht man sich eben zusammen zu raufen.

Könnte ja so ausgelegt werden das eine Abhängigkeit erzeugt wurde. Da die Miete für einen zu teuer ist und die Wohnung zu groß.

Angenommen beide stehen im MV?

Hi,

eines vorneweg: die Antwort kostet nicht mehr, wenn Du mehr Worte machst - Telegrammstil ist also nicht unbedingt notwendig :wink:

Das heisst, von Trennung ist erstmal keine Rede? Warum dann Deine Frage? Dann sollen Herr und Frau x doch ihre Energie aufs „Zusammenraufen“ verwenden und nicht auf mögliche Kosten im Falle einer Trennung… Oder ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und die wohnen schon in der „teuren“ Wohnung, haben aber festgestellt, dass das nix mehr wird mit dem Zusammenraufen?

Wie auch immer: so pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten…

  • Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Einer? Beide?
  • Wer zieht aus?
  • Bei wem bleiben die Kinder (zumindest zunächst)?
  • Wer geht in welchem Maße arbeiten?
  • Wie ist die finanzielle Situation? Könnte der Partner, der die Kinder hütet (und dann möglicherweise weniger bis gar nicht arbeitet) die Wohnung finanzieren? Könnte der ausziehende Partner den anderen finanziell entsprechend unterstützen?

Wenn das nicht geht - nun, dann ziehen eben beide in günstigere Wohnungen. Das ist doof, traurig und ärgerlich, aber in dem Fall dann wohl nicht zu ändern.

*wink*

Petzi

Hi,

es tut mir leid, aber mich interessiert die Frage nach dem
„Warum?“ brennend.
*wink*

Petzi

Die Fragestellerin offensichtlich nicht. Sie wollte keine Partnerberatung, sondern Einschätzung zu der Rechtsfrage, ob sie nach Auszug aus der gemeinsamen Wohnung weiterhin Miete zahlen müsste, obwohl sie dafür ja gar keine Nutzung bekäme, aber schon Mitete für ihre neue Bleibe schuldet. Und das muss sie, wenn der Vermieter dies von ihr als Vertragspartner verlangt (gesamtschuldnerische Haftung).

G imager