Wer zahlt den Anwalt?

Hallo liebe Mitstreiter um Recht und Ordnung,

ich habe mich heute mit einem Freund unterhalten und es kam im Gespräch eine Frage auf:
Mal angenommen jemand möchte etwas von einem anderen, dass der tut oder veranlasst und fordert dies postalisch ein. Der andere reagiert erstmal nicht darauf, weil er nicht weiß, ob die fordernde Person dazu das Recht hat. Dann geht die aufgeforderte Person in den Urlaub, kommt zurück und eine anwaltliche Aufforderung ist im Briefkasten, woraufhin die aufgeforderte Person dieser Bitte unverzüglich nachkommt.

Was ist nun?
Wer zahlt denn nun diesen Anwalt bzw. kann der Mandant des Anwalts verlangen, dass die andere Person dessen Kosten begleichen muss?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo!

Das könnte schon so sein.
Nur ob es auch zutrifft, erschließt sich aus der Schilderung nicht.

Wenn man einen berechtigten Anspruch gegen jemanden hat und diese Person nicht reagiert und der Forderung nachkommt, dann kann man sich anwaltliche Hilfe holen.
Und die Kosten einfordern, weil es ist doch die Person, die es verursacht hat.

MfG
duck313

Hallo Edelweiss,

aus deinem Text werde ich nicht schlau!

Hallo liebe Mitstreiter um Recht und Ordnung,

ich habe mich heute mit einem Freund unterhalten und es kam im
Gespräch eine Frage auf:
Mal angenommen jemand möchte etwas von einem anderen, dass der
tut oder veranlasst und fordert dies postalisch ein.

  1. Warum sollte er dies überhaupt tun ?
  2. Hat er sich dazu lt. eines Vertrages dazu verpflichtet ?

Der
andere reagiert erstmal nicht darauf, weil er nicht weiß, ob
die fordernde Person dazu das Recht hat.

  1. Welches Recht besteht überhaupt die Ausführung zu fordern ?

Dann geht die
aufgeforderte Person in den Urlaub, kommt zurück und eine
anwaltliche Aufforderung ist im Briefkasten, woraufhin die
aufgeforderte Person dieser Bitte unverzüglich nachkommt.

  1. Aus welchem Grund geht die aufgeforderte Person dieser Bitte nach ?
  2. Besteht ein Vertragsverhältnis zu der fordernden Person ?
  3. Wenn ja, welches ?

Was ist nun?
Wer zahlt denn nun diesen Anwalt bzw. kann der Mandant des
Anwalts verlangen, dass die andere Person dessen Kosten
begleichen muss?

  1. Nenne mir ein paar Gründe warum die andere Person dies tun soll ?
  2. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die andere Person auch einen Anwalt beauftragt, der dann die Forderung der Kosten ablehnt und seine Kosten der fordernden Person in Rechnung stellt.
  3. Wer dann die Rechnung des Anwalts zahlt, entscheidet evt. sogar erst das Gericht.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß Merger